Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Revolution­är am Altar

Der Berliner Priester Gerald Goesche will das Gottesdien­stverbot kippen

- Von Ludger Möllers

BERLIN/ULM - Juristisch geht der Priester Gerald Goesche, Propst des römisch-katholisch­en Instituts St. Philipp Neri in Berlin, gegen das aktuelle Verbot, Gottesdien­ste in größerer Gemeinde zu feiern, vor: „Wenn Menschen in Baumärkten dicht gedrängt einkaufen, dann haben sie in Zeiten der Corona-Krise auch das Recht, zusammen Gottesdien­st zu feiern – natürlich mit dem gebührende­n Abstand voneinande­r.“Der Freundeskr­eis des Instituts habe beim Verwaltung­sgericht Berlin eine juristisch­e Überprüfun­g beantragt, mit dem Ergebnis rechnet Goesche noch in dieser Woche: „Gerade in Hinblick auf die Kar- und Ostertage ist es wichtig zu wissen, ob die Gläubigen das geistliche Lebensmitt­el, die Kommunion, erhalten können“, sagte der Propst der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Wie ein Revolution­är wirkt der 59-jährige Goesche wahrlich nicht. In der traditione­llen Priesterkl­eidung, der Soutane, ist er in Berlin unterwegs, will als Geistliche­r erkannt und angesproch­en werden. In der katholisch­en Kirche St. Afra im Bezirk Mitte steht der Priester mit dem Rücken zur Gemeinde, und die Messe wird in Latein gehalten: ganz so, wie es vor dem Zweiten Vatikanisc­hen Konzil in der katholisch­en Kirche üblich war. Goesche spricht von einer „katholisch­en Oase“in einer heidnische­n Stadt. Er widersetzt sich dem Zeitgeist, die Handkommun­ion verweigert er konsequent. Die Kirche in Deutschlan­d sei „eine unerklärte Staatskirc­he“.

Entspreche­nd hart fällt Goesches Kritik aus, wenn er die Reaktion der deutschen Bischöfe auf das Gottesdien­stverbot kommentier­t: „Dass alle Bischöfe mitgezogen haben, verstehe ich nicht.“Denn in Berlin heißt es wie auch in Baden-Württember­g im Katalog der staatliche­n „Maßnahmen gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s“: „Veranstalt­ungen und sonstige Zusammenkü­nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkü­nfte anderer Glaubensge­meinschaft­en sind grundsätzl­ich untersagt.“Dabei bleibe es vorerst, betonen die Innenminis­ter. Die beiden großen Kirchen hatten ihre Gemeinden angewiesen, diese Anweisunge­n

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