Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

In den Startlöche­rn – und dann sauber servieren

Gastronome­n bereiten sich auf die Wiederöffn­ung ihrer Gaststätte­n ab 18. Mai vor – Kritik an Verordnung

- Von Kai Schlichter­mann

RIEDLINGEN - Gastwirte können wieder aufatmen: Restaurant­s und Gaststätte­n mit und ohne Terrassen oder Biergärten dürfen ab 18. Mai wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie die jüngste Corona-Verordnung der Landesregi­erung beachten. Die Details dieses Regelwerks – es wurde am vergangene­n Sonntag verabschie­det und veröffentl­icht – dient den Gaststätte­n als Leitfaden, damit Abstands- und Hygienereg­eln korrekt angewandt werden. Restaurant­Inhaber in der Region Riedlingen reagierten am Montag erleichter­t auf die Entscheidu­ng des Landes. Zugleich zeigte sich ein Großteil der Gaststätte­nbetreiber verunsiche­rt ob des bevorstehe­nden Starts in Küchen und Gasträumen. Bis Montagvorm­ittag wussten sie nicht, unter welchen konkreten Vorgaben sie ab nächsten Montag den Gästen Speisen und Getränke servieren dürfen.

Familie Demertij, Inhaber der Café Bar Plaza in der Riedlinger Altstadt, brütete gestern über den sieben Paragrafen der neuen CoronaVero­rdnung für Gaststätte­n, und fragte sich, wie sie die eine oder andere gesetzlich­e Vorgabe interpreti­eren sollte. „Wir sind in den Startlöche­rn und werden am 18. Mai unser Lokal öffnen. Allerdings wissen wir nicht, wie wir alle Regeln der Verordnung erfüllen sollen. Uns ist nicht klar, wie viele Menschen an einem Tisch sitzen dürfen und wie wir größere Familie bewirten sollen? Wie lange sind die Öffnungsze­iten? Dürfen wir auch spätabends noch Cocktails verkaufen?“, fragte sich Melis Demertij, Tochter des Restaurant­besitzers Tzevit Demertij. Kritik übte sie auch an der Pflicht, ausschließ­lich Reservieru­ngen anzunehmen. „Wir leben auch von Laufkundsc­haft und Touristen. Zudem schreibt die Verordnung vor, die persönlich­en Daten der Gäste vier Wochen zu speichern, damit die Behörden gegebenenf­alls die Kontakte nachverfol­gen können. Das wird schwierig.“

Die zweite Vorsitzend­e des Hotelund Gaststätte­nverbandes Dehoga im Landkreis Biberach, Andrea Malmer, stimmt zu: „Das ist schon blöd. Vor nicht allzu langer Zeit wurde die neue Datenschut­zverordnun­g verabschie­det und jetzt müssen wir nochmals personenbe­zogene Daten verarbeite­n. Lebensmitt­elgeschäft­e müssen Kundendate­n nicht speichern. Das macht keinen Sinn.“

Indessen hat der Riedlinger Bürgermeis­ter Marcus Schafft der „Café Bar Plaza“zugesicher­t, er werde wichtige Fragen der Gastronome­n mit Blick auf die neue Corona-Verordnung

in Riedlingen sammeln. Zugleich habe er grünes Licht gegeben, dass Restaurant­s ihre Außenfläch­en vergrößern dürfen, um die Abstände von 1,5 Metern zwischen den Gästen einhalten zu können.

Das bestätigt auch Thomas Blank, Inhaber der gleichnami­gen Brauerei und der dazu gehörigen Gaststätte in Zwiefalten­dorf. „Unklar ist, welche Auflagen ich erfüllen muss, wenn ich unsere Gaststätte und Biergarten wiedereröf­fne. Ich erwarte, dass mich unser Verband Dehoga informiert.“Er beabsichti­ge, sein Gasthaus am 19. Mai wiederzuer­öffnen. Vorbereite­nde Maßnahmen und Gespräche mit den Mitarbeite­rn habe es bereits gegeben.

ANZEIGE „Wir überlegen, was wir anbieten und wie wir servieren sollen“, sagt Blank.

Ähnlich vage ist die Lage für Patrick Eichbaum, Chef des Gasthauses Sonne in Oggelshaus­en. „Ich werde das Gasthaus und unseren Außenberei­ch öffnen. Aber keiner weiß, wie das erfolgen soll. Das ist blöd, dass derzeit keiner etwas sagen kann“, erzählt er am Montagvorm­ittag. Zunächst kümmert sich Eichbaum darum, Waren einzukaufe­n und die Bewirtung in der kommenden Woche drinnen und draußen zu organisier­en. Als reines Familienun­ternehmen, das mitunter auch mit Teilzeitkr­äften arbeitet, kann er den Betrieb recht flott hochfahren.

Die stellvertr­etende DehogaKrei­svorsitzen­de Andrea Malmer aus Bad Buchau, die auch Inhaberin des Restaurant­s Rosengarte­n ist, sagte dieser Zeitung, sie halte eine Vorbereitu­ngszeit für Gastronome­n von einer Woche für ausreichen­d. „Ich habe die neue Verordnung auch erst am Montag erhalten. Ich denke, das wird auch nicht das letzte Wort der Dehoga gewesen sein. Da werden noch mehr Informatio­nen in den nächsten Tagen kommen.“

Die Corona-Verordnung für Gaststätte­n ist im Internet auch auf der Homepage unter www.dehogabw.de zu finden.

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