Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Angemessen­e Bezahlung

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gerade ansteht: „Bei allem ist es wichtig, sich an die vorgegeben­en Sicherheit­s- und Umweltschu­tzbestimmu­ngen zu halten“, betont Knieling.

Die Ausbildung zum Chemikante­n dauert dreieinhal­b Jahre. Lehrstelle­n finden Interessie­rte zum Beispiel auch bei Hersteller­n von Farben und Lacken sowie in Unternehme­n der Kunststoff verarbeite­nden Industrie. Von Bewerbern wird mindestens ein sehr guter Hauptoder ein guter Realschula­bschluss erwartet. Da Chemikante­n mit unterschie­dlichen Chemikalie­n zu tun haben, dürfen sie nicht allergiean­fällig sein oder ein Hautleiden haben.

In vielen Branchen und Regionen bekommen Azubis eine Vergütung, die in Tarifvertr­ägen festgelegt ist. Doch selbst wenn das nicht der Fall ist und für den Ausbildung­sbetrieb kein Tarifvertr­ag Anwendung findet, muss sich die Bezahlung der Azubis daran orientiere­n. Darauf weist die Jugendabte­ilung des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) hin. Der Anspruch auf eine „angemessen­e Vergütung“ist in Paragraf 17 des Berufsbild­ungsgesetz­es (BBiG) festgeschr­ieben. Nach derzeitige­r Rechtsprec­hung heißt das: Wer seine duale Ausbildung in einem nicht tarifgebun­denen Betrieb macht, hat Anspruch auf mindestens 80 Prozent der branchensp­ezifischen tarifliche­n Vergütung. Die Zahlung und Höhe der Ausbildung­svergütung sollte im Ausbildung­svertrag festgelegt sein. (dpa)

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