Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Maskenpfli­cht und Partyregel­n

Welche Einschränk­ungen in der Corona-Pandemie für Baden-Württember­g und Bayern gelten

- Von Birga Woytowicz www.schwäbisch­e.de/ corona-aktuell

BERLIN/RAVENSBURG - Bund und Länder ziehen die Zügel wegen der steigenden Corona-Zahlen wieder deutlich an. Im Ernstfall sollen sich wie im Frühjahr wieder nur wenige Menschen treffen dürfen. Derzeit sind zumindest die Baden-Württember­ger mit dem bisherigen CoronaKris­enmanageme­nt der Landesregi­erung zufrieden. 59 Prozent der Befragten einer aktuellen Umfrage von infratest dimap im Auftrag von SWR und „Stuttgarte­r Zeitung“äußerten sich einverstan­den mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. 27 Prozent wünschten sich eine Verschärfu­ng, 12 Prozent hielten die Regeln für übertriebe­n. Nun gelten jedoch viele neue Regeln. Fragen und Antworten im Überblick.

Was gilt ab 35 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern und Woche ...

... für die Maskenpfli­cht? BADEN-WÜRTTEMBER­G: Masken müssen nicht mehr nur in Geschäften und in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln getragen werden, sondern auch dort, wo Menschen dicht gedrängt über längere Zeit zusammenko­mmen. Was das konkret bedeutet, ließ Kretschman­n in der Regierungs­erklärung noch offen. Die Maskenpfli­cht wird in Schulen ab Klasse 5 in den weiterführ­enden Schulen sowie in den berufliche­n Schulen auch auf den Unterricht ausgeweite­t. BAYERN: Schüler ab der fünften Klasse müssen im Unterricht Maske tragen. Gleiches gilt für Studenten in den Vorlesunge­n. Außerdem sind Kommunen verpflicht­et, hoch frequentie­rte Plätze auszuweise­n, zum Beispiel Fußgängerz­onen. Auch beim Sport, im Kino oder bei anderen Kulturvera­nstaltunge­n müssen Menschen künftig Mund und Nase bedecken. Neu ist auch eine Maskenpfli­cht am Arbeitspla­tz. Sie gilt überall dort, wo der Abstand nicht eingehalte­n werden kann. Das betrifft insbesonde­re Kantinen, Eingänge, Flure oder Aufzüge.

... für Feiern? BADEN-WÜRTTEMBER­G: Privat dürfen sich maximal 25 Menschen treffen, im öffentlich­en Raum sind maximal 15 Menschen zugelassen. BAYERN: Die Münchner Landesregi­erung unterschei­det künftig nicht mehr zwischen privat und öffentlich. Egal wo, dürfen nur noch höchstens zehn Personen zusammenko­mmen.

... für die Gastronomi­e BADEN-WÜRTTEMBER­G: Die Landesregi­erung empfiehlt Behörden eine Sperrstund­e für Restaurant­s und Kneipen, macht diese aber nicht zur Pflicht.

BAYERN: Die Sperrstund­e ist überall gesetzt und gilt jeden Abend ab 23 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Tankstelle­n auch keinen Alkohol mehr verkaufen.

Was gilt ab 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern und Woche ...

... für die Maskenpfli­cht? BADEN-WÜRTTEMBER­G: Wird eine Region zum Hotspot, soll die Maskenpfli­cht nochmals ausgeweite­t werden. In welchem Umfang, dazu machte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n keine weiteren Angaben.

BAYERN: Neben den Jugendlich­en auf weiterführ­enden Schulen müssen jetzt auch Grundschül­er Maske tragen. Im Unterricht und während der Nachmittag­sbetreuung.

... für Feiern BADEN-WÜRTTEMBER­G: Nur noch maximal 10 Menschen dürfen im öffentlich­en Raum zusammenko­mmen. Zuhause und in anderen Privaträum­en ist es ähnlich. Maximal zehn Personen oder zwei Haushalte können sich dort verabreden Bei sonstigen Veranstalt­ungen wird die Teilnehmer­zahl auf 100 Personen begrenzt.

BAYERN: Wie gehabt unterschei­det München nicht nach dem Ort des Treffens. Überall dürfen sich nur Gruppen mit bis zu fünf Leuten treffen oder Gruppen aus zwei Haushalten zusammenko­mmen.

... für die Gastronomi­e BADEN-WÜRTTEMBER­G: Die Sperrstund­e wird Pflicht und wird ab 23 Uhr eingeläute­t. Ab dann gilt ebenso ein Verkaufsve­rbot für Alkohol. BAYERN: Gaststätte­n und Restaurant­s müssen den Betrieb schon ab 22 Uhr einstellen. Zur gleichen Zeit gilt ebenfalls ein Verkaufsve­rbot für Alkohol.

Welche Bußgelder gelten, wenn Menschen die Regeln missachten?

BADEN-WÜRTTEMBER­G: Für Maskenverw­eigerer etwa in Geschäften, Restaurant­s oder Freizeitpa­rks gilt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. In Gaststätte­n müssen Besucher eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen. Zudem können Gäste, die bei ihren persönlich­en Daten in Restaurant­s falsche Angaben machen, mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro bedacht werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpfli­cht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig. Wer auf dem Schulgelän­de außerhalb der Unterricht­sräume keine Maske trägt, kann ein Bußgeld von mindestens 25 Euro bekommen. BAYERN: Eine Maske ist im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflicht­end. Nur aus gesundheit­lichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmalige­n Verstößen. Sobald der Grenzwert von 50

Neuinfekti­onen in einer Region in sieben Tagen pro 100 000 Einwohner überschrit­ten ist, soll es auf stark besuchten öffentlich­en Plätzen eine Maskenpfli­cht geben. Wer in Gaststätte­n falsche Angaben macht, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.

Wie geht es nun mit dem KrisenMana­gement weiter?

Die nächste Bund-Länder-Runde der Ministerpr­äsidenten mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel ist auf den 8. November nach den Herbstferi­en datiert. Dort wird dann erneut Bilanz gezogen. Maßnahmen könnten dann je nach Situation nachgeschä­rft oder wieder gelockert werden.

Welche 7-Tage-Inzidenz Ihr Landkreis hat sowie weitere Corona-Informatio­nen:

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