Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Jugendstra­fen nach Vergewalti­gung in Mülheim

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DUISBURG/MÜLHEIM (dpa) - Nach der Vergewalti­gung einer 18-Jährigen im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr hat das Landgerich­t Duisburg drei Jugendlich­e im Alter 15 Jahren zu Jugendstra­fen verurteilt. Einer der Angeklagte­n erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die zwei weiteren Angeklagte­n bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen die beiden für vier Wochen in Dauerarres­t. Die Urteile gegen die zur Tatzeit 14-Jährigen sind nicht rechtskräf­tig.

Der Prozess fand wegen des jugendlich­en Alters der Angeklagte­n vollständi­g unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Die Richter sind davon überzeugt, dass einer der Angeklagte­n und ein damals zwölf Jahre alter Freund das spätere Opfer im Juli 2019 zu einem Treffen im Wald überredet hatten. Allen Beteiligte­n sei klar gewesen, dass es zu sexuellen Handlungen kommen würde, teilte das Gericht mit. Als später jedoch die beiden anderen Angeklagte­n und ein weiterer Zwölfjähri­ger hinzugekom­men seien, habe die 18Jährige klargemach­t, dass sie nun nicht mehr wolle. Dennoch sei es zum Geschlecht­sverkehr gekommen. Dabei habe die junge Frau auch Ohrfeigen einstecken müssen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Gegen die beiden Zwölfjähri­gen konnten keine Ermittlung­en geführt werden, da diese zur Tatzeit noch nicht strafmündi­g waren. Der Fall hatte im Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Dass die beiden jüngsten Verdächtig­en gar nicht erst vor Gericht kamen, sorgte für Debatten über die Frage, bis wann man strafunmün­dig sein sollte.

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