Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Auf einmal unter Denkmalschutz
Stadthallen-Ensemble mit Viehversteigerungshalle erhaltenswert – was bedeutet das?
RIEDLINGEN - Den Paukenschlag verkündete Bürgermeister Marcus Schafft unter „Bekanntgaben der Verwaltung“im Gemeinderat in der Stadthalle – und damit in dem Gebäude, um das es darin ging. Sie selber, die Viehversteigerungshalle und die Kantine – als Verbindung zwischen den beiden – sowie der Bullenstall wurden vom Landesamt für Denkmalpflege in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen. Dessen Beurteilung: Es handle sich hierbei um Kulturdenkmale aus „wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen“. An der Erhaltung ihrer dokumentarischen und exemplarischen Wertes bestehe ein öffentliches Interesse (Details siehe unten).
Die Stadt erreichte die Einschätzung Mitte März. Stadtbaumeister Wolfgang Weiß zeigte sich überrascht, zumal das Denkmalamt bei der Anhörung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Südliche Innenstadt“am 19. Dezember 2019 davon noch nichts erwähnte.
Der Rat hatte im Oktober 2019 diesen Entwurf auf den Weg gebracht. Er umfasst das Stadthallenund das Schwarzach-Areal an der Hindenburgstraße und war damals – entsprechend dem Bürgerentscheid vom Januar 2019 – von einer Planung des gesamten Areals ausgegangen. Ausgangspunkt: der Abbruch der jetzigen Kulturdenkmale.
Für den Bebauungsplan bedeutet dies, dass jetzt der Denkmalschutz des Ensembles und der angebauten weiteren Gebäude zu berücksichtigen