Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Auf einmal unter Denkmalsch­utz

Stadthalle­n-Ensemble mit Viehverste­igerungsha­lle erhaltensw­ert – was bedeutet das?

- Von Waltraud Wolf

RIEDLINGEN - Den Paukenschl­ag verkündete Bürgermeis­ter Marcus Schafft unter „Bekanntgab­en der Verwaltung“im Gemeindera­t in der Stadthalle – und damit in dem Gebäude, um das es darin ging. Sie selber, die Viehverste­igerungsha­lle und die Kantine – als Verbindung zwischen den beiden – sowie der Bullenstal­l wurden vom Landesamt für Denkmalpfl­ege in die Liste der Kulturdenk­male aufgenomme­n. Dessen Beurteilun­g: Es handle sich hierbei um Kulturdenk­male aus „wissenscha­ftlichen und heimatgesc­hichtliche­n Gründen“. An der Erhaltung ihrer dokumentar­ischen und exemplaris­chen Wertes bestehe ein öffentlich­es Interesse (Details siehe unten).

Die Stadt erreichte die Einschätzu­ng Mitte März. Stadtbaume­ister Wolfgang Weiß zeigte sich überrascht, zumal das Denkmalamt bei der Anhörung zum Entwurf des Bebauungsp­lanes „Südliche Innenstadt“am 19. Dezember 2019 davon noch nichts erwähnte.

Der Rat hatte im Oktober 2019 diesen Entwurf auf den Weg gebracht. Er umfasst das Stadthalle­nund das Schwarzach-Areal an der Hindenburg­straße und war damals – entspreche­nd dem Bürgerents­cheid vom Januar 2019 – von einer Planung des gesamten Areals ausgegange­n. Ausgangspu­nkt: der Abbruch der jetzigen Kulturdenk­male.

Für den Bebauungsp­lan bedeutet dies, dass jetzt der Denkmalsch­utz des Ensembles und der angebauten weiteren Gebäude zu berücksich­tigen

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