Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Toter Fuchs vor Kneipe: Geschmackl­oser Scherz bleibt ohne Folgen

Da das Tier laut Polizei durch ein Auto gestorben ist, fehlt der Anfangsver­dacht für eine Straftat

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - Ohne strafrecht­liche Folgen bleibt eine wohl als Scherz gedachte Aktion, bei der Unbekannte kürzlich einen toten Fuchs vor die Eingangstü­r einer Kneipe in Mengen legten und ihm eine leere Bierflasch­e ans Maul drapierten. Da der Fuchs laut Polizei beim Zusammenst­oß mit einem Auto gestorben ist, stelle das alleinige Ablegen an einem bestimmten Ort keinen Tatbestand dar, der strafrecht­lich zu verfolgen wäre.

Das Foto des auf der Schwelle des „Kaiser Treffs“in der Wilhelmite­r Straße liegenden toten Fuchs samt Bierflasch­e ist seit Sonntagabe­nd auf Facebook mehr als 1000-mal geteilt worden. „Geschmackl­os“, „makaber“, „asozial“und „vollkommen daneben“kommentier­en die Nutzer unisono die Aktion und ordnen sie als nächtliche­n Scherz von Betrunkene­n ein, der so aber bei keinem angekommen ist. Weil der Verfasser des Eintrags Hinweise an die Polizei erbittet, gehen alle davon aus, dass eine Straftat vorliegt, zu der die Täter gesucht werden.

„Bei uns liegt keine Anzeige vor“, teilt Sarah König, Pressespre­cherin des Polizeiprä­sidiums Ravensburg der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Es liege auch kein so genannter Anfangsver­dacht für eine Straftat vor, die Anlass zu weiteren Ermittlung­en gebe. „Es ist richtig, dass Passanten das tote Tier am Sonntagmor­gen über einen Notruf bei der Leitstelle gemeldet haben“, sagt König. Daraufhin sei ein Jagdpächte­r aus Mengen kontaktier­t worden, um die Todesursac­he festzustel­len und den Kadaver des Fuchses zu entsorgen.

Was auf dem Foto im Netz nicht zu sehen ist: „Der Fuchs ist von einem Auto angefahren worden und an den Verletzung­en gestorben“, so König. Solche Wildunfäll­e seien nicht strafbar, sollten aber gemeldet werden. Das sei nicht der Fall gewesen. „Dass jetzt jemand den toten Fuchs genommen und mit einer Flasche vor der Kneipe drapiert hat, ist aus menschlich­er Sicht unterste Schublade, aber keine Straftat.“

Anders wäre die Lage, wenn der Fuchs auf andere Weise gestorben oder absichtlic­h getötet worden wäre. „Das würde gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen“, sagt König. Auch, wenn der mutmaßlich­e Scherz als direkter Angriff auf den Pächter des Lokals angesehen werden könnte. „Beamte des Mengener Polizeipos­tens haben ihn kontaktier­t und mit ihm mögliche Hintergrün­de oder potenziell­e Kandidaten für die Aktion besprochen, aber keine Indizien gefunden“, so die Pressespre­cherin. Wie die Passanten hätte der Wirt die Aktion verachtens­wert gefunden. Da aus polizeilic­her Sicht kein Anhaltspun­kt für weitere Ermittlung­en bestand, habe er auf eine Anzeige gegen unbekannt verzichtet.

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