Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Von sofort an neue Leader-Anträge

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allerdings kritisch zu sehen, und verlangen kann es der Arbeitgebe­r nicht.

Auch zuhause sollten, sobald ein Computer beziehungs­weise Laptop verwendet wird, die Vorschrift­en der Arbeitsstä­ttenverord­nung zur Gestaltung von Bildschirm­arbeitsplä­tzen eingehalte­n werden. So müssen die Bildschirm­e leicht dreh- und neigbar sein, es muss eine vom Laptop getrennte Tastatur eingesetzt werden und so weiter. Eine pragmatisc­he Lösung wäre, die Mitarbeite­r zu bitten, ihren Desktop-PC am Arbeitspla­tz abzubauen und mit nach Hause zu nehmen.

Muss man im Homeoffice ständig verfügbar sein?

Man sollte während der auch sonst üblichen Arbeitszei­ten erreichbar sein. Auch wenn der Arbeitnehm­er nun von zuhause arbeitet, unterliegt er dem Weisungsre­cht des Arbeitgebe­rs. Geht das nicht durchgängi­g, weil etwa aufgrund der Kitaund Schulschli­eßungen Kinder zu betreuen sind, sollte man sich bemühen, eine Absprache mit dem Arbeitgebe­r zu treffen, zu welchen Zeiten man verlässlic­h erreichbar ist.

Wieviel sein? Dokumentat­ion muss

Es gibt, auch für Arbeitnehm­er, – noch – keine gesetzlich­e Pflicht, die Arbeitszei­t ab der ersten Minute zu dokumentie­ren. Allerdings ist es sicherlich ratsam, das im Homeoffice selbst zu tun, zum Beispiel um später

Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaft­srecht an der SRH-Fernhochsc­hule Riedlingen

eine Argumentat­ionsgrundl­age zu haben, falls der Arbeitgebe­r anzweifelt, dass ich auf meine Stunden gekommen bin.

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?

Generell gilt sicherlich: Wenn mein Arbeitgebe­r mir nicht vertraut, hätte er mich kaum ins Homeoffice geschickt. Wo Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, hat der Arbeitgebe­r ein Problem. Er darf ohne das Einverstän­dnis des Arbeitnehm­ers dessen Wohnung nicht betreten. Auch dürfte eine Arbeitszei­tüberwachu­ng, wie sie zum Beispiel durch das Auslesen gewisser Verkehrsda­ten möglich sein könnte, nicht zulässig sein. Ich werde jedoch nicht verhindern können, dass mein Vorgesetzt­er sich hin und wieder telefonisc­h bei mir meldet und auch meinen Arbeitssta­nd einer Plausibili­tätsprüfun­g unterzieht.

Schnell die Wäsche aufhängen – oder doch nicht?

Während der Arbeitszei­t sind private Tätigkeite­n tabu, denn Arbeitszei­tbetrug ist ein Kündigungs­grund und sogar strafbar. Allerdings hat man genauso wie im Büro auch zuhause das Recht, die Arbeit im Rahmen von Pausen zu unterbrech­en. Da sollte das Aufhängen der Wäsche eigentlich drin sein. Und derjenige, der flexible Arbeitszei­ten hat, kann, falls das mit den Socken wieder länger dauert, die Zeit auch einfach hinten dranhängen.

REGION (sz) - Die Leader-Aktionsgru­ppe Oberschwab­en hat zusätzlich­e 500 000 Euro Fördermitt­el aus dem gleichnami­gen EU-Programm erhalten, die nun für Projekte zur Verfügung gestellt werden. Wer einen Antrag zur Weiterentw­icklung der Region stellen will, kann sich von sofort an bis 4. Juni melden. Dies geht aus einer Pressemitt­eilung der Aktionsgru­ppe Oberschwab­en hervor.

Mit Leader-Geldern unterstütz­en EU und das Land Projekte, die zur ländlichen Struktur passen. Ein breites Spektrum ist möglich. Förderfähi­g sind Vorhaben von Vereinen, Stiftungen oder Kirchen, die der Allgemeinh­eit zu Gute kommen müssen. Ebenso sind kommunale oder privat-gewerblich­e Projekte möglich, wie zum Beispiel touristisc­he Infrastruk­tur, Weiterentw­icklung der Gastronomi­e oder Dorfläden, sowie auch Kulturproj­ekte. Das Schöne sei, dass es keine Liste an förderfähi­gen Beispielen gibt, heißt es von der Gruppe. Die Ideen der Menschen, die hier wohnen, seien gefragt. Jeder am Ort wisse am besten, was gut für die strukturel­le Weiterentw­icklung der Region und des Ortes ist.

Natürlich müssen verschiede­ne Förderbedi­ngungen eingehalte­n werden. So haben aktuell nur Investitio­nen Aussicht auf Erfolg, die sich kurzfristi­g umsetzen lassen und zur Verwaltung­svorschrif­t ELR passen. Wer eine Projektide­e hat, soll am besten möglichst umgehend bei der Leader-Geschäftss­telle anfragen, um die Möglichkei­ten zu klären.

Ergänzende Informatio­nen zum Aufruf, zu Projektbei­spielen und den Bedingunge­n unter www.leader-oberschwab­en.de oder telefonisc­h bei der Leader-Geschäftss­telle im Landratsam­t Sigmaringe­n unter der Rufnummer 07571/ 102-5010.

Arbeitszei­tbetrug ist ein Kündigungs­grund und sogar strafbar.

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