Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
In den Startlöchern – und dann sauber servieren
Gastronomen bereiten sich auf die Wiederöffnung ihrer Gaststätten ab 18. Mai vor – Kritik an Verordnung
RIEDLINGEN - Gastwirte können wieder aufatmen: Restaurants und Gaststätten mit und ohne Terrassen oder Biergärten dürfen ab 18. Mai wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie die jüngste Corona-Verordnung der Landesregierung beachten. Die Details dieses Regelwerks – es wurde am vergangenen Sonntag verabschiedet und veröffentlicht – dient den Gaststätten als Leitfaden, damit Abstands- und Hygieneregeln korrekt angewandt werden. RestaurantInhaber in der Region Riedlingen reagierten am Montag erleichtert auf die Entscheidung des Landes. Zugleich zeigte sich ein Großteil der Gaststättenbetreiber verunsichert ob des bevorstehenden Starts in Küchen und Gasträumen. Bis Montagvormittag wussten sie nicht, unter welchen konkreten Vorgaben sie ab nächsten Montag den Gästen Speisen und Getränke servieren dürfen.
Familie Demertij, Inhaber der Café Bar Plaza in der Riedlinger Altstadt, brütete gestern über den sieben Paragrafen der neuen CoronaVerordnung für Gaststätten, und fragte sich, wie sie die eine oder andere gesetzliche Vorgabe interpretieren sollte. „Wir sind in den Startlöchern und werden am 18. Mai unser Lokal öffnen. Allerdings wissen wir nicht, wie wir alle Regeln der Verordnung erfüllen sollen. Uns ist nicht klar, wie viele Menschen an einem Tisch sitzen dürfen und wie wir größere Familie bewirten sollen? Wie lange sind die Öffnungszeiten? Dürfen wir auch spätabends noch Cocktails verkaufen?“, fragte sich Melis Demertij, Tochter des Restaurantbesitzers Tzevit Demertij. Kritik übte sie auch an der Pflicht, ausschließlich Reservierungen anzunehmen. „Wir leben auch von Laufkundschaft und Touristen. Zudem schreibt die Verordnung vor, die persönlichen Daten der Gäste vier Wochen zu speichern, damit die Behörden gegebenenfalls die Kontakte nachverfolgen können. Das wird schwierig.“
Die zweite Vorsitzende des Hotelund Gaststättenverbandes Dehoga im Landkreis Biberach, Andrea Malmer, stimmt zu: „Das ist schon blöd. Vor nicht allzu langer Zeit wurde die neue Datenschutzverordnung verabschiedet und jetzt müssen wir nochmals personenbezogene Daten verarbeiten. Lebensmittelgeschäfte müssen Kundendaten nicht speichern. Das macht keinen Sinn.“
Indessen hat der Riedlinger Bürgermeister Marcus Schafft der „Café Bar Plaza“zugesichert, er werde wichtige Fragen der Gastronomen mit Blick auf die neue Corona-Verordnung
in Riedlingen sammeln. Zugleich habe er grünes Licht gegeben, dass Restaurants ihre Außenflächen vergrößern dürfen, um die Abstände von 1,5 Metern zwischen den Gästen einhalten zu können.
Das bestätigt auch Thomas Blank, Inhaber der gleichnamigen Brauerei und der dazu gehörigen Gaststätte in Zwiefaltendorf. „Unklar ist, welche Auflagen ich erfüllen muss, wenn ich unsere Gaststätte und Biergarten wiedereröffne. Ich erwarte, dass mich unser Verband Dehoga informiert.“Er beabsichtige, sein Gasthaus am 19. Mai wiederzueröffnen. Vorbereitende Maßnahmen und Gespräche mit den Mitarbeitern habe es bereits gegeben.
ANZEIGE „Wir überlegen, was wir anbieten und wie wir servieren sollen“, sagt Blank.
Ähnlich vage ist die Lage für Patrick Eichbaum, Chef des Gasthauses Sonne in Oggelshausen. „Ich werde das Gasthaus und unseren Außenbereich öffnen. Aber keiner weiß, wie das erfolgen soll. Das ist blöd, dass derzeit keiner etwas sagen kann“, erzählt er am Montagvormittag. Zunächst kümmert sich Eichbaum darum, Waren einzukaufen und die Bewirtung in der kommenden Woche drinnen und draußen zu organisieren. Als reines Familienunternehmen, das mitunter auch mit Teilzeitkräften arbeitet, kann er den Betrieb recht flott hochfahren.
Die stellvertretende DehogaKreisvorsitzende Andrea Malmer aus Bad Buchau, die auch Inhaberin des Restaurants Rosengarten ist, sagte dieser Zeitung, sie halte eine Vorbereitungszeit für Gastronomen von einer Woche für ausreichend. „Ich habe die neue Verordnung auch erst am Montag erhalten. Ich denke, das wird auch nicht das letzte Wort der Dehoga gewesen sein. Da werden noch mehr Informationen in den nächsten Tagen kommen.“
Die Corona-Verordnung für Gaststätten ist im Internet auch auf der Homepage unter www.dehogabw.de zu finden.