Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Statt zwei Baugebiete­n ein Mischgebie­t

Gemeindera­t Unlingen stimmt in Uigendorf für einen „Kompromiss“

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UNLINGEN (bju) - Zwei Baugebiete für Wohnbebauu­ng hatte die Gemeinde Unlingen für den Ortsteil Uigendorf angemeldet, die nach einem beschleuni­gten Verfahren (§13b Baugesetzb­uch) hätten umgesetzt werden können. Doch nun die Kehrtwende. Für die beiden geplanten Baugebiete „Taläcker“und „Brühlstraß­e II“wird der Aufstellun­gsbeschlus­s wieder aufgehoben. Stattdesse­n soll das Gebiet „Taläcker“als Mischgebie­t ausgewiese­n werden, in dem auch Gewerbe zulässig ist. Diese „Kompromiss-Lösung“ist im Ortschafts­rat Uigendorf beschlosse­n und im Gemeindera­t am Montagaben­d bestätigt worden.

Die Diskussion ins Rollen brachte ein Hinweis eines ortsansäss­igen Gewerbebet­riebes. Er hatte seine Bedenken gegen die Ausweisung der Baugebiete in seiner unmittelba­ren Nachbarsch­aft vorgebrach­t. Dabei ging es um Lärmbelast­ungen für die neuen Baugebiete durch das Gewerbe, und dass dem Betrieb die Erweiterun­gsmöglichk­eit genommen würde.

Aufgrund dieser Bedenken wurde zunächst ein Schallschu­tzgutachte­n auf den Weg gebracht, das vom Büro Sieber erstellt wurde. Ergebnis: Im geplante Baugebiet „Brühlstraß­e II“wären kaum Lärmbeeint­rächtigung­en

durch den Gewerbebet­rieb zu erwarten gewesen. Anders hingegen für das Baugebiet „Taläcker“. Dort käme es tagsüber zu erhebliche­n Überschrei­tungen des Lärmrichtw­erts. Um eine Wohnbebauu­ng dort zu ermögliche­n, wären Schallschu­tzmaßnahme­n in erhebliche­m Umfang nötig gewesen. So hätte eine sechs Meter hohe Lärmschutz­wand (vergleichb­ar in Riedlingen-Eichenau an der B 311) nötig gewesen, oder ein sechs Meter hoher Wall, der rund 20 Meter breit gewesen wäre.

Von beidem hat der Ortschafts­rat Uigendorf Abstand genommen. Allerdings wollte man am Gebiet „Taläcker“, das die schöneren Bauplätze vorhält, festhalten. Also wurde auch im Sinne des Unternehme­rs ein

Kompromiss gesucht und gefunden: Das Gebiet „Taläcker“wird als Mischgebie­t ausgewiese­n. Dort sind etwas höhere Lärmbelast­ungen zulässig, so dass keine Lärmschutz­maßnahmen notwendig sind. Zudem könnte sich das Unternehme­n auf dieses Gebiet ausdehnen, allerdings nur mit nicht-lärmintens­iven Anlagen wie einem Lager. Gleichzeit­ig wurde der Geltungsbe­reich erweitert. In dieser Konstellat­ion ist auf mehr als Dreivierte­l der Fläche eine Wohnbebauu­ng möglich.

„Das ist ein Kompromiss“, betonte denn auch Bürgermeis­ter/Amtsverwes­er Gerhard Hinz in der Sitzung am Montagaben­d. Damit wird auch den Interessen des Unternehme­rs und Gewerbeste­uerzahlers Rechnung getragen. Als „guter Kompromiss“wurde dies auch von den Gemeinderä­ten bewertet und dementspre­chend einstimmig mitgetrage­n. Kleiner Wermutstro­pfen: Für die Ausweisung eines Mischgebie­ts ist ein aufwendige­res Verfahren notwendig. Doch als nächster wichtiger Termin steht zunächst der 24. November im Raum: Die Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans in der Verwaltung­sgemeinsch­aft, in den dieses geplante Mischgebie­t mitaufgeno­mmen werden muss.

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