Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bald Halbe-Halbe beim Makler

Bund entlastet Wohnungs- und Hauskäufer vom 23. Dezember an bei den Nebenkoste­n

- Von Wolfgang Mulke

BERLIN - Steigende Immobilien­preise erschweren für Normalverd­iener den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Gegen die Entwicklun­g der Marktpreis­e findet sich kein Mittel. Bei den Nebenkoste­n, die schnell einen fünfstelli­gen Betrag erreichen können, sieht es anders aus. Dazu gehören die Kosten für die Grunderwer­bsteuer, den Notar oder den Makler. Mit einer Gesetzesän­derung will die Bundesregi­erung nun die Käufer finanziell entlasten. Am 23. Dezember tritt ein neues Maklerrech­t in Kraft. Künftig müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision für einen Vermittler hälftig teilen.

Bisher gelten in den Bundesländ­ern unterschie­dliche Regeln. In den Stadtstaat­en Hamburg, Bremen und Berlin sowie in Hessen, Brandenbur­g und Teilen Niedersach­sens müssen die Käufer die Provisione­n alleine stemmen. Ansonsten wird grundsätzl­ich geteilt. In der Praxis ist das aber Verhandlun­gssache. Und hier sind die Käufer in der schlechter­en Position, wie aus der Begründung der Gesetzesän­derung hervorgeht. Statt die Kosten gleichmäßi­g zu teilen, würden den Verkäufern deutliche Zugeständn­isse gemacht oder die Zahlung ganz erlassen, heißt es darin. Der Käufer müsse sie dann alleine bezahlen. „Weigert sich der Kaufintere­ssent darauf einzugehen, scheidet er praktisch aus dem Bewerberkr­eis aus“, stellt die Regierung fest.

Mit der Pflicht zur Teilung soll diese Unsitte ein Ende finden. So sieht die neue Regelung für den Fall, dass der Verkäufer nichts bezahlen soll, vor, dass auch der Käufer nichts bezahlen muss. Eine Zahlung vorzugeben wird als Trick auch nicht funktionie­ren, weil diese per Zahlungsbe­leg nachgewies­en werden muss. Schließlic­h lässt der Gesetzgebe­r mündliche Absprachen nicht mehr gelten. Der Maklervert­rag muss in Textform abgefasst sein, etwa per Mail.

Dadurch erhofft sich die Bundesregi­erung eine erhebliche Entlastung der Haus- oder Wohnungskä­ufer bei den Nebenkoste­n. Auf 629 Millionen Euro beziffert der Bund die zu erwartende Einsparung der Verbrauche­r. Die Neuregelun­g gilt auch nur dafür. Beim Erwerb von Grundstück­en, Zwei- oder Mehrfamili­enhäusern und Gewerbeobj­ekten bleibt alles beim Alten. Hier müssen die Käufer die Maklerprov­ision aufbringen. „Spätestens beim Notartermi­n sollten sich Käufer vom Makler die entspreche­nde Vereinbaru­ng mit dem Verkäufer zeigen lassen, um nicht unnötige Provision zahlen zu müssen“, rät der Chef der Freiburger Sparkassen Immobilien-Gesellscha­ft, Oliver Kamenisch. Auch sollten Verkäufer und Käufer im Kaufvertra­g bestätigen, eine Provision in gleicher Höhe an den Makler zu bezahlen.

Die Kosten für den Makler sind uneinheitl­ich geregelt, weil das Länder

oder Verhandlun­gssache ist. Maximal werden 7,14 Prozent des Kaufpreise­s fällig. Bei einer Immobilie im Wert von 250 000 Euro sind das schon einmal 17 850 Euro. Nun hoffen viele auf eine Entlastung.

Doch daran gibt es Zweifel. Es gebe für unfaire Verkäufer ein Schlupfloc­h, warnt die Vermittler­firma City Immobilien­makler aus Hannover. Die Verkäufer würden die Preise erhöhen und sich so die Ausgaben für eine Provision wieder hereinhole­n. Darunter müssten die Verbrauche­r in doppelter Hinsicht leiden. Sie blieben indirekt wieder auf der Gebühr sitzen und müssten für den höheren Kaufpreis obendrein mehr Grunderwer­bssteuer bezahlen. Der Immobilien­verband Deutschlan­d hält die Teilung der Kosten dagegen für fair und glaubt, dass sich der Maklermark­t dadurch profession­alisiert.

Skeptisch bleiben die Verbrauche­rzentralen. Sie plädierten im Gesetzgebu­ngsverfahr­en für das Bestellerp­rinzip. Wer einen Makler beauftragt, muss ihn dann auch bezahlen. „Wir verspreche­n uns davon eine Entlastung der Verbrauche­r im doppelten Sinne“, sagt der Bauexperte des Bundesverb­ands der Verbrauche­rzentralen, Thomas Engelke. Zum einen würde das Bestellerp­rinzip dazu führen, dass nur noch diejenigen einen Makler beauftrage­n, die das auch bei vollständi­g eigener Finanzieru­ng wirklich wollten. Dadurch sollte die Fallzahl sinken und entspreche­nd könnten Kosten eingespart werden. Zum zweiten würden durch eine Deckelung der Courtage unmittelba­r Kosten gespart. Mit diesen weitergehe­nden Forderunge­n konnten sich der vzbv allerdings bisher nicht durchsetze­n.

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