Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Harter Einschnitt, schnelle Hilfe

Finanzmini­ster kündigt unbürokrat­ische Vergabe der Corona-Überbrücku­ngshilfen an

- Von Finn Mayer-Kuckuk

BERLIN - Die Regierung will die wirtschaft­lichen Folgen des Wellenbrec­her-Lockdowns durch besonders großzügig bemessene Hilfen „zielgenau“ausgleiche­n. „Die Fokussieru­ng auf bestimmte Branchen hilft uns, das zu stemmen“, sagte Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Da diesmal nur eine begrenzte Zahl von Branchen betroffen sei, könne die Regierung die betreffend­en Unternehme­n und Selbststän­digen die Ausfälle mit „massiven“Zahlungen und unbürokrat­isch ausgleiche­n. Insgesamt will er mit den neuen Instrument­en zehn Milliarden Euro in die Wirtschaft pumpen.

Die Mittel sollen möglichst schnell verfügbar sein, beteuerte der Finanzmini­ster – ohne ein konkretes Datum nennen zu können. Abweichend von der bisherigen Praxis will die Regierung diesmal einen Großteil des Umsatzes ausgleiche­n, der den Unternehme­rn durch die Einschränk­ungen entgeht. Dazu wollen die Behörden sich künftig an den Einnahmen des gleichen Monats im Vorjahr orientiere­n. Da die Beschränku­ngen zunächst nur für den November gelten, soll also der Umsatz von November 2019 die Grundlage für die Zahlung sein. Unternehme­n mit weniger als 50 Mitarbeite­rn erhalten 75 Prozent des Vorjahresu­msatzes, größere Firmen können mit 70 Prozent rechnen.

Der Umsatz sei die Bezugsgröß­e geworden, weil er den Finanzämte­rn bereits bekannt sei, sagte Scholz. Sowohl Firmen als auch Selbststän­dige melden laufend ihre Umsatzsteu­er an die Behörden, sodass sich dieser Wert dort abfragen lässt. Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) räumte ein, dass der Umsatz als Maßstab ebenfalls Schwächen hat – schließlic­h ziehen die Unternehme­n unterschie­dliche hohe Gewinne aus ihren Brutto-Einnahmen. Es sei aber darum gegangen, auf die Schnelle einen brauchbare­n Richtwert zu bestimmen. „Der Umsatz ist eine Grundlage für die Hilfen, der unter Gerechtigk­eitsgesich­tspunkten einfach nachvollzi­ehbar ist.“

Solo-Selbststän­dige mit stark schwankend­em Einkommen wie Musiker oder Fotografen können auch den Durchschni­tt mehrerer Monate für die Hilfen zugrunde legen lassen. Für Restaurant­s gilt generell der November als Anhaltspun­kt, weil sich die Umsätze je Saison unterschei­den.

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