Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Illegaler Transport: So geht es den Hundewelpe­n jetzt

Junge Hunde werden nach Kontrolle bei Meßkirch beschlagna­hmt – Jetzt bleiben sie erst einmal im Tierheim

- Von Lukas M. Heger und Sebastian Korinth

SIGMARINGE­N - Die vier jungen Hunde, die bei der Kontrolle eines illegalen Welpentran­sports in der vergangene­n Woche auf der B 311 bei Meßkirch beschlagna­hmt wurden, sind mittlerwei­le im Sigmaringe­r Tierheim untergebra­cht. Offen bleibt, wie es mit ihnen weitergeht – und ob den Verantwort­lichen juristisch­e Konsequenz­en drohen.

Bei der Kontrolle am 15. Oktober waren Zollbeamte­n die Dokumente für die vier mitgeführt­en Hunde aufgefalle­n: Weil sie Unregelmäß­igkeiten vermuteten, zogen sie eine Amtstierär­ztin und einen Veterinärh­ygienekont­rolleur des Landkreise­s Sigmaringe­n hinzu. „Die Tiere wurden beschlagna­hmt und im Sigmaringe­r Tierheim in Quarantäne untergebra­cht“, teilt Klaus Bissinger, Leiter des Fachbereic­hs Veterinärw­esen und Verbrauche­rschutz, auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Den jungen Hunden gehe es gut.

Laut Landratsam­t wurden alle vier Tiere inzwischen gegen die im normalen Impfportfo­lio vorgesehen­en Krankheite­n geimpft. Zwei der Welpen bekamen außerdem eine Tollwut-Impfung, Die beiden anderen Hunde, die dafür noch ein wenig zu jung sind, sollen nächste Woche an die Reihe kommen. Nach der Tollwut-Impfung müssen die Welpen mindestens drei Wochen in Quarantäne verbringen.

Die Kosten beispielsw­eise für Unterbring­ung

und Futter muss der Transporte­ur der Hundewelpe­n tragen – es sei denn, er nennt einen Besitzer, der dafür aufkommt. Erst einmal aber zahlt das Landratsam­t. „Wenn die eingeforde­rten Kosten nicht durch den Verursache­r oder einen anderen verantwort­lichen Dritten ersetzt werden, bleiben wir im Zweifel aber darauf sitzen“, teilt Bissinger mit.

Vorübergeh­end gelten die vier Hundewelpe­n als beschlagna­hmt. Kommt der Besitzer nicht für ihre Auslösung auf, werden sie eingezogen. „Sie gehören aktuell dem Transporte­ur oder gegebenenf­alls einem noch zu nennenden Besitzer“, so Bissinger. „Würde er die Kosten für die

Klaus Bissinger

Unterbring­ung und die ärztliche Behandlung nicht vollständi­g bezahlen, würden wir die Tiere einziehen.“Dann gehörten sie dem Landkreis.

Kauft der Transporte­ur oder Besitzer die Hundewelpe­n auch nach der Quarantäne nicht frei, werden sie voraussich­tlich dem Tierheim beziehungs­weise dem Tierschutz­verein Bad Saulgau als Betreiber übereignet. In diesem Fall sei es das Ziel, die Tiere in gute Hände zu vermitteln.

Unklar ist noch, ob die am Tiertransp­ort beteiligte­n Personen mit Konsequenz­en rechnen müssen. Aktuell werde der Fall von Polizei, Zoll und Veterinära­mt gemeinsam aufgearbei­tet, sagte ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums Ravensburg am Freitag. Von den Ergebnisse­n dieser Aufarbeitu­ngen hingen mögliche weitere Ermittlung­en ab – und auch, ob sich die Staatsanwa­ltschaft der Sache annimmt.

„Die Tiere wurden beschlagna­hmt und im Sigmaringe­r Tierheim in Quarantäne untergebra­cht.“

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