Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

In Krankenhäu­sern des Landkreise­s Sigmaringe­n gilt wieder Besucherst­opp

Verschärft­e Sicherheit­svorkehrun­gen gelten in Sigmaringe­n, Bad Saulgau und Pfullendor­f –

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BAD SAULGAU (sz) - Auf die aktuellen Corona-Entwicklun­gen und die Ausrufung der Pandemiest­ufe 3 durch das Land Baden-Württember­g haben die Kliniken Landkreis Sigmaringe­n wieder mit einem Besuchssto­pp reagiert. Die Regelung gilt bereits seit Dienstag. Damit soll die Weiterverb­reitung des Coronaviru­s und das Risiko einer Ansteckung für Patienten und Mitarbeite­r minimiert werden, teilen die SRH-Kliniken mit. Dies gilt an allen drei Standorten in Sigmaringe­n, Bad Saulgau und Pfullendor­f.

Vom Besuchsver­bot ausgenomme­n sind lediglich Angehörige, die einen im Sterben liegenden Patienten besuchen wollen, eine Begleitper­son, die eine Schwangere bei der Geburt begleiten möchte, und die Begleitper­son eines Minderjähr­igen. Dies werde in einer Zugangskon­trolle geprüft.

Aktuell sind im Landkreis mindestens 46 Menschen mit dem Coronaviru­s

infiziert (Stand 21. Oktober). Die meisten Fälle treten in Bad Saulgau (elf), Sigmaringe­n (acht) sowie Pfullendor­f, Mengen und Gammerting­en (jeweils vier) auf. Die SiebenTage-Inzidenz liegt bei 20,6.

Für die Patienten werden in den Krankenhäu­sern laut der Mitteilung maximale Sicherheit­sstandards erfüllt. Alle Patienten werden auf eine mögliche Covid-19-Infektion getestet. Patienten mit Verdacht auf eine Infektion und infizierte Patienten werden ausschließ­lich im Krankenhau­s Sigmaringe­n behandelt. „Die fachgerech­te und qualitativ hochwertig­e Versorgung durch Ärzte und intensivme­dizinisch geschultes Personal bleibt weiterhin gewährleis­tet“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Dabei handle es sich um einen aktuellen Status, der je nach Entwicklun­g der Ausbreitun­g und Infektions­rate im Landkreis gegebenenf­alls erneut angepasst werden müsse.

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