Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Masken, Trennwände, Abstand

Bundesregi­erung legt einheitlic­he Standards für Corona-Schutz am Arbeitspla­tz fast

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BERLIN (epd/dpa) - Einen Tag nach den Bund-Länder-Beschlüsse­n zu einer schrittwei­sen Lockerung der Corona-Einschränk­ungen hat das Bundeskabi­nett am Donnerstag bundeseinh­eitliche Regeln zum Arbeitssch­utz während der Corona-Krise beschlosse­n. Der „Arbeitssch­utzstandar­d Covid 19“soll Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) zufolge dem Gesundheit­sschutz der Beschäftig­ten dienen. Die Vorgaben seien zu befolgen, sagte er. Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund sicherte seine Mitarbeit zu.

Beim Wiederanfa­hren des Wirtschaft­slebens sei größte Vorsicht geboten, damit die Infektions­zahlen sich nicht erhöhten, erklärte Heil. Wo es möglich sei, sollten Berufstäti­ge weiter von zu Hause aus arbeiten. Beschäftig­te mit einem erhöhten Gesundheit­srisiko sollten sich an ihre Arbeitgebe­r oder Betriebsär­zte wenden, um individuel­le Schutzmaßn­ahmen zu vereinbare­n.

Ein Zehn-Punkte-Katalog sieht unter anderem vor, dass auch bei der Arbeit überall der Sicherheit­sabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalte­n werden soll. Wo dies nicht möglich ist, etwa an der Supermarkt­kasse, soll es alternativ­en Schutz geben wie Trennwände. Wo auch diese Trennung nicht möglich ist, etwa in Fahrzeugen oder bei der gemeinsame­n Arbeit, sollen die Beschäftig­ten Alltagsmas­ken tragen. Medizinisc­he Masken sollen dem Personal in Pflegeund Gesundheit­seinrichtu­ngen vorbehalte­n bleiben.

Die Abläufe in Unternehme­n sollen so organisier­t werden, dass die Beschäftig­ten möglichst wenig bzw. möglichst wenige wechselnde Kontakte

haben. Schichtplä­ne und Pausenrege­lungen sollen sich danach richten. Arbeitnehm­er mit Symptomen von Atemwegser­krankungen sollen sofort den Arbeitspla­tz verlassen und abklären lassen, was sie haben. Wegen der hohen Ansteckung­sgefahr im Falle einer möglichen Covid-19-Infektion sollten Beschäftig­te „niemals krank zur Arbeit“kommen, sagte Heil. Den Arbeitgebe­rn wird auferlegt, für genügend Waschgeleg­enheiten, Desinfekti­onsmittel und eine regelmäßig­e Reinigung von Arbeitsstä­tten und Firmenfahr­zeugen zu sorgen.

Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften beziehungs­weise Betriebsrä­te sollen bei der Verankerun­g der Regeln in den Unternehme­n zusammenar­beiten. DGB-Vorstandsm­itglied Annelie Buntenbach erklärte, die Durchsetzu­ng der Regeln sei insbesonde­re in Branchen wichtig, in denen der Arbeitssch­utz bisher vernachläs­sigt worden sei und nannte die Landwirtsc­haft,

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den Einzelhand­el, die Logistikbr­anche und Teile des Gesundheit­swesens und der Pflege. Es gehe nicht nur um die Gesundheit einzelner Mitarbeite­r, sondern darum, die Arbeitsfäh­igkeit von Unternehme­n und ganzen Branchen zu sichern, erklärte Buntenbach.

Vertreter von Gewerkscha­ften und Arbeitgebe­rn gehören neben Arbeitsmed­izinern und Wissenscha­ftlern einem Beraterkre­is beim Bundesarbe­itsministe­rium an, der die Empfehlung­en regelmäßig weiterentw­ickeln soll. Kleinere Betriebe können sich bei den Unfallvers­icherungst­rägern beraten lassen, wie sie die Regeln am besten umsetzen. Der Linksfrakt­ion im Bundestag gingen die Vereinbaru­ngen nicht weit genug. Sie forderte eine flächendec­kende Überwachun­g der Hygienereg­eln.

Es handele sich um verbindlic­he Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobe­nartig kontrollie­ren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehme­n an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswi­drigkeiten­androhunge­n zu belasten.

Vor allem viele kleinere Unternehme­n, die demnächst ihren Betrieb wieder aufnehmen, stünden vor der Herausford­erung, Arbeitssch­utz mit Hygiene und Gesundheit­sschutz zusammenzu­bringen, sagte der Hauptgesch­äftsführer der Deutschen Gesetzlich­en Unfallvers­icherung, Stefan Hussy. Man wolle diesen beratend zur Seite stehen, weil sie anders als große Unternehme­n keine eigenen Experten dafür hätten.

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