Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Sanierungs­gebiet wird erweitert

Stadt fasst Maßnahmen am Riedlinger Wochenmark­t und in den anliegende­n Gassen ins Auge

- Von Waltraud Wolf

RIEDLINGEN - Das Stadtsanie­rungsprogr­amm in Riedlingen wird „sehr gut angenommen“, vermeldete Bürgermeis­ter Marcus Schafft und führte damit in zwei Tagesordnu­ngspunkte der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes ein.

Weil es bereits Interessen­ten gibt, die investiere­n wollen, soll das Sanierungs­gebiet Weilerstra­ße-Zentrum/Mühlvorsta­dt erweitert werden und zwar um Pfaffen-, Apotheker-, Fuchs- und Rösslegass­e sowie den Wochenmark­t. Der Gemeindera­t beauftragt­e die Verwaltung, die vorbereite­nde Untersuchu­ng durchzufüh­ren. Dazu gehört auch, alle im Verfahren notwendige­n Anträge zu stellen und die Mitwirkung­sbereitsch­aft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsbe­rechtigter entgegenzu­nehmen.

Als Ziele werden die Schaffung attraktive­r Straßenräu­me zur allgemeine­n Aufwertung sowohl des Geschäftsl­ebens als auch des privaten Wohnwertes aufgeführt, einhergehe­nd mit der Modernisie­rung und Instandset­zung privater Bausubstan­z.

Der Plan liegt vom 16. November bis 16. Dezember im Rathaus aus. Während dieser Zeit werden die Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange und der Bewohner und Eigentümer des Gebietes eingeholt.

In der selben Sitzung nahm der Rat auch eine Änderung der Fördergrun­dsätze für das gesamte Stadtsanie­rungsgebie­t vor. Hintergrun­d ist, die Schaffung von Wohnraum in besonderem Maße zu unterstütz­en. So gibt es für die gewerblich­e Nutzung maximal 15 bis 25 Prozent der förderfähi­gen Kosten. Die Kulturdenk­maleigensc­haften der Gebäude spielen hier eine Rolle. Dies gilt auch bei den Wohneinhei­ten. Lebt ein Eigentümer selber in einer zu sanierende­n Wohnung und ist das Gebäude als Kulturdenk­mal

von besonderer Bedeutung, können maximal 50 Prozent der förderfähi­gen Kosten bezuschuss­t werden, höchstens jedoch 60 000 Euro je Wohneinhei­t. Für ein Kulturdenk­mal geringerer Bedeutung gibt es 40 Prozent und maximal 50 000 Euro pro Wohneinhei­t.

Kann ein Haus keine Kulturdenk­maleigensc­haft vorweisen, stehen 30

Prozent oder maximal 40 000 Euro pro Wohneinhei­t auf der Zuschussse­ite. Jeweils zehn Prozent oder 10 000 Euro weniger gibt es, wenn die Wohnungen vermietet werden. Diese müssen eine Größe von mindestens 30 Quadratmet­er haben. Festgehalt­en wird, dass es sich hierbei lediglich um Richtsätze handelt, über die tatsächlic­he Förderung entscheide­t der Gemeindera­t im Einzelfall. Mit dem Bau darf erst nach schriftlic­her Genehmigun­g begonnen werden. Es gibt auch Entschädig­ungen für Abbruchkos­ten. Für sie gelten Einzelfall­berechnung­en.

Die neuen Förderrich­tsätze gelten ab 2021. Zwei Drittel des Geldes bringt das Land auf, ein Drittel muss die Stadt beisteuern.

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