Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Von sofort an neue Leader-Anträge
allerdings kritisch zu sehen, und verlangen kann es der Arbeitgeber nicht.
Auch zuhause sollten, sobald ein Computer beziehungsweise Laptop verwendet wird, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden. So müssen die Bildschirme leicht dreh- und neigbar sein, es muss eine vom Laptop getrennte Tastatur eingesetzt werden und so weiter. Eine pragmatische Lösung wäre, die Mitarbeiter zu bitten, ihren Desktop-PC am Arbeitsplatz abzubauen und mit nach Hause zu nehmen.
Muss man im Homeoffice ständig verfügbar sein?
Man sollte während der auch sonst üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein. Auch wenn der Arbeitnehmer nun von zuhause arbeitet, unterliegt er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Geht das nicht durchgängig, weil etwa aufgrund der Kitaund Schulschließungen Kinder zu betreuen sind, sollte man sich bemühen, eine Absprache mit dem Arbeitgeber zu treffen, zu welchen Zeiten man verlässlich erreichbar ist.
Wieviel sein? Dokumentation muss
Es gibt, auch für Arbeitnehmer, – noch – keine gesetzliche Pflicht, die Arbeitszeit ab der ersten Minute zu dokumentieren. Allerdings ist es sicherlich ratsam, das im Homeoffice selbst zu tun, zum Beispiel um später
Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht an der SRH-Fernhochschule Riedlingen
eine Argumentationsgrundlage zu haben, falls der Arbeitgeber anzweifelt, dass ich auf meine Stunden gekommen bin.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?
Generell gilt sicherlich: Wenn mein Arbeitgeber mir nicht vertraut, hätte er mich kaum ins Homeoffice geschickt. Wo Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, hat der Arbeitgeber ein Problem. Er darf ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers dessen Wohnung nicht betreten. Auch dürfte eine Arbeitszeitüberwachung, wie sie zum Beispiel durch das Auslesen gewisser Verkehrsdaten möglich sein könnte, nicht zulässig sein. Ich werde jedoch nicht verhindern können, dass mein Vorgesetzter sich hin und wieder telefonisch bei mir meldet und auch meinen Arbeitsstand einer Plausibilitätsprüfung unterzieht.
Schnell die Wäsche aufhängen – oder doch nicht?
Während der Arbeitszeit sind private Tätigkeiten tabu, denn Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar strafbar. Allerdings hat man genauso wie im Büro auch zuhause das Recht, die Arbeit im Rahmen von Pausen zu unterbrechen. Da sollte das Aufhängen der Wäsche eigentlich drin sein. Und derjenige, der flexible Arbeitszeiten hat, kann, falls das mit den Socken wieder länger dauert, die Zeit auch einfach hinten dranhängen.
REGION (sz) - Die Leader-Aktionsgruppe Oberschwaben hat zusätzliche 500 000 Euro Fördermittel aus dem gleichnamigen EU-Programm erhalten, die nun für Projekte zur Verfügung gestellt werden. Wer einen Antrag zur Weiterentwicklung der Region stellen will, kann sich von sofort an bis 4. Juni melden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Aktionsgruppe Oberschwaben hervor.
Mit Leader-Geldern unterstützen EU und das Land Projekte, die zur ländlichen Struktur passen. Ein breites Spektrum ist möglich. Förderfähig sind Vorhaben von Vereinen, Stiftungen oder Kirchen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen müssen. Ebenso sind kommunale oder privat-gewerbliche Projekte möglich, wie zum Beispiel touristische Infrastruktur, Weiterentwicklung der Gastronomie oder Dorfläden, sowie auch Kulturprojekte. Das Schöne sei, dass es keine Liste an förderfähigen Beispielen gibt, heißt es von der Gruppe. Die Ideen der Menschen, die hier wohnen, seien gefragt. Jeder am Ort wisse am besten, was gut für die strukturelle Weiterentwicklung der Region und des Ortes ist.
Natürlich müssen verschiedene Förderbedingungen eingehalten werden. So haben aktuell nur Investitionen Aussicht auf Erfolg, die sich kurzfristig umsetzen lassen und zur Verwaltungsvorschrift ELR passen. Wer eine Projektidee hat, soll am besten möglichst umgehend bei der Leader-Geschäftsstelle anfragen, um die Möglichkeiten zu klären.
Ergänzende Informationen zum Aufruf, zu Projektbeispielen und den Bedingungen unter www.leader-oberschwaben.de oder telefonisch bei der Leader-Geschäftsstelle im Landratsamt Sigmaringen unter der Rufnummer 07571/ 102-5010.
Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar strafbar.