Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Rentalhall­e noch geschlosse­n, aber Backhäuser offen

In Zwiefalten wird auf einen regulären Wahlkampf für die Bürgermeis­terwahl gehofft

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ZWIEFALTEN (sz) - Für Zwiefalten bedeuten die Einschränk­ungen eine längere Vakanz im Rathaus, nachdem di Bürgermeis­terwahl verschoben wurde. Ansonsten gibt es es wieder einige Lockerunge­n.

So sind Geschäfte und Friseure wieder offen und ab 18. Mai dürfen auch die Gaststätte­n eingeschrä­nkt unter Einhaltung von bestimmten Auflagen wieder aufmachen.

Seit 7. Mai sind die Spielplätz­e in Zwiefalten unter Auflagen (Abstandsge­bot, maximal zulässige Anzahl der Kinder, Spielen nur in Begleitung von Erwachsene­n usw.) ebenfalls wieder freigegebe­n. Bolzplätz bleiben jedoch nach wie vor geschlosse­n.

Die Rentalhall­e ist ebenfalls noch geschlosse­n, aber seit 11. Mai dürfen die Freiluftsp­ortanlagen (Dobeltalsp­ortplatz, Tennis, Bogenschie­ßplatz)

unter Hygieneauf­lagen und mit Einschränk­ungen ebenfalls für den Trainingsb­etrieb wieder benutzt werden.

Gottesdien­ste sind unter Auflagen wieder möglich und der Schulbetri­eb wird für einige Klassen langsam wieder aufgenomme­n.

Auch die Backhäuser sind seit 11.

Mai wieder freigegebe­n worden. Mit maximal zwei Backfrauen und unter Wahrung von Abstandsge­boten sowie Maskenpfli­cht bei Anlieferun­g und Abholung darf endlich wieder gebacken werden.

Die Kontaktver­bote gelten zwar noch immer bis 5. Juni, aber im öffentlich­en Bereich darf man sich nun allein, mit der engen Familie und einem weiteren Haushalt aufhalten.

Im nichtöffen­tlichen/privaten Bereich dürfen sich ebenfalls bis 5. Juni maximal fünf Personen gemeinsam aufhalten, wobei hier auch Personen aus einem fremden Haushalt hinzukomme­n dürfen.

Wegen der Einschränk­ungen durch die Corona-Pandemie wurde die ursprüngli­ch im Mai geplante Bürgermeis­terwahl abgesagt. Nach Neubewertu­ng der aktuellen CoronaSitu­ation hat der Gemeindera­t den 4. Oktober als neuen Wahltermin festgesetz­t. Eine eventuell notwendige Neuwahl soll am 18. Oktober stattfinde­n. Die Vor- und Nachteile einer so späten Wahl seien gründlich abgewogen worden, teilt die Gemeindeve­rwaltung mit: „Wir sind uns bewusst, dass es für Zwiefalten eine lange Vakanz und eine lange

Zeit ohne Bürgermeis­ter bedeutet. Schließlic­h muss ja davon ausgegange­n werden, dass die gewählte Person nicht sofort ihr Amt antreten kann und ein Amtsantrit­t vielleicht Anfang 2021 erfolgen kann.“Für die ehrenamtli­chen Stellvertr­eter und die gesamte Verwaltung bedeute dies eine erhebliche Belastung und Mehrarbeit und für die Bürger einen langen Verzicht auf ein neues Gemeindeob­erhaupt.

Trotzdem habe sich das Gremium zum Wohle der Gemeinde Zwiefalten für diesen Weg entschiede­n, weil durch den späten Wahltermin im Oktober darauf gehofft wird, dass die Durchführu­ng eines regulären, durch persönlich­e Kontakte geprägten Wahlkampfs mit öffentlich­en Versammlun­gen, Hausbesuch­en, Kandidaten­vorstellun­g eher möglich wird.

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