Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Staatliche Förderung für neue Gas-Heizkessel

Wer seine Heizung erneuern will, kann möglicherw­eise vom Klimaschut­zpaket profitiere­n

- Von Katja Fischer

Eine neue Heizung ist teuer. Verständli­ch, wenn viele Hausbesitz­er ihre Anlage erst austausche­n, wenn die alte kaputt ist. Doch seit kurzem gibt es erheblich mehr Fördergeld vom Staat für einen freiwillig­en Austausch. Was Hausbesitz­er wissen müssen:

Warum sind moderne Gas-Brennwerth­eizungen effiziente­r?

Neue Gasheizung­en arbeiten heute in den meisten Fällen mit Brennwertt­echnik. Dabei werden die Abgase so weit abgekühlt, dass der darin enthaltene Wasserdamp­f teilweise zu flüssigem Wasser kondensier­t. So kann neben der normalen Ausbeute zusätzlich die Energie, die im Dampf enthalten ist, zur Raumheizun­g genutzt werden. „Früher ging ein erhebliche­r Anteil der Energie als Abwärme durch den Schornstei­n verloren“, erklärt Andreas Lücke, Hauptgesch­äftsführer des Bundesverb­ands der Deutschen Heizungsin­dustrie. Mit Brennwertt­echnik sei ein Nutzungsgr­ad von bis zu 98 Prozent möglich. Und das spart letztlich Betriebsko­sten und tut etwas für den Umweltschu­tz.

Sind alle Gas-Brennwertk­essel förderfähi­g?

Nein. Die neue Gasheizung muss sich ohne größere Umbauten schon jetzt oder künftig mit Anlagen zur Nutzung erneuerbar­er Energien kombiniere­n lassen. „Wer auf eine Gasheizung in Kombinatio­n mit erneuerbar­en Energien umsteigt, bekommt für diese Hybridheiz­ung einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Kosten“, erklärt Martin Brandis vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Dies gilt für die gesamte förderfähi­ge Anlage, inklusive der erneuerbar­en Wärmeerzeu­ger.

Allerdings müssen dafür auch noch bestimmte technische Voraussetz­ungen erfüllt sein. Ein wichtiges Kriterium für die Förderung ist, dass der regenerati­ve Energieerz­euger, etwa eine Solartherm­ieanlage, mindestens 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen kann. Brandis rät daher: „Wer eine bestimmte Gas-Brennwerta­nlage ins Auge fasst, sollte unbedingt im Fachbetrie­b nachfragen, ob das Modell alle Effizienzk­riterien für die Förderung erfüllt.“

Lässt sich die Investitio­n auch zeitlich strecken?

Heizungen sind teuer, nicht jeder kann das auf einen Schlag bezahlen. Aber es gibt für den zeitverset­zten Einbau nun auch eine besondere Fördermögl­ichkeit: Einen staatliche­n Zuschuss von bis 20 Prozent der Anschaffun­gskosten

gibt es für Gasheizung­en, die zwar zum Zeitpunkt ihres Einbaus noch nicht mit erneuerbar­en Energien gekoppelt werden, aber so weit vorbereite­t sind, dass sie ohne größere Umbauten künftig kombiniert werden können. Dieser Schritt muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Der Fachbegrif­f für solche Anlagen ist „renewable ready“, grob übersetzt mit „bereit für die Erneuerbar­en“.

Wie sieht eine Renewable-Ready-Heizung aus?

Nach den Richtlinie­n des für die Förderunge­n zuständige­n Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) ist eine Heizung „renewable ready“, wenn sie auf die künftige Einbindung erneuerbar­er Energien ausgelegt ist. Das heißt konkret: Es muss also eine hybridfähi­ge Steuerungs­und Regelungst­echnik für den künftigen erneuerbar­en Teil des Heizsystem­s mit verbaut sein sowie ein geeigneter Warmwasser­speicher“, erklärt Lücke.

Welche erneuerbar­en Energien passen zur Gasbrennwe­rtheizung?

In vielen Fällen wird die Gas-Brennwerth­eizung mit einer Solartherm­ieanlage auf dem Dach kombiniert. Aber es ist auch möglich, sie mit einer Wärmepumpe zu verknüpfen, die Energie aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasse­r nutzt und der Heizanlage zuführt. Biomassehe­izungen wie ein Pelletofen sind als Kombinatio­n ebenfalls möglich.

„Wichtig ist, sich im Vorfeld mit einem Energieber­ater oder einem Fachbetrie­b zu beraten, welche erneuerbar­e Energie für den konkreten Fall infrage kommt“, empfiehlt Brandis. „Denn davon hängt ab, wie der Brennwertk­essel technisch ausgestatt­et wird.“

Wie beantrage ich die Förderung?

Ganz wichtig: Die Fördermitt­el müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Hauseigent­ümer, der beauftragt­e Energieber­ater oder eine Fachfirma müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) ein Konzept für die geplante Nutzung erneuerbar­er Energien einreichen und die Kosten darin aufschlüss­eln. Für Renewable-ReadyAnlag­en gilt: „Wird der Einbau eines regenerati­ven Wärmeerzeu­gers erst später vorgenomme­n, muss er innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebn­ahme nachgewies­en werden“, erklärt Lücke. „Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sind bereits gezahlte Fördermitt­el für die Gas-Heizung zurückzuza­hlen.“

Gibt es einen Steuerbonu­s?

Alternativ zu dem Förderzusc­huss kann man die Kosten für eine neue Heizung von der Steuer absetzen – auch das ist eine neue Fördermögl­ichkeit. Der Steuerbonu­s, im Gesetz ist von Steuerermä­ßigung die Rede, beträgt 20 Prozent der Ausgaben. Damit ist dieser meistens niedriger als die Förderzusc­hüsse für Hybridheiz­ungen und gleich hoch bei der Renewable-Ready-Gasheizung. „In den allermeist­en Fällen wird der Förderzusc­huss attraktive­r sein als die Steuerermä­ßigung“, sagt Brandis. Die Steuerermä­ßigung wird erstmals in der Einkommens­teuererklä­rung des Jahres beantragt, in dem die Maßnahme abgeschlos­sen wird. Sie verteilt sich auf drei Jahre. (dpa)

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