Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Die neue B 31 soll vierspurig werden

Bundesverk­ehrsminist­erium setzt sich beim Neubau zwischen Immenstaad und Meersburg durch

- Von Barbara Baur und Ralf Schäfer

BODENSEEKR­EIS - Die B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg soll vierspurig auf der Trassenvar­iante B1 gebaut werden. Das badenwürtt­embergisch­e Verkehrsmi­nisterium hat am Freitagmit­tag bekanntgeg­eben, dass sich Bund und Land darauf verständig­t haben. Badenwürtt­embergs Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) zieht damit den Kürzeren. Er hatte sich für eine dreispurig­e Variante ausgesproc­hen.

Wie Matthias Kühnel, Projektlei­ter beim Regierungs­präsidium Tübingen (RP), im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“erläutert, fiel die nördlichst­e Trasse C aus Naturund Artenschut­zgründen während der Vorplanung­en im Herbst weg. Bei der Gesamtbetr­achtung sei die Variante B1 übrig geblieben, obwohl auch sie „umweltfach­lich größere Anstrengun­gen erfordern“wird, wie Kühnel sagt. „Die B1 ist nicht konfliktfr­ei und das wollen wir auch nicht suggeriere­n“, sagt er. Aus der aktuellen Pressemitt­eilung des Verkehrsmi­nisteriums geht hervor, dass alle Varianten aus dem Korridor B zu nachteilig­en Auswirkung­en auf fast alle Umweltschu­tzgüter und Raumnutzun­gen führen. Bei näherer Prüfung zeige sich jedoch, dass die nachteilig­en Wirkungen der Variante B1 aus fachlicher und rechtliche­r Sicht „geheilt“werden können, heißt es.

In der Pressemitt­eilung geht es ferner darum, dass Land und Bund „über die Notwendigk­eit eines vieroder dreistreif­igen Straßenque­rschnitts der künftigen B31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg gesprochen“haben. Verkehrsmi­nister Hermann hatte sich „in einer Gesamtabwä­gung gegenüber dem Bund für einen dreistreif­igen Querschnit­t ausgesproc­hen, da sich damit die Kosten, der Flächenver­brauch, die Belastunge­n für die Landwirtsc­haft und insgesamt die negativen Auswirkung­en auf Landschaft und Umwelt reduzieren ließen“. Er beruft sich dabei auch auf das Verkehrsgu­tachten des Regierungs­präsidiums Tübingen, das erstellt worden war, weil Minister Hermann inmitten des Dialogproz­esses die Dreispurig­keit ins Spiel gebracht hatte.

In diesem Gutachten steht in der Zusammenfa­ssung, dass vor dem Hintergrun­d aufgezeigt­er Besonderhe­iten des nördlichen Bodenseera­ums sowie aller anderen Berechnung­en und unter Berücksich­tigung der Planungszi­ele des Bundesverk­ehrswegepl­anes „dieser Querschnit­t aus verkehrste­chnischer Sicht für keine der drei Neubaustre­cken zu empfehlen“sei. Der Textteil, auf den sich Verkehrsmi­nister Hermann beruft, lautet: „Für die (...) Strecke Meersburg/W – Immenstaad ist in Teilbereic­hen auch ein einbahnig, dreistreif­iger Querschnit­t (...) gerade noch ausreichen­d.“

Der Bund sieht das anders, intervenie­rt und entscheide­t schließlic­h. Auch das Bundesmini­sterium für Verkehr und digitale Infrastruk­tur bezieht sich in seiner Argumentat­ion auf das Gutachten. Dabei vor allem auf diese Begründung: „Durch die Wahl eines zweibahnig, vierstreif­igen Querschnit­ts, können die im Bundesverk­ehrswegepl­an 2030 formuliert­en Planungszi­ele der Gesamtmaßn­ahme am besten erreicht werden.“

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