Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Ministerium konkretisiert Vorgaben für Zahnärzte
wurden kontrolliert (Stand: Montag, 13 Uhr). Wegen des schönen Wetters seien die Ausflugsziele in der Landeshauptstadt gut besucht gewesen, die allermeisten hielten sich an diese Auflagen und Abstandsregeln. Täglich seien rund 100 Beamte unterwegs gewesen.
Nach heftiger Kritik an Vorgaben für Zahnärzte in einer Fassung der Corona-Verordnung vom Freitag hat das Sozialministerium nachgebessert. „Durch die Auslegungshinweise ist nun klargestellt, dass keine Patientin und kein Patient bei einem zahnmedizinisch notwendigen Behandlungsbedarf oder im Falle von Schmerzen in dieser Zeit alleine gelassen wird“, sagten laut einer Mitteilung die Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Ute Maier, und Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer BadenWürttemberg, am Montag in Stuttgart.
Nach Paragraf 6a dürfen laut Sozialministerium bei der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in
Auch in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis war die Polizei an bekannten Ausflugszielen, Grillplätzen, Parks und Grünanlagen präsent. Auch Bikerstrecken und -treffpunkte sowie Jugendtreffs wurden in die Kontrollen einbezogen. Unter anderem den Gebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie Kieferorthopädie nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Neu ist nun unter anderem, dass auch notwendige zahnärztliche Behandlungen möglich sind, wenn damit eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, etwa im Falle chronischer Zahnerkrankungen, vermieden werden kann. Auch sollen Schmerzbehandlungen unter Beachtung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich möglich sein. Bei allen zahnmedizinischen Behandlungen soll – soweit möglich – die Nutzung von Ultraschallhandstücken, piezoelektrische Ultraschall- und Chirurgiegeräten, Pulverstrahlgeräten oder Turbinen vermieden werden. (lsw) wurden auch Gaststätten und Prostitutionsbetriebe überprüft. Von Gründonnerstag bis Ostersonntag gab es rund 250 Verstöße.
Mit einem empfindlichen Bußgeld muss der Wirt einer Nürtinger Gaststätte rechnen, der am Samstagabend mehrere Gäste bewirtet hatte. Nach einem Hinweis wurde das Lokal überprüft. Der Gastwirt, eine Bedienung und fünf Gäste versuchten erfolglos, sich vor der Polizei zu verstecken. Sie erwartet jetzt eine Anzeige.
Polizeibeamte können sich ab dem 14. April im Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart auf das Coronavirus testen lassen. „Für die Funktionsfähigkeit der Polizei geben wir unseren Beschäftigten den größtmöglichen Schutz und einen schnellen Zugang zu Sars-CoV-2-Tests“, sagte Innenminister Strobl am Montag in Stuttgart.
Die Probenentnahme führt der Polizeiärztliche Dienst durch. „Im Endausbau sind täglich bis zu 500 Probenanalysen möglich“, sagte Strobl. So würden das Landesgesundheitsamt und andere Untersuchungsstellen in Baden-Württemberg entlastet.
Das Innenministerium plant, die Laboruntersuchungen nach der Etablierung des Verfahrens auf Angehörige auszuweiten.