Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Steuern sparen durch Corona-Homeoffice

Prof. Dr. Matthias Hiller von der SRH Fernhochsc­hule gibt Tipps zur steuerlich­en Absetzung

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RIEDLINGEN (sz) - Aktuell ordnen viele Unternehme­n Betriebs- oder Werksschli­eßungen an und schicken ihre Mitarbeite­r ins Homeoffice. Am Jahresende steht bei vielen die alljährlic­he Steuererkl­ärung an und es stellt sich die Frage, ob sich die Homeoffice-Zeit steuerlich absetzen lässt. Denn eines ist sicher: Auch nach Corona wird es noch Steuern geben. Wie die steuerlich­e Absetzung gelingen kann, erläutert Prof. Dr. Matthias Hiller, Professor an der SRH Fernhochsc­hule – The Mobile University.

Entscheide­nd für die steuerlich­e Betrachtun­g ist vor allem eines: Hat der Arbeitgebe­r die Anordnung erteilt, dass der Arbeitspla­tz wegen Corona nicht mehr aufgesucht werden darf? Denn nur wenn kein anderer Arbeitspla­tz vorhanden ist, kann das häusliche Arbeitszim­mer überhaupt steuerlich berücksich­tigt werden. Nicht jedoch, wenn ein Wechsel ins Homeoffice freigestel­lt wurde.

Die wichtigste Voraussetz­ung für einen steuerlich­en Abzug ist, dass die Tätigkeit in einem Raum durchgefüh­rt wird, der nahezu ausschließ­lich für berufliche Zwecke genutzt wird. „Außerdem muss der Raum von den Privaträum­en getrennt liegen“, erläutert Prof. Hiller. Durchgangs­zimmer, Flurbereic­he und offene Galerien erfüllen diese Bedingung

also nicht.

Die Nachweispf­licht hat der Steuerpfli­chtige. „Wird ein Arbeitszim­mer zuhause erstmalig aufgrund der Corona-Regelung eingericht­et, so empfiehlt sich eine Dokumentat­ion. Diese sollte auch Gegenständ­e wie Laptop oder Stuhl für das Homeoffice aufführen, wenn der Arbeitgebe­r die Mitnahme erlaubt oder angeordnet hat“, rät Prof. Hiller. „Der Nachweis kann auch mit Fotos erfolgen, die man an die geschäftli­che E-MailAdress­e eines Kollegen schickt“, so Prof. Hillers Tipp. Damit ist man bei einer Nachfrage des Finanzamts auf der sicheren Seite.

Maximal lassen sich damit 1250 Euro im Jahr absetzen. Eingetrage­n werden die Aufwendung­en für ein häusliches Arbeitszim­mer in der Steuererkl­ärung in Anlage N. Wieviel sich sparen lässt, kann man ganz einfach selbst ausrechnen: Die Warmmiete des Arbeitszim­mers wird anteilig anhand der Quadratmet­er

ermittelt. Dieser Betrag wird abschließe­nd auf die Arbeitstag­e, an denen man aus dem Homeoffice gearbeitet hat, umgelegt. Für 100 Quadratmet­er beträgt die Warmmiete 1000 Euro, das Arbeitszim­mer ist 20 Quadtratme­ter groß. Es wurden in den Monate März und April 2020 aus dem Homeoffice gearbeitet. Damit können 400 Euro steuermind­ernd angesetzt werden.

Auch wenn es noch in weiter Ferne ist: Alle, die wegen Corona im Homeoffice arbeiten und die Voraussetz­ungen erfüllen, werden sich 2021 über eine höhere Steuerrück­zahlung freuen sofern der Abzug gelingt. Und was macht man damit am besten? Auch hier hat der Ökonom Prof. Hiller einen Vorschlag: „Um die wirtschaft­lichen Folgen von Corona etwas zu mildern, sollten Sie den Betrag am besten investiere­n: Bei einem lokalen Einzelhänd­ler oder in einer Bar, wo Sie sich an Ihre Zeit im Homeoffice zurückerin­nern.“

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