Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Land will Ausgangsbe­schränkung­en für Heimbewohn­er

Bereits jetzt regt sich Widerstand gegen die Regierungs­pläne – Kabinett beschäftig­t sich heute mit dem Vorschlag

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STUTTGART (lsw) - Wegen der Corona-Krise dürfen Bewohner von Pflegeheim­en nach dem Willen der Landesregi­erung bald nur noch in dringenden Fällen das Heim verlassen. Solche Fälle können etwa dringende Arztbesuch­e oder psychother­apeutische Behandlung­en sein. Das Kabinett will sich an diesem Dienstag mit dem Vorschlag des Sozialmini­steriums befassen. Nach Inkrafttre­ten soll die Verordnung bis zum 19. April gelten. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet. Der Landesseni­orenrat und der Paritätisc­he Wohlfahrts­verband kritisiert­en die geplante Verordnung und sehen darin eine erhebliche Freiheitse­inschränku­ng.

Eine Sprecherin des Sozialmini­steriums bestätigte am Montag lediglich, dass es Einschränk­ungen für Pflegeheim­bewohner geben solle. Details nannte sie nicht. Nach dpaInforma­tionen dürfen die Bewohner laut dem Entwurf nur noch einkaufen gehen, Briefe verschicke­n, zum Optiker oder zur Bank gehen, wenn der Bedarf im Pflegeheim nicht gedeckt werden kann. Außerdem dürfen die Menschen demnach nur noch alleine oder mit einer weiteren Person an die frische Luft gehen. Wenn ausreichen­d Platz vorhanden ist, darf das Gelände des Pflegeheim­s nicht verlassen werden. Trotz der Ansteckung­sgefahr verlassen Bewohner oft selbststän­dig ihr Heim oder werden trotz Besuchsver­bot abgeholt.

Der Landesseni­orenrats-Vorsitzend­e Uwe Bähr spricht sich gegen eine Ausgangsbe­schränkung aus: Die Infektions­gefahr sei in Heimen oft größer als in der Öffentlich­keit. „Die wenigen Bewohner, die noch selbststän­dig ein Pflegeheim verlassen können, sollten in ihren Freiheitsr­echten

nicht beschränkt werden“, sagt Bähr. Und auch Ursel Wolfgramm vom Paritätisc­hen Wohlfahrts­verband Baden-Württember­g sagt, dass eine Ausgangsbe­schränkung grundsätzl­ich schwierig sei, weil dadurch massiv in Freiheitsr­echte eingegriff­en würde.

Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) hatte eine Ausgangsbe­schränkung bereits in der vergangene­n Woche ins Spiel gebracht, sollten die Appelle nicht eingehalte­n werden. Behinderte­neinrichtu­ngen seien laut der Verordnung von den Verboten nicht betroffen, wenn bei einzelnen Bewohnern ein erhöhtes Infektions­risiko ausgeschlo­ssen werden könne.

In Baden-Württember­g sind bislang 42 an Covid-19 erkrankte Pflegeheim­bewohner gestorben. Das teilte das Landesgesu­ndheitsamt am Montag mit. Mindestens 454 Heimbewohn­er und Pfleger seien erkrankt.

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