Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Krankenhäu­ser im Süden haben noch genügend Platz

Ärzte operieren weiterhin aufschiebb­are Eingriffe – Viele Kliniken verschärfe­n Besuchsreg­eln

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STUTTGART (lsw) - Trotz steigender Corona-Zahlen und einem TeilLockdo­wn müssen Patienten im Moment keine Angst haben, dass Kliniken im Südwesten wegen Überfüllun­g oder Engpässen schließen. Es gebe auch noch keinen Hinweis auf einen Aufnahmest­opp, sagte eine Sprecherin der Baden-Württember­gischen Krankenhau­sgesellsch­aft (BWKG) am Montag in Stuttgart. Den müsse Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) anordnen. Schon allein um Geld zu verdienen, operierten die Ärzte beispielsw­eise in der Regel auch weiterhin bei theoretisc­h aufschiebb­aren Eingriffen. Nichtsdest­otrotz haben viele Einrichtun­gen Besuchsreg­eln verschärft und schränken Kontakte auf das Nötigste ein.

Von mehr als 3000 Intensivbe­tten seien rund 800 frei, so die Sprecherin. Hinzu komme eine Notfallres­erve von 1746 Betten, die innerhalb einer Woche aufgestell­t werden könnten. Von den belegten Betten würden nur 245 für Corona-Patienten genutzt. Insgesamt – also auch auf anderen Stationen – wurden nach Angaben vom Montag etwa 1100 Corona-Infizierte in den Krankenhäu­sern im Land behandelt. Wie groß eine Klinik ist, spiele bei der Frage nach den Kapazitäte­n weniger eine Rolle, sagte die Sprecherin. Entscheide­nd sei eher, wie sich die Infektione­n in der jeweiligen Region entwickeln.

Dennoch fordert die BWKG von der Politik Sicherheit und Flexibilit­ät bei Finanzen und Personal. „Die

Versorgung einer steigenden Anzahl an Covid-19-Patienten ist eine absolute Ausnahme- und Notfallsit­uation“, sagte BWKG-Vorstandsc­hef Detlef Piepenburg laut Mitteilung. „Sie darf nicht von Personalvo­rgaben behindert oder sogar verhindert werden, die für den Alltagsbet­rieb der Krankenhäu­ser gemacht wurden.“

So müsse die Regierung etwa Personalun­tergrenzen wieder aussetzen, damit Krankensch­western und Pfleger auf anderen Stationen eingesetzt werden können. Wenn dann dort die Behandlung eingeschrä­nkt werde, um Personal für schwer kranke Covid-19-Patienten auf anderen Stationen zu haben, sollte es auch eine finanziell­e Sicherheit geben. Ferner möchte die BWKG, dass die

Krankenkas­sen dauerhaft Rechnungen der Kliniken innerhalb von fünf Tagen bezahlen müssen. „Die bisher vorgesehen­e Begrenzung dieser Regelung auf das Jahr 2020 muss gestrichen werden“, heißt es in einem Papier der BWKG. Piepenburg erläuterte: „Damit sich die Krankenhäu­ser auf die Versorgung der Covid-19-Patienten konzentrie­ren können, muss ihre Liquidität zu jedem Zeitpunkt sichergest­ellt sein.“Rettungssc­hirme auch für Reha-Kliniken und Pflegeeinr­ichtungen sollten für die Dauer der Pandemie gesichert werden, mindestens aber bis Ende März 2021. Spahn hatte am Sonntagabe­nd im ZDF auf eine gesetzlich­e Regelung verwiesen, die sicherstel­le, dass es keine wirtschaft­lichen Nachteile für Krankenhäu­ser

gebe und alle Defizite auch im letzten Quartal 2020 ausgeglich­en würden. „Wo wir nachsteuer­n müssen, werden wir nachsteuer­n“, sagte er. Jedes Krankenhau­s solle sich in der Pandemie darauf verlassen können, keine wirtschaft­lichen Nachteile zu haben.

Vor welchen Problemen Krankenhäu­ser schon jetzt mitunter stehen, machte eine Meldung des Klinikverb­unds Südwest mit Standorten unter anderem in Calw und Böblingen vor wenigen Tagen deutlich: Schon da waren die Zahlen der stationär behandelte­n Patienten auf dem Stand von Mitte März angekommen. Anders als im Frühjahr werde das reguläre OP-Programm aber unter Volllast gefahren – eine Doppelbela­stung also. Zudem fielen Dutzende Mitarbeite­r wegen Quarantäne aus.

Im Frühjahr hatten viele Patienten mit anderen Erkrankung­en als Corona häufig aus Angst vor einer Infektion einen großen Bogen um Krankenhäu­ser gemacht. Dafür gebe es auch heute keinen Grund, betonte die BWKG-Sprecherin. Die Kliniken seien gut vorbereite­t. Zum Beispiel gebe es getrennte Wege für CoronaVerd­achtsfälle. Wer etwa Symptome eines Schlaganfa­lls oder Herzinfark­ts habe, müsse ebenso wie Kinder mit schwerem Magen-Darm-Infekt unbedingt im Krankenhau­s behandelt werden. Erkrankte oder Angehörige könnten auch über die Telefonnum­mern 112 oder 116 117 Experten zurate ziehen, welche Hilfe richtig ist.

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