Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Statt zwei Baugebieten ein Mischgebiet
Gemeinderat Unlingen stimmt in Uigendorf für einen „Kompromiss“
UNLINGEN (bju) - Zwei Baugebiete für Wohnbebauung hatte die Gemeinde Unlingen für den Ortsteil Uigendorf angemeldet, die nach einem beschleunigten Verfahren (§13b Baugesetzbuch) hätten umgesetzt werden können. Doch nun die Kehrtwende. Für die beiden geplanten Baugebiete „Taläcker“und „Brühlstraße II“wird der Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben. Stattdessen soll das Gebiet „Taläcker“als Mischgebiet ausgewiesen werden, in dem auch Gewerbe zulässig ist. Diese „Kompromiss-Lösung“ist im Ortschaftsrat Uigendorf beschlossen und im Gemeinderat am Montagabend bestätigt worden.
Die Diskussion ins Rollen brachte ein Hinweis eines ortsansässigen Gewerbebetriebes. Er hatte seine Bedenken gegen die Ausweisung der Baugebiete in seiner unmittelbaren Nachbarschaft vorgebracht. Dabei ging es um Lärmbelastungen für die neuen Baugebiete durch das Gewerbe, und dass dem Betrieb die Erweiterungsmöglichkeit genommen würde.
Aufgrund dieser Bedenken wurde zunächst ein Schallschutzgutachten auf den Weg gebracht, das vom Büro Sieber erstellt wurde. Ergebnis: Im geplante Baugebiet „Brühlstraße II“wären kaum Lärmbeeinträchtigungen
durch den Gewerbebetrieb zu erwarten gewesen. Anders hingegen für das Baugebiet „Taläcker“. Dort käme es tagsüber zu erheblichen Überschreitungen des Lärmrichtwerts. Um eine Wohnbebauung dort zu ermöglichen, wären Schallschutzmaßnahmen in erheblichem Umfang nötig gewesen. So hätte eine sechs Meter hohe Lärmschutzwand (vergleichbar in Riedlingen-Eichenau an der B 311) nötig gewesen, oder ein sechs Meter hoher Wall, der rund 20 Meter breit gewesen wäre.
Von beidem hat der Ortschaftsrat Uigendorf Abstand genommen. Allerdings wollte man am Gebiet „Taläcker“, das die schöneren Bauplätze vorhält, festhalten. Also wurde auch im Sinne des Unternehmers ein
Kompromiss gesucht und gefunden: Das Gebiet „Taläcker“wird als Mischgebiet ausgewiesen. Dort sind etwas höhere Lärmbelastungen zulässig, so dass keine Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. Zudem könnte sich das Unternehmen auf dieses Gebiet ausdehnen, allerdings nur mit nicht-lärmintensiven Anlagen wie einem Lager. Gleichzeitig wurde der Geltungsbereich erweitert. In dieser Konstellation ist auf mehr als Dreiviertel der Fläche eine Wohnbebauung möglich.
„Das ist ein Kompromiss“, betonte denn auch Bürgermeister/Amtsverweser Gerhard Hinz in der Sitzung am Montagabend. Damit wird auch den Interessen des Unternehmers und Gewerbesteuerzahlers Rechnung getragen. Als „guter Kompromiss“wurde dies auch von den Gemeinderäten bewertet und dementsprechend einstimmig mitgetragen. Kleiner Wermutstropfen: Für die Ausweisung eines Mischgebiets ist ein aufwendigeres Verfahren notwendig. Doch als nächster wichtiger Termin steht zunächst der 24. November im Raum: Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Verwaltungsgemeinschaft, in den dieses geplante Mischgebiet mitaufgenommen werden muss.