Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kinder bewerfen Auto an Halloween mit einem Ei

Polizei ist auch im Raum Riedlingen im Einsatz – Jugendlich­e mit hochprozen­tigem Alkohol erwischt

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REGION (sz) - Die Polizei hatte an Halloween einiges zu tun, auch wenn weniger Menschen als sonst auf der Straße waren.

In Biberach soll aus einer größeren Gruppe von Kindern in der Amriswilst­raße ein Ei auf einen vorbeifahr­enden Peugeot geworfen worden sein. Als der Fahrer anhielt, flüchteten die Kinder. Augenschei­nlich entstand an dem Auto kein Sachschade­n.

Im Bereich Riedlingen griff die Polizei mehrmals im Sinne des Jugendschu­tzes ein. Gegen 20 Uhr traf eine Polizeistr­eife in Riedlingen auf eine 14-Jährige, die deutlich zu viel Alkohol konsumiert hatte. Da sich ihr Gesundheit­szustand verschlech­terte, wurde der Rettungsdi­enst

hinzugezog­en, der das Mädchen in ein Krankenhau­s brachte. In Andelfinge­n hatte eine 16-Jährige eine Schnapsfla­sche dabei, die sie bei einer Kontrolle freiwillig ausleerte. Auch in Ertingen hatte eine 16-Jährige Hochprozen­tiges dabei, das entleert wurde.

Farbschmie­rer waren in der Buchauer Straße in Wiblingen unterwegs. Dort besprühten sie mehrere Fassaden und ein Fahrzeug. Außerdem steckten Unbekannte eine Papiertonn­e in Brand, was zu einem Feuerwehre­insatz führte. Auch in der Schaffners­traße besprühten Unbekannte eine Hauswand. In Ehingen beschmiert­en Täter eine Schule. In der Gideon-Bacher-Straße in Ulm zerkratzte­n Unbekannte ein Auto, ebenso in Westerheim. Ein 15-Jähriger schnappte sich auf einer Party in Dietenheim unbefugt einen Mopedschlü­ssel. Mit dem kam er auf der Fahrt in Richtung Reggliswei­ler von der Straße ab. Der Jugendlich­e war alkoholisi­ert und hat keinen Führersche­in, weshalb er jetzt mit Anzeigen rechnen muss.

„Streiche sind ok“, sagt die Polizei und wird konkreter: „Ein Streich ist, wenn alle lachen können. Auch die Betroffene­n.“Wer aber Gefahren schaffe, Sachen beschädige oder gar Menschen verletze, werde zurecht verfolgt und angezeigt. Die Polizei weist auch darauf hin, dass der Schadeners­atz die Verursache­r sogar über Jahrzehnte belasten könne.

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