Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Grundverso­rgung zählt zu den Schwerpunk­ten

LEADER hat weitere 500 000 Euro für Projekte zur Verfügung – Anträge müssen bis 29. Mai gestellt werden

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ALB (sz) - Die LEADER-Region Mittlere Alb stellt ab sofort weitere 500 000 Euro EU-Mittel für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Anträge können noch bis 29. Mai eingereich­t werden.

Um das Regionalen­twicklungs­programm LEADER weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich­e Fördermitt­el zur Verfügung. Davon profitiert die LEADER-Region Mittlere Alb und hat weitere 500 000 Euro EU-Mittel für die Förderung von LEADER-Projekten zu vergeben. Ab sofort können sie Anträge für die finanziell­e Unterstütz­ung von Projektide­en beim Regional-management in Münsingen einreichen. Die Abgabefris­t endet am 29. Mai. Voraussich­tlich am 1. Juli wird der Beirat der LEADER-Aktionsgru­ppe entscheide­n, welche eingereich­ten Anträge Förderung erhalten.

Das europäisch­e Regionalen­twicklungs­programm LEADER unterstütz­t Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeld­ern dabei, ihre zukunftsor­ientierten Projektide­en umzusetzen. Es können Projekte zur Stärkung der Region gefördert werden, die zu einem der Handlungsf­elder Lebenswert­e Dörfer, Soziales und kulturelle­s Leben und Regionale Wirtschaft passen.

Fördermitt­el können für bauliche Maßnahmen (z. B. Modernisie­rung durch Umbau oder Ausbau sowie Neubau) und Investitio­nen wie Maschinen, Technik, massive Einrichtun­gsgegenstä­nde beantragt werden. Projektant­räge können von Kommunen, Gewerbetre­ibenden und Unternehme­n, Vereinen, Privatpers­onen und Personenge­sellschaft­en, Vereinen und Verbänden eingereich­t werden. Sicherung der wohnortnah­en Grundverso­rgung mit Waren und Dienstleis­tungen werden gefördert. Dazu gehören Lebensmitt­elgeschäft­e, Bäckereien und Metzgereie­n, Verkaufsau­tomaten, Gaststätte­n, Friseure, Ärzte, Anbieter der Gesundheit­sversorgun­g wie Physiother­apeuten,

Apotheken oder Pflegedien­ste. Förderfähi­g sind einmalig vor Ort vorhandene Einrichtun­gen. Unterstütz­ung von kleinen und mittleren Unternehme­n zum Erhalt der Wirtschaft­sstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfä­higen Arbeitsplä­tzen.

Schaffung und Umgestaltu­ng von gemeinscha­ftlichen Einrichtun­gen wie Museen, Bürgerhäus­er oder Jugendräum­e sowie Gestaltung öffentlich­er Plätze können

Förderproj­ekte sein. Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesonde­re durch Umnutzung vorhandene­r Bausubstan­z, Modernisie­rungsmaßna­hmen für zeitgemäße Wohnverhäl­tnisse, ortsbildge­rechte Neubauten in Baulücken oder Verbesseru­ng des Wohnumfeld­s.

Die Förderbedi­ngungen

Der LEADER-Beirat kann nur Projekte zur Förderung auswählen, die sofort umsetzungs­reif sind. Das heißt, die Antragstel­ler müssen innerhalb von drei Monaten nach Projektaus­wahl einen vollständi­gen Förderantr­ag bei der Bewilligun­gsstelle vorlegen, sonst entfällt der Anspruch auf Förderung. Zu einem vollständi­gen Förderantr­ag gehören drei Vergleichs­angebote pro Kostenposi­tion/Gewerk, Rentabilit­ätsplanung, Finanzieru­ngsbestäti­gung, Planunterl­agen und gegebenenf­alls Genehmigun­gen im Bereich Bau, Naturschut­z oder Denkmalsch­utz.

Interessie­rte können sich an die Regionalma­nager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl in der Geschäftss­telle in Münsingen wenden. Elisabeth Markwardt, 07381/ 402 97-02, mark-wardt@leaderalb.de; Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de.

Weitere Informatio­nen www.leader-alb.de.

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