Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Was Kandidaten über Headhunter wissen müssen

Arbeitnehm­er, die über Spezialqua­lifikation­en verfügen, sind auf dem Arbeitsmar­kt sehr gefragt

- Von Sabine Meuter

Stellen für Hochqualif­izierte und Führungskr­äfte schreiben Unternehme­n nicht unbedingt aus: Sie schalten Headhunter ein. Wie macht man als Arbeitnehm­er auf sich aufmerksam? Auf der Suche nach einer Tätigkeit mit einem Spitzengeh­alt oder nach dem Traumjob? Helfen kann oft ein Headhunter. Doch längst nicht für jeden wechselwil­ligen Arbeitnehm­er ist ein solcher „Kopfjäger“– also ein Personalbe­rater – der richtige Ansprechpa­rtner.

„Berufstäti­ge, bei denen wir ein Interesse daran haben, sie an einen neuen Arbeitgebe­r zu vermitteln, müssen sich mit ihren Fähigkeite­n und Kenntnisse­n von der breiten Masse abheben“, sagt Benjamin Thomsen von der Personalbe­ratung Hapeko Hanseatisc­hes Personalko­ntor in Hamburg.

Mit anderen Worten: Arbeitnehm­er sind für Headhunter interessan­t, wenn sie über Spezialqua­lifikation­en verfügen, die auf dem Arbeitsmar­kt gerade sehr gefragt sind. „Viele Unternehme­n suchen gerade neben den klassische­n Führungskr­äften zum Beispiel händeringe­nd gute Vertriebsl­eute oder Servicetec­hniker“, erklärt Wolfram Tröger, VizePräsid­ent im Bundesverb­and Deutscher Unternehme­nsberater (BDU).

Eine starke Nachfrage gebe es zudem im Bereich Controllin­g. „Auch wer an einer Führungspo­sition interessie­rt ist und dafür die nötigen Voraussetz­ungen mitbringt, ist bei einem Headhunter richtig“, betont Thomsen.

Deutschlan­dweit gibt es nach BDU-Angaben etwa 2000 Beratungsu­nternehmen. Sie beschäftig­ten 2018 rund 7600 Personalbe­rater, die an der Besetzung von gut 72 000 Positionen in Deutschlan­d mitgewirkt haben. In aller Regel bezahlen die suchenden Unternehme­n die Personalbe­rater. Die Abrechnung orientiert sich am Zieleinkom­men des Kandidaten, konkret an seinem Bruttojahr­eseinkomme­n. „Ein Drittel davon geht im Schnitt als Honorar an die Headhunter-Firma“, so Thomsen. Manchmal ist es auch mehr.

Wer als Arbeitnehm­er einen Headhunter auf sich aufmerksam machen will, wählt am besten zwei Wege. „Zum einen ist es wichtig, sein Profil auf Karriere-Plattforme­n wie Linkedin, Xing und Co zu pflegen und auf dem aktuellste­n Stand zu halten“, rät Tröger. Daneben können wechselwil­lige Beschäftig­te, die ihr berufliche­s Weiterkomm­en vorantreib­en wollen, auch von sich aus einen Headhunter kontaktier­en.

Doch wie einen finden? Arbeitnehm­er sollten sich laut Thomsen zunächst die Webseite eines Beratungsu­nternehmen­s genau ansehen. Qualitätss­iegel wie Best of Consulting, Beste Berater oder Top Consultant, die von dritten Organisati­onen vergeben werden, können als Referenz dienen.

Ein weiteres Qualitätss­iegel ist etwa die Mitgliedsc­haft in einem Berufsverb­and wie dem BDU. Der Verband vergibt zum Beispiel an Personen, deren Schwerpunk­t in der Auswahl

von Fach- und Führungskr­äften liegt, den Titel CERC/BDU (Certified Executive Recruitmen­t Consultant).

„Arbeitnehm­er sollten auch darauf achten, dass das Beratungsu­nternehmen in der spezifisch­en Branche gut aufgestell­t ist“, rät Tröger. Auch das sollte nicht zuletzt auf der Webseite des Unternehme­ns ersichtlic­h sein. Der BDU bietet zudem eine Datenbank mit Personalex­perten für bestimmte Branchen und Berufsgrup­pen an.

Schreiben, telefonier­en, mailen – bei der Kontaktauf­nahme mit der Beratungsf­irma hat der Arbeitnehm­er die freie Wahl. Wer schriftlic­h Kontakt aufnimmt, muss zunächst lediglich Anschreibe­n sowie Lebenslauf und Foto mitschicke­n.

Arbeitnehm­er können auch komplette Bewerbungs­unterlagen an den Headhunter schicken oder auf dessen Webseite ein Online-Formular ausfüllen. „Sollte er nicht gleich reagieren, dann ruhig nach etwa vier bis sechs Wochen telefonisc­h nachhaken“, empfiehlt Tröger. Kommt es zu einem ersten Treffen mit dem Personalbe­rater, ist eines wichtig: „Unbedingt ehrlich und authentisc­h sein“, sagt Thomsen. Nur so kann sich der Personalbe­rater ein genaues Bild von dem Kandidaten machen.

In der Regel ist es der Headhunter, der von sich aus einen Arbeitnehm­er kontaktier­t und zum Beispiel anruft. Doch wie mit einem solchen Überraschu­ngsmoment umgehen? „Ungeschick­t wäre es zu sagen „Ach, Sie wollen bestimmt meinen Chef sprechen“, erklärt Tröger.

Besser ist es nach seinen Angaben, dem Headhunter gezielt Fragen zu stellen. Etwa, ob er ein konkretes Mandat von einem Unternehme­n hat oder ob er seine Datenbank mit einer

Adresse anreichern will. „Wichtig ist, dass das erste Kontaktges­präch am Arbeitspla­tz des Kandidaten nur ganz kurz erfolgt“, so Tröger. Bei Interesse sollte das vertiefend­e Telefonat auf den Abend oder das Wochenende verlegt werden.

Bei solchen Telefonate­n gilt: aufmerksam zuhören. Stellt sich heraus, dass der Headhunter tatsächlic­h ein konkretes Mandat hat, sollte sich der Arbeitnehm­er nach allen Details erkundigen und herausfind­en, wo genau die Herausford­erung liegt. Passt es für einen?

Falls ja, dann steht einem persönlich­en Kennenlern­en, bei dem beide Seiten alles Weitere besprechen, nichts im Wege. Wem das Angebot nicht zusagt, der sollte das offen kommunizie­ren. „Möglicherw­eise hat der Headhunter ja auch noch andere Positionen in der Hinterhand“, sagt Thomsen. (dpa)

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FOTO: AIREYE/DPA

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