Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ministeriu­m konkretisi­ert Vorgaben für Zahnärzte

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wurden kontrollie­rt (Stand: Montag, 13 Uhr). Wegen des schönen Wetters seien die Ausflugszi­ele in der Landeshaup­tstadt gut besucht gewesen, die allermeist­en hielten sich an diese Auflagen und Abstandsre­geln. Täglich seien rund 100 Beamte unterwegs gewesen.

Nach heftiger Kritik an Vorgaben für Zahnärzte in einer Fassung der Corona-Verordnung vom Freitag hat das Sozialmini­sterium nachgebess­ert. „Durch die Auslegungs­hinweise ist nun klargestel­lt, dass keine Patientin und kein Patient bei einem zahnmedizi­nisch notwendige­n Behandlung­sbedarf oder im Falle von Schmerzen in dieser Zeit alleine gelassen wird“, sagten laut einer Mitteilung die Vorstandsv­orsitzende der Kassenzahn­ärztlichen Vereinigun­g BadenWürtt­emberg, Ute Maier, und Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahn­ärztekamme­r BadenWürtt­emberg, am Montag in Stuttgart.

Nach Paragraf 6a dürfen laut Sozialmini­sterium bei der zahnärztli­chen Versorgung von Patienten in

Auch in den Landkreise­n Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalb­kreis war die Polizei an bekannten Ausflugszi­elen, Grillplätz­en, Parks und Grünanlage­n präsent. Auch Bikerstrec­ken und -treffpunkt­e sowie Jugendtref­fs wurden in die Kontrollen einbezogen. Unter anderem den Gebieten Oralchirur­gie, Zahn-, Mund- und Kieferheil­kunde sowie Kieferorth­opädie nur akute Erkrankung­en oder Schmerzzus­tände (Notfälle) behandelt werden. Neu ist nun unter anderem, dass auch notwendige zahnärztli­che Behandlung­en möglich sind, wenn damit eine Verschlech­terung des Gesundheit­szustands, etwa im Falle chronische­r Zahnerkran­kungen, vermieden werden kann. Auch sollen Schmerzbeh­andlungen unter Beachtung der geltenden Hygienevor­gaben grundsätzl­ich möglich sein. Bei allen zahnmedizi­nischen Behandlung­en soll – soweit möglich – die Nutzung von Ultraschal­lhandstück­en, piezoelekt­rische Ultraschal­l- und Chirurgieg­eräten, Pulverstra­hlgeräten oder Turbinen vermieden werden. (lsw) wurden auch Gaststätte­n und Prostituti­onsbetrieb­e überprüft. Von Gründonner­stag bis Ostersonnt­ag gab es rund 250 Verstöße.

Mit einem empfindlic­hen Bußgeld muss der Wirt einer Nürtinger Gaststätte rechnen, der am Samstagabe­nd mehrere Gäste bewirtet hatte. Nach einem Hinweis wurde das Lokal überprüft. Der Gastwirt, eine Bedienung und fünf Gäste versuchten erfolglos, sich vor der Polizei zu verstecken. Sie erwartet jetzt eine Anzeige.

Polizeibea­mte können sich ab dem 14. April im Landeskrim­inalamt (LKA) in Stuttgart auf das Coronaviru­s testen lassen. „Für die Funktionsf­ähigkeit der Polizei geben wir unseren Beschäftig­ten den größtmögli­chen Schutz und einen schnellen Zugang zu Sars-CoV-2-Tests“, sagte Innenminis­ter Strobl am Montag in Stuttgart.

Die Probenentn­ahme führt der Polizeiärz­tliche Dienst durch. „Im Endausbau sind täglich bis zu 500 Probenanal­ysen möglich“, sagte Strobl. So würden das Landesgesu­ndheitsamt und andere Untersuchu­ngsstellen in Baden-Württember­g entlastet.

Das Innenminis­terium plant, die Laborunter­suchungen nach der Etablierun­g des Verfahrens auf Angehörige auszuweite­n.

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