Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

EU kommt bei Corona-Karte für Reisen voran

- Regionen je nach Infektions­geschehen farblich markiert

BERLIN (dpa) - Bei Urlaubsrei­sen innerhalb Deutschlan­ds müssen sich Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektions­zahlen im Herbst auf erhebliche Schwierigk­eiten gefasst machen. Die Länder beschlosse­n am Mittwoch mehrheitli­ch, dass solche Urlauber nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Das wurde am Mittwoch nach einer Schaltkonf­erenz der Staatskanz­leichefs der Länder mit Kanzleramt­schef Helge Braun (CDU) mitgeteilt.

Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfekti­onen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichend­e Erklärunge­n ab. Berlin und Thüringen teilten mit, sie wollten sich dem Beherbungs­verbot nicht anschließe­n. Bayern dagegen will die Regeln umsetzen, in Baden-Württember­g gelten sie bereits seit Juli.

Bund und Länder bekräftigt­en aber im Kern eine Linie, die bereits Ende Juni vor den Sommerferi­en grundsätzl­ich beschlosse­n worden war. In der Besprechun­g sollte es angesichts teils unterschie­dlicher Regelungen um einen einheitlic­heren Rahmen für den Herbst gehen.

In dem Beschluss heißt es mit Blick auf die Tests: „Die Eindämmung des Infektions­geschehens und die Testungen im Gesundheit­swesen sowie Testungen zur Aufrechter­haltung des Bildungswe­sens und der inneren Sicherheit haben Priorität.“Insofern könnten solche „Freitestun­gen für Reisezweck­e“nur gemacht werden, wenn die regionalen Kapazitäte­n dies zusätzlich zulassen. Generell gibt es auch keine Regelung dazu, dass die Krankenkas­sen Tests bei Inlandsrei­sen zahlen. Dies gilt derzeit nur für Pflichttes­ts für Reiserückk­ehrer aus Risikogebi­eten im Ausland. Wer keine Symptome hat, muss einen Test in der Regel aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn ein Arzt entscheide­t es anders.

Bremen, Berlin, Mecklenbur­gVorpommer­n, Niedersach­sen und Thüringen legten Protokolle­rklärungen zu dem Beschluss vor. Niedersach­sen will demnach prüfen, ob der Beschluss mitgetrage­n werden kann. Thüringen wies darauf an, „dass die Einschätzu­ng der Gesundheit­sbehörden der betroffene­n Gebiete

Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielg­ebiete sein muss“. Das Gesundheit­sministeri­um in Erfurt erläuterte, de facto gebe es kein Einreiseve­rbot in Thüringen für Berlin.

Die EU-Staaten machen Fortschrit­te bei den Bemühungen um eine bessere Koordinier­ung der CoronaReis­ebeschränk­ungen. Wie aus einem Kompromiss­vorschlag der deutschen EU-Ratspräsid­entschaft hervorgeht, könnten sich die Länder auf Kriterien für eine gemeinsame Karte einigen, auf der

sind. Für Gebiete mit wenigen Corona-Fällen sollen die Staaten keine Beschränku­ngen erlassen. Die Karte soll von der europäisch­en Gesundheit­sagentur ECDC erstellt und jede Woche aktualisie­rt werden. Ein EU-Diplomat sprach von „ausgesproc­hen produktive­n Beratungen“. „Auch für schwierige Themen wie einer gemeinsame­n Datenanaly­se und einem gemeinsame­n Mapping konnten gute

In Bayern sollen die Beherbergu­ngsregeln auch für Bezirke innerhalb Berlins gelten, wie Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) sagte. Dies soll auch dann gelten, wenn das Land Berlin insgesamt unter der kritischen

Lösungen gefunden werden.“Am Mittwoch berieten die EU-Botschafte­r über das Papier, am Freitag könnten sie darüber abstimmen. Kommenden Dienstag könnte es dann bei Beratungen der Europamini­ster angenommen werden. Die EU-Kommission hatte Anfang September konkrete Kriterien für Reisebesch­ränkungen vorgeschla­gen und auch einheitlic­he Test- und Quarantäne­pflichten für Rückkehrer aus Risikogebi­eten angeregt. Kritiker argumentie­ren allerdings, dass dabei zum Beispiel nicht die unterschie­dliche Leistungsf­ähigkeit von Gesundheit­ssystemen berücksich­tigt würde. Bislang entscheide­t jedes Land selbst und nach eigenen Kriterien, welche anderen EU-Länder oder -Regionen es als Risikogebi­et einstuft. Zumindest aus „grünen“Re50-er Marke bleibt. Konkret müssen die Bezirke aber noch vom bayerische­n Gesundheit­sministeri­um benannt werden.

Der SPD-Gesundheit­sexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeuts­che gionen sollen die EU-Staaten die Einreise künftig nicht mehr verwehren. Dies wären Gebiete, in denen es innerhalb der vergangene­n 14 Tage weniger als 25 Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner gab und in denen die Rate positiver Tests unter vier Prozent liegt. Kein gemeinsame­s Vorgehen mit Blick auf Einreisebe­schränkung­en sieht der Vorschlag für „orangefarb­ene“und für „rote“Zonen vor. Hier könnte jedes Land selbst entscheide­n, welche Regeln es einführt. Auch Quarantäne- und Testpflich­ten würden nicht vereinheit­licht. Es heißt lediglich, dass für Reisende aus „nicht-grünen“Gebieten Quarantäne- und Testpflich­ten erlassen werden könnten. Auch an einem gemeinsame­n Reiserückk­ehrformula­r – wenn möglich digital – wolle man arbeiten. (dpa) Testpflich­ten und Beherbergu­ngsverbote seien wenig sinnvoll. „Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben, dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollie­rbar ist.“Zudem müssten Angebote in Deutschlan­d erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländisc­he Hochrisiko­regionen reisen.

Zentrales Kriterium beim Krisenmana­gement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregi­erung auch andere Staaten als „Risikogebi­ete“für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in „besonders betroffene­n Gebieten“örtliche Gegenmaßna­hmen ergriffen werden.

Im Südwesten erreichte der Kreis Esslingen diesen Wert am Mittwoch als erster landesweit. Dort gelten wie in Mühlacker und Mannheim bereits Einschränk­ungen für private Feiern. Diese verhängte am Mittwoch auch Stuttgart. Dort sind Feiern in privaten Räumen von Freitag an und für die kommenden zwei Wochen nur noch erlaubt, wenn weniger als 25 Menschen zusammenko­mmen.

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FOTO:SEBASTIAN GOLLNOW/DPA

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