Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Grundversorgung zählt zu den Schwerpunkten
LEADER hat weitere 500 000 Euro für Projekte zur Verfügung – Anträge müssen bis 29. Mai gestellt werden
ALB (sz) - Die LEADER-Region Mittlere Alb stellt ab sofort weitere 500 000 Euro EU-Mittel für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Anträge können noch bis 29. Mai eingereicht werden.
Um das Regionalentwicklungsprogramm LEADER weiter zu stärken, stellt das Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Davon profitiert die LEADER-Region Mittlere Alb und hat weitere 500 000 Euro EU-Mittel für die Förderung von LEADER-Projekten zu vergeben. Ab sofort können sie Anträge für die finanzielle Unterstützung von Projektideen beim Regional-management in Münsingen einreichen. Die Abgabefrist endet am 29. Mai. Voraussichtlich am 1. Juli wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden, welche eingereichten Anträge Förderung erhalten.
Das europäische Regionalentwicklungsprogramm LEADER unterstützt Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre zukunftsorientierten Projektideen umzusetzen. Es können Projekte zur Stärkung der Region gefördert werden, die zu einem der Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft passen.
Fördermittel können für bauliche Maßnahmen (z. B. Modernisierung durch Umbau oder Ausbau sowie Neubau) und Investitionen wie Maschinen, Technik, massive Einrichtungsgegenstände beantragt werden. Projektanträge können von Kommunen, Gewerbetreibenden und Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen und Personengesellschaften, Vereinen und Verbänden eingereicht werden. Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen werden gefördert. Dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Metzgereien, Verkaufsautomaten, Gaststätten, Friseure, Ärzte, Anbieter der Gesundheitsversorgung wie Physiotherapeuten,
Apotheken oder Pflegedienste. Förderfähig sind einmalig vor Ort vorhandene Einrichtungen. Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.
Schaffung und Umgestaltung von gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Museen, Bürgerhäuser oder Jugendräume sowie Gestaltung öffentlicher Plätze können
Förderprojekte sein. Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierungsmaßnahmen für zeitgemäße Wohnverhältnisse, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken oder Verbesserung des Wohnumfelds.
Die Förderbedingungen
Der LEADER-Beirat kann nur Projekte zur Förderung auswählen, die sofort umsetzungsreif sind. Das heißt, die Antragsteller müssen innerhalb von drei Monaten nach Projektauswahl einen vollständigen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle vorlegen, sonst entfällt der Anspruch auf Förderung. Zu einem vollständigen Förderantrag gehören drei Vergleichsangebote pro Kostenposition/Gewerk, Rentabilitätsplanung, Finanzierungsbestätigung, Planunterlagen und gegebenenfalls Genehmigungen im Bereich Bau, Naturschutz oder Denkmalschutz.
Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl in der Geschäftsstelle in Münsingen wenden. Elisabeth Markwardt, 07381/ 402 97-02, mark-wardt@leaderalb.de; Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de.
Weitere Informationen www.leader-alb.de.
zum unter