Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Sanierungsgebiet wird erweitert
Stadt fasst Maßnahmen am Riedlinger Wochenmarkt und in den anliegenden Gassen ins Auge
RIEDLINGEN - Das Stadtsanierungsprogramm in Riedlingen wird „sehr gut angenommen“, vermeldete Bürgermeister Marcus Schafft und führte damit in zwei Tagesordnungspunkte der jüngsten Sitzung des Gemeinderates ein.
Weil es bereits Interessenten gibt, die investieren wollen, soll das Sanierungsgebiet Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt erweitert werden und zwar um Pfaffen-, Apotheker-, Fuchs- und Rösslegasse sowie den Wochenmarkt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die vorbereitende Untersuchung durchzuführen. Dazu gehört auch, alle im Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter entgegenzunehmen.
Als Ziele werden die Schaffung attraktiver Straßenräume zur allgemeinen Aufwertung sowohl des Geschäftslebens als auch des privaten Wohnwertes aufgeführt, einhergehend mit der Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz.
Der Plan liegt vom 16. November bis 16. Dezember im Rathaus aus. Während dieser Zeit werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bewohner und Eigentümer des Gebietes eingeholt.
In der selben Sitzung nahm der Rat auch eine Änderung der Fördergrundsätze für das gesamte Stadtsanierungsgebiet vor. Hintergrund ist, die Schaffung von Wohnraum in besonderem Maße zu unterstützen. So gibt es für die gewerbliche Nutzung maximal 15 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kulturdenkmaleigenschaften der Gebäude spielen hier eine Rolle. Dies gilt auch bei den Wohneinheiten. Lebt ein Eigentümer selber in einer zu sanierenden Wohnung und ist das Gebäude als Kulturdenkmal
von besonderer Bedeutung, können maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, höchstens jedoch 60 000 Euro je Wohneinheit. Für ein Kulturdenkmal geringerer Bedeutung gibt es 40 Prozent und maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit.
Kann ein Haus keine Kulturdenkmaleigenschaft vorweisen, stehen 30
Prozent oder maximal 40 000 Euro pro Wohneinheit auf der Zuschussseite. Jeweils zehn Prozent oder 10 000 Euro weniger gibt es, wenn die Wohnungen vermietet werden. Diese müssen eine Größe von mindestens 30 Quadratmeter haben. Festgehalten wird, dass es sich hierbei lediglich um Richtsätze handelt, über die tatsächliche Förderung entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. Mit dem Bau darf erst nach schriftlicher Genehmigung begonnen werden. Es gibt auch Entschädigungen für Abbruchkosten. Für sie gelten Einzelfallberechnungen.
Die neuen Förderrichtsätze gelten ab 2021. Zwei Drittel des Geldes bringt das Land auf, ein Drittel muss die Stadt beisteuern.