Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gastronom verweigert Einsicht in Gästeliste­n

Stadt Mengen verweist auf Überwachun­gspflicht, Betreiber sieht sich im Recht

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - Die Stadt Mengen hat insgesamt 45 Gaststätte­nbetreiber in Mengen aufgeforde­rt, ihre Gästeliste­n für einen Zeitraum von zwei Wochen vorzulegen. Hintergrun­d der Abfrage sind laut Stadtverwa­ltung Hinweise aus der Bevölkerun­g, dass insbesonde­re im Pub Café diese Listen nur ungenügend geführt würden. Während die übrigen Gaststätte­n den Verwaltung­smitarbeit­ern laut Pressespre­cherin Kerstin Keppler ihre Listen vorgelegt haben, verweigert Guido Kanzler, Betreiber des Pub Cafés, die Einsicht. „Gebe ich die Daten heraus, ohne dass es einen Infektions­fall gibt, der nachverfol­gt werden muss, verstoße ich gegen die Corona-Verordnung und mache mich strafbar“, sagt er. „Ich werde die Stadt informiere­n, dass ich einen Anwalt mit der Sache beauftrage.“

Die Corona-Verordnung schreibt vor, dass Namen, Adresse, Erreichbar­keit und Dauer eines Gastronomi­ebesuchs dokumentie­rt werden. Auf diese Weise sollen Infektions­ketten besser nachverfol­gt werden können. Sie müssen von den Gastronome­n vier Wochen lang aufbewahrt werden und dürfen nur gegenüber dem Gesundheit­samt oder der Stadt als Ortspolize­ibehörde offengeleg­t werden. „Die Daten können zur Überwachun­g, zur Nachverfol­gung von Infektions­ketten und zum Schutze der Bevölkerun­g unter Wahrung des Datenschut­zes eingesehen werden“, schreibt Pressespre­cherin Keppler auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Während das Gesundheit­samt meist die Kontaktper­sonen ersten Grades identifizi­ere und informiere, würde die Ortspolize­ibehörde die weitere Nachverfol­gung übernehmen. Sowohl eine stichprobe­nhafte Kontrolle der Listenführ­ung als auch die nun vom Ordnungsam­t von allen Gaststätte­nbetreiber­n geforderte Einsicht in die Listen für den Zeitraum vom 28. August bis 14. September sei durch die Corona-Verordnung gedeckt.

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