Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Inkassogebühren für Schuldner sollen sinken
Schuldt. Wichtig: Die Portierung der Festnetznummer ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter komplett identisch sind – sonst kommt es zu Verzögerungen. Vergleichen Sie also am besten vorab sämtliche Daten des alten und neuen Vertrags und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig. Dazu zähle etwa auch, ob der erste und der zweite Vorname drinständen und ob das Stockwerk korrekt angegeben sei, so Körber.
Tag X: Idealerweise sollte am Tag X der Umstellung die Rufnummernportierung bereits beendet und der neue Vertrag abgeschlossen sein. Den Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer sollte laut Bundesnetzagentur der neue dem bisherigen Anbieter möglichst zehn Arbeitstage vor dem Ende des auslaufenden Vertrages erteilt haben. Körber empfiehlt: Erinnern Sie Ihren neuen Anbieter noch einmal daran, dem alten Anbieter die Kündigung und die Rufnum
Gmernportierung zu übermitteln. „So komisch es klingt, aber es ist schon vorgekommen, dass das vergessen wurde, obwohl es beauftragt war.“Und was tut man, wenn der ganze Wechsel schiefgeht und man ohne Telefon und Internet dasteht? Von der Bundesnetzagentur heißt es: „Der bisherige Anbieter darf nicht einfach seine Leistung einstellen.“Vielmehr müsse er den Anschluss grundsätzlich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist. „Wird die Leitung länger als einen Kalendertag unterbrochen, muss der alte Anbieter den Verbraucher wieder aufnehmen“, erklärt Körber. Betroffene können sich bei Problemen rund um den Anbieterwechsel an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Neue Hardware unnötig: Meist bietet der neue Provider seinen Kunden auch die erforderliche Hardware an, etwa Router oder Telefone.
G„Auf diese teils kostenpflichtigen Dreingaben kann man aber getrost verzichten“, meint Schuldt. Auch sollte man sich dem Fachjournalisten zufolge nicht davon beirren lassen, dass Provider damit werben, nur mit ihrer Hardware die beste Leistung zu erreichen. „Wer schon seinen eigenen Router und sein Festnetztelefon hat, muss nicht wechseln.“
Ist man eigentlich zufrieden mit der aktuellen Situation und will nur etwas Geld sparen, kann man auch versuchen, die Kündigung erst einmal nur anzudrohen, entweder per Telefon-Hotline oder online. „Hier lässt sich meistens angeben, ob man mit einem neuen Angebot kontaktiert werden möchte“, erläutert Verbraucherschützerin Körber. Vielleicht sind die Konditionen dann doch attraktiv. „Der Konkurrenzkampf unter den Anbietern ist groß, weshalb man um jeden Kunden buhlt“, sagt Schuldt.
BERLIN (dpa) - Schuldner sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig niedrigere Inkassogebühren zahlen müssen. Eine entsprechende Regelung beschloss das Kabinett am Mittwoch. „Wer eine Rechnung übersieht, kann schnell in ein Inkassoverfahren geraten“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die geforderten Gebühren stünden oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand und zur Höhe der Forderung. „Mit dem neuen Gesetz werden wir die Gebühren senken und damit dieser unfairen Praxis einen Riegel vorschieben.“Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.
Bei Forderungen zwischen 50 und 500 Euro, die laut Ministerium etwa 60 Prozent aller Fälle ausmachen, würden damit künftig noch 27 Euro fällig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Mahnschreibens beglichen wird. Bislang werden durchschnittlich 59,40 Euro verlangt. In einer neu eingeführten, niedrigeren Wertstufe bis 50 Euro würden dann noch 18 Euro fällig.
Vorgesehen ist auch, dass Verbraucher schon beim Vertragsschluss oder spätestens bei der Mahnung erfahren müssen, welche Inkassokosten bei Verzug auf sie zukommen können. Zudem müssen Inkassounternehmen Schuldner darauf hinweisen, welche Aufsichtsbehörde
für sie zuständig ist. Bevor sich säumige Schuldner auf eine Zahlungsvereinbarung wie etwa eine Ratenzahlung einlassen, sollen sie zudem über die entstehenden Kosten aufgeklärt werden. Denn hierbei wird häufig eine sogenannte Einigungsgebühr geltend gemacht, die laut Ministerium bei mindestens 67,50 Euro liegt. In der untersten Wertstufe bis zu 50 Euro soll diese Gebühr auf 31,50 Euro sinken, bei höheren Beträgen soll sie weitgehend unverändert bleiben.
Wenn Gläubiger zur Eintreibung ausstehender Beträge sowohl einen Inkassodienst als auch einen Rechtsanwalt beauftragen, sollen sie künftig nur noch die Kosten für einen von beiden in Rechnung stellen dürfen.
Außerdem soll den Plänen zufolge über die rechtlichen Folgen eines Schuldeingeständnisses aufgeklärt werden. Inkassodienstleister machen den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung laut Ministerium häufig von einem solchen Eingeständnis abhängig. Dadurch verlieren Schuldner allerdings in der Regel die Möglichkeit, noch Einwände gegen die Forderung zu erheben. Nach Angaben des Ministeriums beauftragen Gläubiger in Deutschland Inkassounternehmen jährlich mit der Einziehung von etwa 23 Millionen Forderungen. günstigste Kontoführungsgebühren Filiale Online 0,00 0,00 8,90 0,001 4,90 0,001 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,90 2,50 0,00 4,90
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