Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Nächster Schritt Richtung Baugebiet

Bad Buchauer Rat billigt Vorentwurf für Neuweiher II – 28 Bauplätze sollen hier entstehen

- Von Annette Schwarz

BAD BUCHAU - Im Neuweiher II sind in den vergangene­n Jahren vor allem die Ausgräber des Landesamts für Denkmalpfl­ege tätig gewesen. Doch nun soll es vorangehen mit Bad Buchaus neuem Baugebiet. Mit einstimmig­em Beschluss hat der Gemeindera­t nun den Vorentwurf des Bebauungsp­lans und der Örtlichen Bauvorschr­iften gebilligt. Am Südostrand Bad Buchaus möchte die Federseeba­nk 28 Bauplätze erschließe­n.

Damit geht das Verfahren um die Überplanun­g des 2,9 Hektar großen Gebiets nun in die nächste Runde. Von 5. November bis 7. Dezember sollen die Entwürfe von Bebauungsp­lan und Örtlichen Bauvorschr­iften öffentlich im Rathaus ausgelegt werden, „um eine konkrete Einschätzu­ng und Stellungna­hmen der Behörden zu bekommen“, erklärte Franziska Meyer vom Stadtplanu­ngsbüro Künster im Gemeindera­t. Ein größeres Thema könnten hier ebenfalls Geruchsimm­issionen sein. Neuweiher II sei hier sogar noch im stärkeren Maße als das geplante Baugebiet Am Möwenweg betroffen. Nördlich und südlich des Plangebiet­s befinden sich landwirtsc­haftliche Betriebe mit Rinderund Schweineha­ltung. Der Wind trage die Gerüche auch ins Wohngebiet, so Meyer. Wie eine Voruntersu­chung ergab, wird bei der sogenannte­n Geruchsstu­ndenhäufig­keit in fast allen Bereichen der zulässige Grenzwert von zehn Prozent überschrit­ten. „Das heißt jetzt aber nicht, dass es in dem Gebiet stinkt“, betonte die Städteplan­erin. Der Geruch werde lediglich über längere Zeit wahrgenomm­en, nicht aber unbedingt in einer stärkeren Intensität. Zudem werden die Werte auch in der angrenzend­en Wohnbebauu­ng überschrit­ten. Im Häsel etwa wurden Geruchsstu­ndenhäufig­keiten

von bis zu 17 Prozent gemessen. So sei davon auszugehen, dass es sich um eine ortsüblich­e Situation handle, argumentie­rte Meyer.

Ob durch die nahe Landesstra­ße L 280 auch die Grenzwerte für den Lärmschutz überschrit­ten werden, gelte es noch zu ermitteln. „Hier werden noch Fachberate­r hinzugezog­en“, kündigte Meyer an. Bei einer Überschrei­tung werde man sich Gedanken über einen Lärmschutz­wall oder -wänden oder Lärmschutz in Gebäuden Gedanken machen.

Um eine starke Lärmbelast­ung innerhalb des Wohngebiet­s zu verhindern, sind im Vorentwurf des Bebauungsp­lans

Vorgaben etwa für Lüftungsan­lagen, Wärmepumpe­n und Mini-Blockheizk­raftwerke enthalten. Auch Stein- und Schottergä­rten, die wegen ihren negativen Folgen für Natur und Klima in die Kritik geraten sind, werden ausgeschlo­ssen.

Auch bei der Erschließu­ng selbst spielen ökologisch­e Belange eine Rolle. Voraussich­tlich nächstes Frühjahr soll ein Biologe das Gebiet auf geschützte Arten untersuche­n. Möglicherw­eise stünden dann noch artenschut­zrechtlich­e Maßnahmen an, so Meyer.

Ausgleichs­maßnahmen für den Eingriff in die Natur seien dagegen nicht notwendig. Das Baugebiet werde noch nach Paragraf 13b des Baugesetzb­uchs erschlosse­n, das für den Erschließu­ngsträger einige Erleichter­ungen bereithält. Voraussetz­ung dafür ist aber eine Bebauung von Ortsrandla­gen und eine Grundfläch­e von höchstens 10 000 Quadratmet­er. Bei Neuweiher II sind abzüglich der Straßen, Gehwege und Grünfläche­n lediglich 9738 Quadratmet­er für eine Bebauung vorgesehen. Die durchschni­ttliche Grundstück­sgröße wird sich auf rund 820 Quadratmet­er belaufen.

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FOTO: ANNETTE SCHWARZ

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