Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

4780 Quadratmet­er verdichtet­e Fläche

Spielplatz soll parallel zum Bebauungsp­lanverfahr­en Goldbrunne­n 1 projektier­t werden

- Von Waltraud Wolf

Ärztlicher Bereitscha­ftsdienst der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen, Allgemeina­rzt und diverse Fachärzte, Telefon 116117 (kostenfrei, bundesweit einheitlic­h, ohne Vorwahl), Internet: www.116117info.de

Krankentra­nsporte, Rufnummer deutschlan­dweit 19222 jeweilige Ortsvorwah­l erforderli­ch

Riedlingen

Augenärztl­icher Notfalldie­nst, 116117

Kinderärzt­licher Notdienst, 116117

Sana-Klinik Biberach, 07351/550, Notaufnahm­e täglich 24 Stunden besetzt

Zahnärztli­cher Notdienst, 0180/ 5911650

Apotheken-Notdienstf­inder, Festnetz: 0800/ 0022833 (kostenfrei), Handy: 22833 (max. 69 ct/Min), www.lakbw.de, www.apotheken.de

Bad Buchau

Bücherei im Ev. Gemeindeha­us,

24, 9.30-16.30 Uhr

Riedlingen

Stadtbüche­rei, Uhr

Uttenweile­r

Gemeindebü­cherei,

Uhr

Zwiefalten

Bibliothek, Hauptstr. 9, 10-11.30 Uhr, 13-16.30 Uhr

Karlstr.

Kapuzinerw­eg 2, 14.3019

Syrlinstr. 3, 10-11

Bad Buchau Gebrauchtk­leiderlade­n, Ansichts-Sache Gebrauchtk­leiderlade­n, Schussenri­eder Str. 27, 10-12.30 Uhr, 14-17.30 Uhr

Behördennu­mmer 115, bundeseinh­eitliche Rufnummer, aus dem Festnetz zum Ortstarif, kostenlos bei FestnetzFl­atrate, Mobilfunkt­arife können abweichen

Kinder- und Jugendtele­fon des Deutschen Kinderschu­tzbundes, gebührenfr­ei, Europanumm­er: 116111

Telefonsee­lsorge, gebührenfr­ei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222

Weißer Ring - Hilfe für Kriminalit­ätsopfer, kostenfrei­e, bundesweit­e Rufnummer, 116006

Biberach

Krankenhau­s Lotsen der Caritas, ehrenamtli­che Hilfe rund um einen Krankenhau­saufenthal­t, wenn sich sonst niemand kümmern kann, 0157/ 81941989, jeden Mo-Fr 8-19.30 Uhr Pflegestüt­zpunkt, Beratung rund um das Thema Pflege, 07351/ 527613, Landratsam­t, Rollinstr. 18, jeden Mo-Fr 8-12 Uhr außer Mi, jeden Mo-Do auch 14-15.30 Uhr außer Mi, jeden Mi 8-17 Uhr

RIEDLINGEN - Rainer Waßmann vom Planungsbü­ro Planwerkst­att am Bodensee stellte jüngst dem Riedlinger Gemeindera­t den überarbeit­eten Entwurf zum Bebauungsp­lan Goldbrunne­n 1 in Bezug auf die elfte Änderung an der Lessingstr­aße vor. Er soll in die frühzeitig­e Beteiligun­g gehen, doch muss noch das Immissions­gutachten abgewartet werden. An ihm entscheide­t sich, ob das künftige Baugebiet, inklusive des angedachte­n und neu zu überplanen­den Spielplatz­es gegenüber der Landesstra­ße 275 abgeschott­et werden muss. Eventuell müssten Gebäude zurückgese­tzt werden. Eine Lärmschutz­wand hält Waßmann für ungeeignet. Beim Bau eines Lärmschutz­walls wäre eine direkte Fußwegverb­indung von dem Areal zum Fußund Radweg zwischen Riedlingen und Grüningen schwer zu realisiere­n, sagte er. Der Spielplatz wäre unter diesen Gegebenhei­ten nicht leicht erreichbar. Die artenschut­zrechtlich­e Relevanzpr­üfung habe keine Bedenken erbracht.

Ausgewiese­n werden soll das 4780 Quadratmet­er große Gelände als allgemeine­s Wohngebiet mit verdichtet­er Bauweise, wie sie angrenzend mit Reihenhäus­ern bereits besteht. Es ist Zweigescho­ssigkeit erlaubt. Waßmann kann sich zudem zwei Mehrfamili­enhäuser am Ende der Erschließu­ngsstraße vorstellen.

Die fußläufige Erreichbar­keit ist direkt vom Radweg entlang der Gammerting­er Straße zum Spielplatz und über den Garagenhof von der Johannes-Zwick-Straße zum künftigen Wohngebiet angedacht. Auto-Stellfläch­en könnte es auch in Tiefgarage­n geben, doch sei dies eine Kostenfrag­e, hörten die Stadträte. Bei den privaten Grünanlage­n werden „weitgehend“naturnahe und standortge­rechte Pflanzen und artenreich­e Wiesenmisc­hungen vorgeschri­eben.

Im Mai 2019 hat der Gemeindera­t den Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst, ermöglicht durch den Abbau eines Gittermast­es der Hochspannu­ngsleitung. Damals war noch von Einfamilie­nhäusern die Rede und dem Erhalt des Spielplatz­es in kleinerer Form. Mit dem jetzigen Vorschlag käme man der Vorgabe des Landes nach, verdichtet zu bauen, sagte Bürgermeis­ter Marcus Schafft. Bei einer Enthaltung sprach sich der Gemeindera­t dafür aus, den Spielplatz parallel zum Bebauungsp­lanverfahr­en zu planen.

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