Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Privaten PC im Homeoffice nutzen
Ob wegen einer Quarantäne oder als reine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens: Viele Beschäftigte arbeiten im Moment von zu Hause aus. Viele dürften dabei den eigenen PC und das private Telefon nutzen. Was die Frage aufwirft: Müssen sie das eigentlich?
„Niemand ist verpflichtet, seine private Hardware für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen“, sagt der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine dienstliche Vereinbarung zum Homeoffice gibt oder man sich nur mündlich mit der Firma darauf geeinigt hat. „Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, hier für die notwendigen Voraussetzungen zu sorgen“, sagt der Experte.
Einfach die Arbeit zu verweigern, weil für einen kein Dienstgerät zu Verfügung steht, kann unter Umständen aber Probleme bringen. In einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz ist man in so einem Fall möglicherweise sogar den Job los. Aber auch in einem Unternehmen, in dem man Kündigungsschutz genießt, könnte so eine Weigerung langfristig für Spannungen sorgen.
Was aber ist die Lösung – zum Beispiel, wenn man zu Hause nur einen Heim-PC hat und diesen mit dem Lebenspartner teilen muss? In jedem Fall mit der Firma reden, lautet Brederecks Antwort. Vielleicht ist es eine Option, sich einen Laptop auf eigene Faust zu bestellen und sich die Ausgaben dafür vom Unternehmen erstatten zu lassen. Für Kosten wie für die Internet-Flatrate, die ohnehin anfallen, muss der Arbeitgeber hingegen nicht aufkommen, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert.
Kann man zum Beispiel wegen der Doppelnutzung eines Rechners gemeinsam mit dem Lebenspartner nicht das volle Arbeitspensum liefern, sollte man das seinem Chef nachweisbar mitteilen, idealerweise per E-Mail.
Ein weiteres Thema ist der Datenschutz – etwa dann, wenn gewisse Betriebsgeheimnisse eigentlich nicht für die Augen der Familie gedacht sind, der Rechner aber für alle zugänglich ist. Auch darüber sollte man seinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen, empfiehlt der Anwalt. Mit der Information an das Unternehmen ist man als Beschäftigter hier seiner Pflicht nachgekommen. (dpa)