Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Illegaler Transport: So geht es den Hundewelpen jetzt
Junge Hunde werden nach Kontrolle bei Meßkirch beschlagnahmt – Jetzt bleiben sie erst einmal im Tierheim
SIGMARINGEN - Die vier jungen Hunde, die bei der Kontrolle eines illegalen Welpentransports in der vergangenen Woche auf der B 311 bei Meßkirch beschlagnahmt wurden, sind mittlerweile im Sigmaringer Tierheim untergebracht. Offen bleibt, wie es mit ihnen weitergeht – und ob den Verantwortlichen juristische Konsequenzen drohen.
Bei der Kontrolle am 15. Oktober waren Zollbeamten die Dokumente für die vier mitgeführten Hunde aufgefallen: Weil sie Unregelmäßigkeiten vermuteten, zogen sie eine Amtstierärztin und einen Veterinärhygienekontrolleur des Landkreises Sigmaringen hinzu. „Die Tiere wurden beschlagnahmt und im Sigmaringer Tierheim in Quarantäne untergebracht“, teilt Klaus Bissinger, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz, auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit. Den jungen Hunden gehe es gut.
Laut Landratsamt wurden alle vier Tiere inzwischen gegen die im normalen Impfportfolio vorgesehenen Krankheiten geimpft. Zwei der Welpen bekamen außerdem eine Tollwut-Impfung, Die beiden anderen Hunde, die dafür noch ein wenig zu jung sind, sollen nächste Woche an die Reihe kommen. Nach der Tollwut-Impfung müssen die Welpen mindestens drei Wochen in Quarantäne verbringen.
Die Kosten beispielsweise für Unterbringung
und Futter muss der Transporteur der Hundewelpen tragen – es sei denn, er nennt einen Besitzer, der dafür aufkommt. Erst einmal aber zahlt das Landratsamt. „Wenn die eingeforderten Kosten nicht durch den Verursacher oder einen anderen verantwortlichen Dritten ersetzt werden, bleiben wir im Zweifel aber darauf sitzen“, teilt Bissinger mit.
Vorübergehend gelten die vier Hundewelpen als beschlagnahmt. Kommt der Besitzer nicht für ihre Auslösung auf, werden sie eingezogen. „Sie gehören aktuell dem Transporteur oder gegebenenfalls einem noch zu nennenden Besitzer“, so Bissinger. „Würde er die Kosten für die
Klaus Bissinger
Unterbringung und die ärztliche Behandlung nicht vollständig bezahlen, würden wir die Tiere einziehen.“Dann gehörten sie dem Landkreis.
Kauft der Transporteur oder Besitzer die Hundewelpen auch nach der Quarantäne nicht frei, werden sie voraussichtlich dem Tierheim beziehungsweise dem Tierschutzverein Bad Saulgau als Betreiber übereignet. In diesem Fall sei es das Ziel, die Tiere in gute Hände zu vermitteln.
Unklar ist noch, ob die am Tiertransport beteiligten Personen mit Konsequenzen rechnen müssen. Aktuell werde der Fall von Polizei, Zoll und Veterinäramt gemeinsam aufgearbeitet, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg am Freitag. Von den Ergebnissen dieser Aufarbeitungen hingen mögliche weitere Ermittlungen ab – und auch, ob sich die Staatsanwaltschaft der Sache annimmt.
„Die Tiere wurden beschlagnahmt und im Sigmaringer Tierheim in Quarantäne untergebracht.“