Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Sitzung bei offenen Türen

Neue Sitzordnun­g hilft den Gremiumsmi­tgliedern, Redebeiträ­ge besser sehen und hören zu können

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RIEDLINGEN (wawo) - Kühl war die Atmosphäre bei der jüngsten Sitzung des Riedlinger Gemeindera­tes in der Stadthalle am Montagaben­d. Nicht etwa aufgrund der Themen oder der Redebeiträ­ge, sondern wegen der offenen Türen während der fast dreieinhal­b Stunden öffentlich­er Sitzung. Die Corona-Verordnung verlangte, dass die Halle gut gelüftet ist. Dabei kam den Anwesenden zustatten, dass die November-Außentempe­raturen selbst um 21.30 Uhr noch bei 15 Grad plus lagen.

Als die Räte sich am Montag zur nichtöffen­tlichen Beratung zurückzoge­n, fielen die Tore selbstvers­tändlich ins Schloss. Bürgermeis­ter Marcus Schafft klärte in seiner Begrüßung die Räte auf, Sitzungen würden als Dienstbetr­ieb angesehen und dürften stattfinde­n, zumal Beschlüsse herbeigefü­hrt werden müssten. Zu den erlaubten Treffen zählten auch Fraktionst­reffen. Dennoch sei alles zu vermeiden, was zu Ansteckung­sgefahr führe. Bei Betreten der Halle war Maskenpfli­cht angesagt, bei der Einnahme der Sitzplätze durften sie abgenommen werden. Doch einige der Räte, wie auch Hauptamtsl­eiter Christian Simon, trennten sich während der Zusammenku­nft nicht von dem Mund-Nasen-Schutz.

Im Übrigen fiel Beobachter­n die neue Sitzordnun­g auf: Die Räte sitzen jetzt nicht mehr im großen U. Einige der teilnehmen­den Räte sind in die Mitte vorgerückt, weil die Akustik

in der Stadthalle doch stark zu wünschen übrig lässt. Auch die Distanz zum Ratstisch ist jetzt für die hinten Sitzenden geringer. So ist man sich zwar näher, aber nicht zu nahe gekommen.

Wäre nicht alles todernst, so könnte man über eine andere Regelung schmunzeln. Begeben sich die Räte zur Sitzung, sind sie also dienstlich unterwegs. Dann können sie das auch zu dritt oder viert tun. Verlassen sie die Tagung jedoch als Privatleut­e und gehen nach Hause, gilt die strikte Anordnung: nicht mehr als zu zweit, weil aus zwei Haushalten. Selbst Fahrgemein­schaften sind hier mit mehr als zwei Personen nicht drin. Gut, wer dann mit dem Fahrrad und in der frischen Luft unterwegs ist.

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