Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gastronom verweigert Einsicht in Gästelisten
Stadt Mengen verweist auf Überwachungspflicht, Betreiber sieht sich im Recht
MENGEN - Die Stadt Mengen hat insgesamt 45 Gaststättenbetreiber in Mengen aufgefordert, ihre Gästelisten für einen Zeitraum von zwei Wochen vorzulegen. Hintergrund der Abfrage sind laut Stadtverwaltung Hinweise aus der Bevölkerung, dass insbesondere im Pub Café diese Listen nur ungenügend geführt würden. Während die übrigen Gaststätten den Verwaltungsmitarbeitern laut Pressesprecherin Kerstin Keppler ihre Listen vorgelegt haben, verweigert Guido Kanzler, Betreiber des Pub Cafés, die Einsicht. „Gebe ich die Daten heraus, ohne dass es einen Infektionsfall gibt, der nachverfolgt werden muss, verstoße ich gegen die Corona-Verordnung und mache mich strafbar“, sagt er. „Ich werde die Stadt informieren, dass ich einen Anwalt mit der Sache beauftrage.“
Die Corona-Verordnung schreibt vor, dass Namen, Adresse, Erreichbarkeit und Dauer eines Gastronomiebesuchs dokumentiert werden. Auf diese Weise sollen Infektionsketten besser nachverfolgt werden können. Sie müssen von den Gastronomen vier Wochen lang aufbewahrt werden und dürfen nur gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Stadt als Ortspolizeibehörde offengelegt werden. „Die Daten können zur Überwachung, zur Nachverfolgung von Infektionsketten und zum Schutze der Bevölkerung unter Wahrung des Datenschutzes eingesehen werden“, schreibt Pressesprecherin Keppler auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Während das Gesundheitsamt meist die Kontaktpersonen ersten Grades identifiziere und informiere, würde die Ortspolizeibehörde die weitere Nachverfolgung übernehmen. Sowohl eine stichprobenhafte Kontrolle der Listenführung als auch die nun vom Ordnungsamt von allen Gaststättenbetreibern geforderte Einsicht in die Listen für den Zeitraum vom 28. August bis 14. September sei durch die Corona-Verordnung gedeckt.