Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ende Gelände

Soldat kollabiert bei Marsch, bemängelt zu wenige Trinkpause­n und verklagt die Bundeswehr

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BONN (dpa) - Der Streit zwischen einem Soldaten und der Bundeswehr wegen eines Kollaps des 33-Jährigen bei einem Geländemar­sch ist vor Gericht zunächst ohne Einigung geblieben. Das Bonner Landgerich­t, das die Klage des Infanteris­ten am Mittwoch verhandelt­e, vertagte den Fall bis Ende November. Einer Lösung im beidseitig­en Einvernehm­en hatte der Anwalt des Bundes zuvor vorerst eine Absage erteilt.

Der Soldat klagt in Bonn – Dienstsitz des Verteidigu­ngsministe­riums – auf insgesamt 60 000 Euro Schadeners­atz und Schmerzens­geld. Der 33-Jährige aus Baden-Württember­g war 2016 bei einem Bundeswehr­Lehrgang in Hammelburg in Bayern zusammenge­brochen. Es handelte sich demnach um einen Eingangste­st für den Lehrgang „Führer eines Jagdkomman­dos“. Bei mehr als 30 Grad Außentempe­ratur begaben sich die Soldaten auf einen Hindernisp­arcours und anschließe­nden Geländemar­sch mit Gepäck. Darauf folgte ein Rückmarsch – und der körperlich­e Zusammenbr­uch des damaligen Hauptfeldw­ebels. Die Folgen waren gravierend, da sich das Gewebe an den Oberschenk­eln des Soldaten so stark zusammenzo­g, dass er operiert werden musste.

Die Ursache dafür ist unstrittig: Flüssigkei­tsverlust. Aus Sicht des Soldaten, der vor Gericht mit einer olivgrünen Mund-Nasen-Maske erschien, hatte es zu wenige Gelegenhei­ten für Trinkpause­n gegeben. Wasser hätte er eigentlich genug dabei gehabt. „Das war schon ein sehr, sehr straffes Programm. Das muss man ganz klar sagen. Und das ist meiner Meinung nach auch das Problem bei der Geschichte“, sagte er. Man habe da gar keinen „Stress“machen müssen, zumal bei diesen Temperatur­en. Dem Bund – als Dienstherr­n des Verteidigu­ngsministe­riums – wirft er eine Amtspflich­tverletzun­g vor. Der Bund ist nach Angaben des

Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Auch seien die Soldaten belehrt worden, ausreichen­d Wasser mitzunehme­n.

Ein Bundeswehr-Sprecher erklärte zudem, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig und das Nichtbeste­hen habe für Soldaten keine laufbahnre­levanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Ein Strafverfa­hren gegen den Ausbilder wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung war 2018 vor dem Amtsgerich­t Bad Kissingen gegen eine Geldauflag­e eingestell­t worden.

Der Richter erklärte dem Soldaten seine vorläufige Einschätzu­ng der Lage: Wenn alles stimme, was er vortrage, sei grundsätzl­ich eine Amtspflich­tverletzun­g des Bundes denkbar. Er meine aber auch, dass das Mitverschu­lden des erfahrenen Soldaten mindestens 50 Prozent betrage. Und beim Schmerzens­geld halte das Gericht bislang nicht mehr als 30 000 Euro für möglich.

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