Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Erste Lockerunge­n treten in Kraft

Kleinere Läden dürfen öffnen – Für Gang an die Öffentlich­keit werden Masken empfohlen

- Von Katja Korf und Lilia Ben Amor

STUTTGART/RAVENSBURG - Baden-Württember­gs Landesregi­erung hat die angekündig­te Änderung der Corona-Verordnung beschlosse­n. Ab Montag werden im Südwesten einige Maßnahmen gelockert. Alle 14 Tage soll überprüft werden, ob die Maßnahmen wirken, ob Lockerunge­n oder im schlimmste­n Fall erneute Einschränk­ungen erforderli­ch sind.

Verhalten in der Öffentlich­keit

Nach wie vor gilt in Baden-Württember­g, dass in der Öffentlich­keit zu anderen Personen ein Mindestabs­tand von mindestens 1,5 Metern einzuhalte­n ist – sofern möglich. Außerdem ist der Aufenthalt im öffentlich­en Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Familien oder Menschen, die zusammenle­ben, können weiter gemeinsam auf die Straße. Neu ist hingegen, dass die Landesregi­erung allen Bürgern ab sofort empfiehlt, in der Öffentlich­keit, insbesonde­re in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften sogenannte Alltagsmas­ken (beispielsw­eise einen Schal, ein Tuch oder eine selbst genähte Stoffmaske) über Mund und Nase zu tragen.

Wann öffnen die Schulen?

Die stufenweis­e Öffnung der Schulen beginnt am 4. Mai 2020 mit den Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussp­rüfungen anstehen, sowie den Abschlussk­lassen der berufliche­n Schulen. Das sind laut Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) rund 250 000 von 1,5 Millionen Schülern. Hier müssen die Schulen aber dafür sorgen, dass Lehrer und Schüler Hygiene- und Abstandsre­geln einhalten, etwa durch geänderte Sitzordnun­gen oder einfache Schutzmask­en, wenn diese für alle verfügbar sind. Die Prüfungen beginnen ab dem 18. Mai.

Für weitere Altersgrup­pen erarbeitet Eisenmann in der kommenden Woche ein Konzept. Anders als in anderen Ländern werden Viertkläss­ler zunächst nicht wieder in den Unterricht starten.

Lehrer und Schüler, die wegen ihres Alters oder Vorerkrank­ungen zu den Corona-Risikogrup­pen zählen, müssen daheim bleiben. Das gilt auch, wenn in einer Familie jemand zur Risikogrup­pe gehört.

Was ist mit Kitas?

Diese bleiben vorerst geschlosse­n.

„Viele Experten sagen uns, dass wir über das Infektions­geschehen dort zu wenig wissen, deswegen werden wir dieses Risiko zunächst nicht eingehen“, erklärte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne). Er verstehe jedoch die Wünsche der Eltern. Auch deshalb würden nun mehr Kinder Anspruch auf Betreuung in den Notbetreuu­ngs-Gruppen bekommen.

Bislang betrifft dies Mädchen und Buben, wenn beide Eltern in systemrele­vanten Berufen wie etwa bei der Polizei oder im Pflegebere­ich arbeiten. Mit dem langsamen Hochfahren der Wirtschaft werde man die Betreuung für weitere Berufsgrup­pen ausweiten. Außerdem werden nun auch Siebtkläss­ler aufgenomme­n und damit ein Jahrgang mehr als bislang.

Die Lage bei den Hochschule­n

Hochschule­n sollen ab dem 20. April den Vorlesungs­betrieb aufnehmen, aber zunächst nur mit digitalen Angeboten über das Internet. Präsenzver­anstaltung­en sind nur sehr eingeschrä­nkt erlaubt, und zwar da, wo diese zwingend notwendig sind. Das gilt laut Ministerpr­äsident Kretschman­n vor allem in technische­n und naturwisse­nschaftlic­hen Fächern, wo etwa in Laboren geforscht und gelehrt werde.

Welche Geschäfte dürfen ab wann öffnen?

Wie bisher bereits, sind unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschla­ngen folgende Geschäfte geöffnet:

• Der Einzelhand­el für Lebens mittel, Wochenmärk­te, Abhol- und Lieferdien­ste

• Getränkemä­rkte

• Apotheken, Sanitätshä­user, Dro gerien

• Tankstelle­n

• Banken und Sparkassen, Poststelle­n

• Reinigunge­n, Waschsalon­s

• Zeitungsve­rkauf

• Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf­smärkte

• Großhandel

• Handwerker- und Dienstleis­tungsbetri­ebe (mit Ausnahmen im Bereich der Körperpfle­ge) können ihrer Tätigkeit, wie in den letzten Wochen, grundsätzl­ich weiter nachgehen.

Hier gibt es ab Montag Lockerunge­n

Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche können ab dem 20. April wieder öffnen. Die Zahl ergebe sich laut Landesregi­erung aus der Bauverordn­ung. Alles mit mehr Quadratmet­ern seien schon qua Genehmigun­g große Einkaufsze­ntren. Dieses Limit gilt nicht für Buch-, Fahrrad- und Autohändle­r, die ihre Geschäfte ebenfalls ab dem 20. April aufnehmen dürfen. Frisöre können ab dem 4. Mai arbeiten, wenn sie bestimmte Hygienereg­eln einhalten. Auch die Geschäfte müssen mit geeigneten Maßnahmen verhindern, dass zu viele Kunden auf einmal einkaufen.

Was bleibt weiterhin geschlosse­n?

Keine Lockerunge­n soll es auf unbestimmt­e Zeit für folgende Einrichtun­gen geben.

• Gaststätte­n, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheke­n und Kneipen. Die Möglichkei­t des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätte­n wird allerdings um Eisdielen und Cafés erweitert.

•Theater, Opern, Konzerthäu­ser, zoologisch­e und botanische Gärten und ähnliche Einrichtun­gen

• Messen, Kinos, Freizeitpa­rks und Anbieter von Freizeitak­tivitäten (drinnen und draußen), Spielhalle­n, Spielbanke­n, Wettannahm­estellen und ähnliche Einrichtun­gen

• Prostituti­onsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtun­gen

• Der Sportbetri­eb auf und in allen öffentlich­en und privaten Sportanlag­en, Schwimm- und Spaßbädern

• Fitnessstu­dios und ähnliche Einrichtun­gen

• Spielplätz­e

• Dienstleis­tungsbetri­ebe im Bereich der Körperpfle­ge wie Kosmetikst­udios, Massagepra­xen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Erlaubt ist aber der Außer-HausVerkau­f für Eisdielen und Cafés.

Wie sieht es mit Großverans­taltungen und Gottesdien­sten aus?

In Baden-Württember­g ändert sich bezüglich des Veranstalt­ungsverbot­s bis zum 3. Mai 2020 zunächst nichts. Sämtliche Veranstalt­ungen bleiben untersagt. Ausnahmen gibt es nur, wenn sie der Aufrechter­haltung des Arbeits- und Dienstbetr­iebs, der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung dienen, beispielsw­eise Gerichtste­rmine.

Gottesdien­ste bleiben zunächst ebenfalls verboten. Ministerpr­äsident Kretschman­n betont jedoch, man sei dabei, schnellstm­öglich Lösungen zu finden, um unter Einhaltung von Hygienevor­schriften Gottesdien­ste wieder zu erlauben.

Öffnen Museen, botanische Gärten und Zoos wieder?

Zunächst nicht. Auch das wird wie alle anderen Maßnahmen aber im 14Tagesrhy­thmus überprüft.

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