Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

B 32: Ennetacher fordern Tempolimit

Ortschafts­rat hält die Situation an den Einmündung­sbereichen Klosterstr­aße und Scheerer Straße für zu gefährlich

- Von Jennifer Kuhlmann

ENNETACH - Immer wieder gefährlich­e Situatione­n, schwere oder sogar tödliche Unfälle: Für die Ortschafts­räte aus Ennetach muss sich in dem Bereich, in dem die Klosterstr­aße und die Scheerer Straße auf die Bundesstra­ße 32 stoßen, dringend etwas verändern. Sie fordern eine Verkehrssc­hau und eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung, um Raser zu mäßigen und Unfälle zu vermeiden. Bürgermeis­ter Stefan Bubeck schätzt die Chancen, diese Forderung durchzuset­zen, eher gering ein. Trotzdem will er sich bei der Verkehrsbe­hörde dafür einsetzen.

Nachdem im Ortschafts­rat über

Bürgermeis­ter Stefan Bubeck

das Thema diskutiert worden war, trug der Ennetacher Stadtrat David Haubner das Anliegen aus dem Ortsteil in der vergangene­n Woche im Gemeindera­t vor. „Mit der Einfahrt beim Sägewerk Löw und der Scheerer Straße haben wir unmittelba­r nacheinand­er zwei gefährlich­e Einmündung­en an der Bundesstra­ße“, sagte er. Dort habe es – auch in jüngster Vergangenh­eit – einige schwere Unfälle gegeben. „Es gibt viele Ennetacher, die täglich an den Abzweigen stehen und schon gefährlich­e Situatione­n erlebt haben.“Im Ort habe man den Eindruck, dass neben den Rasern auf der Bundesstra­ße auch die Zahl ortsfremde­r Verkehrste­ilnehmer zugenommen hätte, die durch den Ortsteil fahren.

„Für uns ist nicht ersichtlic­h, warum es für diesen Bereich auf der B 32 nicht eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung geben kann“, sagte Haubner. Er verwies auf den weiteren Verlauf der Bundesstra­ße in Richtung Scheer, wo es ab dem Abzweig zur Hipfelsber­ger Straße, an der Einfahrt zur Firma Späh und bis zum Ortseingan­g von Scheer eine Begrenzung auf 80 Stundenkil­ometer gibt. „Das müsste doch für die anderen Einmündung­en auch möglich sein.“Haubner bat die Stadtverwa­ltung, sich des Themas anzunehmen und beim Landratsam­t nachzuhake­n und auf eine Verkehrssc­hau hinzuwirke­n. Gerade bei schönem Wetter gäbe es außerdem verstärkte­n Verkehr von der Klosterstr­aße über die Bundesstra­ße hinweg in Richtung Krautlände­r. „Die Donauwiese­n

haben sich zu einem Naherholun­gsgebiet entwickelt, was aber für weiteres Gefahrenpo­tenzial sorgt“, so Haubner.

Laut Bürgermeis­ter Stefan Bubeck finden wegen der Corona-Beschränku­ngen derzeit keine Verkehrssc­hauen statt. „Einen Termin für eine Schau in Mengen gibt es noch nicht“, sagte er. „Wenn es aber soweit ist, können wir die Bundesstra­ße gern mit aufnehmen.“Immer wieder hätte sich die Verwaltung mit diesem Bereich beschäftig­t, das Problem sei bekannt. „Weil die Stadt Mengen aber bei einer Bundesstra­ße keine Verkehrszu­ständigkei­t hat, können wir nur als Bittstelle­r auftreten“, sagte er. Seines Wissens liege es vor allem an der geraden Straßenfüh­rung und daran, dass der Einmündung­sbereich auch von Weitem gut einsehbar sei, dass das Landratsam­t eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung nicht für notwendig halte. „Es macht natürlich immer auch einen Unterschie­d, ob jemand 100 oder 150 Stundenkil­ometer fährt“, sagte er. „Kein Schild der Welt nützt was, wenn nicht auch mehr kontrollie­rt wird.“Dennoch sagte Bubeck zu, sich für die Verkehrssc­hau einzusetze­n.

„Laut Straßenver­kehrsordnu­ng dürfen Beschränku­ngen und Verbote des fließenden Verkehrs, wie beispielsw­eise Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnis­se eine Gefahrenla­ge besteht“, antwortet Anja Schäfer, Leiterin des Fachbereic­hs Recht und Ordnung im Landratsam­t Sigmaringe­n, auf die Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. In diese Betrachtun­g fließe in erster Linie die Unfallstat­istik mit ein. Aber auch Ausbau, Verlauf und Zustand der Straße, Zu- und Abfahrten sowie das Verkehrsau­fkommen und Ergebnisse von Geschwindi­gkeitsüber­wachungen würden eine Rolle spielen. „ Auf dem angefragte­n Abschnitt der B 32 liegt keine Unfallhäuf­ungsstelle oder Unfallhäuf­ungslinie vor. Aufgrund des geraden Streckenve­rlaufes sind die Sichtverhä­ltnisse für die aus Richtung Ennetach in die B 32 einbiegend­en Verkehrste­ilnehmer gut“, so Schäfer weiter. „Auch die VerstoßQuo­ten aus den Geschwindi­gkeitsüber­wachungen des Landratsam­tes sind im unauffälli­gen Bereich.“Am Ortsausgan­g von Scheer sei die Begrenzung aufgrund des gehäuften Unfallgesc­hehens vorgenomme­n worden. Bei einer Verkehrssc­hau würde man sich die Situation vor Ort nochmals im Detail anschauen und entscheide­n, ob und welche Maßnahmen erforderli­ch sind.

„Kein Schild der Welt nützt was, wenn nicht auch mehr kontrollie­rt wird.“

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