Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
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umzusetzen. Damit finden Gottesdienste nur noch im kleinsten Rahmen statt. Die für Katholiken geltende Sonntagspflicht ist ausgesetzt.
Goesche vermisst hier die Verhältnismäßigkeit: „Die Religionsfreiheit gehört zu den grundgesetzlich verbrieften Rechten, und das Verbot wegen der Corona-Krise ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.“Sonntags hat Goesche bisher 120 Katholiken zum Gottesdienst begrüßt, darunter viele strenggläubige Polen: „Wir haben Listen geführt, 50 Platzkarten ausgelegt und alle Gottesdienstbesucher erfasst. In der Kirche selbst konnten und können wir den geforderten Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gläubigen gewährleisten. Darin haben wir Übung“, so Goesche.
Der Propst betont, dass man sich vor Infektionen mit dem Covid-19Virus schützen müsse. Auch unter den Gläubigen gebe es die Furcht vor Ansteckung. Deshalb seien Vorsichtsmaßnahmen wichtig. „Es muss jedoch einen Mittelweg geben zwischen einem totalen Verbot und einer kompletten Freigabe.“
Wie die Berliner Verwaltungsrichter entscheiden, war zu Redaktionsschluss nicht bekannt.
Weil das „Institut St. Philipp Neri“eine „Gemeinschaft päpstlichen Rechts“ist, untersteht es nicht dem Erzbistum Berlin. Dort sieht man das Verhalten der Gemeinschaft kritisch. „Wir halten daran fest, dass diese Entscheidung richtig war und ist“, sagt Bistumssprecher Stefan Förner zum Gottesdienstverbot. Zudem gebe es in den Gemeinden viele kreative Ideen für alternative geistliche Angebote.
Verständnis für geschlossene Gotteshäuser zeigt der Staats- und Kirchenrechtsprofessor Hans-Michael Heinig, der auch das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) leitet. Zwar handele es sich um einen einmaligen Vorgang seit der Christianisierung Deutschlands, der einen „fraglos massiven Eingriff in die religiösen Freiheitsrechte“darstelle. Verboten sei ja aber nicht der Gottesdienst,
sondern nur die Versammlung dazu.
Stattdessen biete sich eine Online-Übertragung an. Man müsse die Gefahr sehen, die einem öffentlichen Zusammenkommen gegenüberstehe. „Es geht um die Grundlagen eines zivilisierten Zusammenlebens, um die Verhinderung eines ungehinderten Massensterbens“, gibt der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen zu bedenken.
Klassische Ostergottesdienste zu feiern, halte er daher für „lebensfremd“. Der Kern christlicher Theologie sei es, Vernunft und Glauben zusammenzubringen. „Dazu gehört es, unter dramatischen Umständen wie derzeit auch Ostern auf Versammlungen zu verzichten.“
Propst Goesche wird sich an das Urteil des Verwaltungsgerichtes halten: „Aber wir werden kreativ“, kündigt er an, „Open-Air-Veranstaltungen sind bis zu 20 Personen erlaubt: Dann werden wir bei schönem Wetter den Ostergottesdienst eben draußen feiern!“
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(14. Ausspielung / ohne Gewähr)