Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Google muss Nutzerdaten herausgeben
beschränkt werden“, sagte der CSU-Chef.
Der Landkreis ganz im Südosten ist mit einer Bevölkerungsdichte von 126 Einwohnern pro Quadratkilometer vergleichsweise dünn besiedelt. Wie es zu der Infektionswelle kommen konnte, ist nicht genau geklärt. „Ausgangspunkt war auch wieder eine entsprechende Party“, sagte Söder. Möglicherweise kommen noch weitere Infektionsherde infrage.
Insgesamt werden kritische Corona-Werte derzeit in mehr als der Hälfte des Freistaats überschritten.
Von Dienstag an gelten in mittlerweile 57 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte eine schärfere Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz, strikte Kontaktbeschränkungen und eine Sperrstunde in der Gastronomie.
Für diesen Mittwoch kündigte Söder eine Regierungserklärung im Bayerischen Landtag an. Er wolle sich darin „umfassend mit der Konzeption, der Strategie, aber auch der Frage beschäftigen, wie es weitergeht“, sagte er. Zudem solle es um weitere Hilfen für von der CoronaKrise betroffene Branchen gehen.
STUTTGART (AFP) - Google muss die Daten von Nutzern herausgeben, die die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) in Kommentaren zu einem Youtube-Video beleidigt haben. Die Beschimpfungen seien „so ehrverletzend“, dass das Persönlichkeitsrecht verletzt werde, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Es ging um Reaktionen auf den Ausschluss des fraktionslosen Abgeordneten Heinrich Fiechtner von fünf Plenarsitzungen. Aras verwies ihn im Juni nach mehreren Ordnungsrufen des Saals. Der frühere AfD-Abgeordnete weigerte sich zu gehen und wurde daraufhin von Ordnungskräften herausgetragen. Das Landtagspräsidium entschied, Fiechtner von den nächsten fünf Sitzungen auszuschließen.
Fiechtner schrieb später auf seinem Facebookprofil, dass er Klage gegen Aras vor dem Verfassungsgerichtshof einreichen werde. Eine Nutzerin kommentierte das mit den Worten, eine „islamische Sprechpuppe“gehöre nicht in ein deutsches Parlament. Dies verletze zwar ebenfalls Aras’ Persönlichkeitsrechte, sei aber noch als zulässige Meinungsäußerung hinzunehmen, entschied das Oberlandesgericht. Anders die Kommentare unter einem Youtube-Video von Fiechtner über seinen Auftritt im Landtag: Hier handele es sich um „Schmähkritik und Formalbeleidigungen“.