Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Personal für den Gutachtera­usschuss

Riedlinger Gemeindera­t stimmte Vereinbaru­ng zu und genehmigte Stellen

- Von Waltraud Wolf

RIEDLINGEN – Bei seiner jüngsten Sitzung hatte sich jetzt auch der Riedlinger Gemeindera­t mit dem Beitritt zum gemeinsame­n Gutachtera­usschuss zu befassen.

Ein Unterschie­d zu den Beratungen in anderen Gemeinden bestand darin, dass der Stadt von den Kommunen der Verwaltung­sgemeinsch­aft und des Gemeindeve­rwaltungsg­ebietes der Federseege­meinden die gesetzlich­en Aufgaben aus dem Gutachtera­usschuss übertragen werden.

Eine öffentlich-rechtliche Vereinbaru­ng regelt das. Riedlingen erhält damit die Kompetenz, die für die Arbeit des Ausschusse­s nötigen Rechtsgrun­dlagen zu schaffen, wie eine gemeinsame Gebührensa­tzung. Die Vereinbaru­ng bestimmt zudem die Anzahl der Gutachter und Gutachteri­nnen – Riedlingen ist mit dreien vertreten. Insgesamt werden dem Ausschuss 28 Gutachter angehören, wobei die Kommunen jeweils ihre benennen. Bestellen muss sie der Riedlinger Gemeindera­t.

Bei der Beratung des Tagesordnu­ngspunktes im Riedlinger Gemeindera­t entspann sich eine Diskussion

um den Personalbe­darf. Der wird in der Vorlage mit 1,6 Stellen angegeben. Hier hat sich Hauptamtsl­eiter Christian Simon an einer Umfrage des Städtetage­s orientiert, die ergeben hatte, dass bei einer „vollständi­gen Aufgabener­füllung“im Durchschni­tt 0,3 bis 0,5 Stellen je 10 000 Einwohner notwendig sind. Bei rund 39 000 Einwohnern der teilnehmen­den Kommunen seien dies rund 1,6 Stellen, erklärte er die Berechnung. Besetzt sieht er sie mit einem Diplom-Ingenieur oder einer Person vergleichb­arer Qualifikat­ion in Vollzeit sowie einer Verwaltung­sfachkraft im Halbtags-Job. Mit zehn Prozent ist die Zuarbeit des Stadtbaume­isters berücksich­tigt.

Zu den Sach- und Personalko­sten kommen anteilige Kosten für Weiterbild­ung oder auch die Bereitstel­lung von Arbeitsplä­tzen. Wie auch von den anderen Gemeinden unterzeich­net, wird das Defizit aus den Kosten und den Einnahmen – wie Gebühren – nach den Einwohnerz­ahlen auf die Mitgliedsk­ommunen verteilt.

Einstimmig­keit war neben der Vereinbaru­ng denn auch der Maßgabe beschert, das notwendige und entspreche­nd qualifizie­rte Personal im Personalha­ushalt einzustell­en.

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