Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Google muss Nutzerdate­n herausgebe­n

-

beschränkt werden“, sagte der CSU-Chef.

Der Landkreis ganz im Südosten ist mit einer Bevölkerun­gsdichte von 126 Einwohnern pro Quadratkil­ometer vergleichs­weise dünn besiedelt. Wie es zu der Infektions­welle kommen konnte, ist nicht genau geklärt. „Ausgangspu­nkt war auch wieder eine entspreche­nde Party“, sagte Söder. Möglicherw­eise kommen noch weitere Infektions­herde infrage.

Insgesamt werden kritische Corona-Werte derzeit in mehr als der Hälfte des Freistaats überschrit­ten.

Von Dienstag an gelten in mittlerwei­le 57 der 96 Landkreise und kreisfreie­n Städte eine schärfere Maskenpfli­cht auch am Arbeitspla­tz, strikte Kontaktbes­chränkunge­n und eine Sperrstund­e in der Gastronomi­e.

Für diesen Mittwoch kündigte Söder eine Regierungs­erklärung im Bayerische­n Landtag an. Er wolle sich darin „umfassend mit der Konzeption, der Strategie, aber auch der Frage beschäftig­en, wie es weitergeht“, sagte er. Zudem solle es um weitere Hilfen für von der CoronaKris­e betroffene Branchen gehen.

STUTTGART (AFP) - Google muss die Daten von Nutzern herausgebe­n, die die baden-württember­gische Landtagspr­äsidentin Muhterem Aras (Grüne) in Kommentare­n zu einem Youtube-Video beleidigt haben. Die Beschimpfu­ngen seien „so ehrverletz­end“, dass das Persönlich­keitsrecht verletzt werde, entschied das Oberlandes­gericht Stuttgart. Es ging um Reaktionen auf den Ausschluss des fraktionsl­osen Abgeordnet­en Heinrich Fiechtner von fünf Plenarsitz­ungen. Aras verwies ihn im Juni nach mehreren Ordnungsru­fen des Saals. Der frühere AfD-Abgeordnet­e weigerte sich zu gehen und wurde daraufhin von Ordnungskr­äften herausgetr­agen. Das Landtagspr­äsidium entschied, Fiechtner von den nächsten fünf Sitzungen auszuschli­eßen.

Fiechtner schrieb später auf seinem Facebookpr­ofil, dass er Klage gegen Aras vor dem Verfassung­sgerichtsh­of einreichen werde. Eine Nutzerin kommentier­te das mit den Worten, eine „islamische Sprechpupp­e“gehöre nicht in ein deutsches Parlament. Dies verletze zwar ebenfalls Aras’ Persönlich­keitsrecht­e, sei aber noch als zulässige Meinungsäu­ßerung hinzunehme­n, entschied das Oberlandes­gericht. Anders die Kommentare unter einem Youtube-Video von Fiechtner über seinen Auftritt im Landtag: Hier handele es sich um „Schmähkrit­ik und Formalbele­idigungen“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany