Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Nächster Schritt Richtung Baugebiet
Bad Buchauer Rat billigt Vorentwurf für Neuweiher II – 28 Bauplätze sollen hier entstehen
BAD BUCHAU - Im Neuweiher II sind in den vergangenen Jahren vor allem die Ausgräber des Landesamts für Denkmalpflege tätig gewesen. Doch nun soll es vorangehen mit Bad Buchaus neuem Baugebiet. Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat nun den Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Am Südostrand Bad Buchaus möchte die Federseebank 28 Bauplätze erschließen.
Damit geht das Verfahren um die Überplanung des 2,9 Hektar großen Gebiets nun in die nächste Runde. Von 5. November bis 7. Dezember sollen die Entwürfe von Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften öffentlich im Rathaus ausgelegt werden, „um eine konkrete Einschätzung und Stellungnahmen der Behörden zu bekommen“, erklärte Franziska Meyer vom Stadtplanungsbüro Künster im Gemeinderat. Ein größeres Thema könnten hier ebenfalls Geruchsimmissionen sein. Neuweiher II sei hier sogar noch im stärkeren Maße als das geplante Baugebiet Am Möwenweg betroffen. Nördlich und südlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderund Schweinehaltung. Der Wind trage die Gerüche auch ins Wohngebiet, so Meyer. Wie eine Voruntersuchung ergab, wird bei der sogenannten Geruchsstundenhäufigkeit in fast allen Bereichen der zulässige Grenzwert von zehn Prozent überschritten. „Das heißt jetzt aber nicht, dass es in dem Gebiet stinkt“, betonte die Städteplanerin. Der Geruch werde lediglich über längere Zeit wahrgenommen, nicht aber unbedingt in einer stärkeren Intensität. Zudem werden die Werte auch in der angrenzenden Wohnbebauung überschritten. Im Häsel etwa wurden Geruchsstundenhäufigkeiten
von bis zu 17 Prozent gemessen. So sei davon auszugehen, dass es sich um eine ortsübliche Situation handle, argumentierte Meyer.
Ob durch die nahe Landesstraße L 280 auch die Grenzwerte für den Lärmschutz überschritten werden, gelte es noch zu ermitteln. „Hier werden noch Fachberater hinzugezogen“, kündigte Meyer an. Bei einer Überschreitung werde man sich Gedanken über einen Lärmschutzwall oder -wänden oder Lärmschutz in Gebäuden Gedanken machen.
Um eine starke Lärmbelastung innerhalb des Wohngebiets zu verhindern, sind im Vorentwurf des Bebauungsplans
Vorgaben etwa für Lüftungsanlagen, Wärmepumpen und Mini-Blockheizkraftwerke enthalten. Auch Stein- und Schottergärten, die wegen ihren negativen Folgen für Natur und Klima in die Kritik geraten sind, werden ausgeschlossen.
Auch bei der Erschließung selbst spielen ökologische Belange eine Rolle. Voraussichtlich nächstes Frühjahr soll ein Biologe das Gebiet auf geschützte Arten untersuchen. Möglicherweise stünden dann noch artenschutzrechtliche Maßnahmen an, so Meyer.
Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur seien dagegen nicht notwendig. Das Baugebiet werde noch nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs erschlossen, das für den Erschließungsträger einige Erleichterungen bereithält. Voraussetzung dafür ist aber eine Bebauung von Ortsrandlagen und eine Grundfläche von höchstens 10 000 Quadratmeter. Bei Neuweiher II sind abzüglich der Straßen, Gehwege und Grünflächen lediglich 9738 Quadratmeter für eine Bebauung vorgesehen. Die durchschnittliche Grundstücksgröße wird sich auf rund 820 Quadratmeter belaufen.
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