Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Schon wieder fehlt der Sperrvermerk
Erneut mit geändertem Führerschein gefahren: Sieben Monate Freiheitsstrafe
Bad Schussenried
Jakob Bräckle Ausstellung, Malerei, bis 30. Januar, Georg Britsch Kunsthandel und Antike Waffen, Drümmelbergstr. 9, 07583/ 2414, Mo-Fr 10-12 Uhr, Do, Fr auch 15-18 Uhr, Sa 10-13 Uhr
Tiefenbach
Weihnachts- und Winter-Deko-Ausstellung, Dekorationen oder Geschenke aus Holz, bis 12. Dezember, Holzgestaltung Stecher, Buchauerstr. 44-1, Mo-Sa 14-18 Uhr
Zwiefalten
Susanne Lukàcs-Ringel: Einfach himmlisch, Keramik aus dem Holzbrandofen, bis 20. Dezember, Holzbrandkeramik Susanne Lukacs-Ringel, Weihnachtsscheune, Mörsingen 84, Mörsingen, 07373/ 915035, Sa, So 11-18 Uhr
Riedlingen
Kath. Öffentliche Bücherei, 13, Neufra, So, 10-11 Uhr
Schlossberg
Bad Buchau Gebrauchtkleiderladen, Ansichts-Sache Schussenrieder Str. 27, Sa, 10-12.30 Uhr
Telefonseelsorge, gebührenfrei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222
Weißer Ring - Hilfe für Kriminalitätsopfer, kostenfreie, bundesweite Rufnummer, 116006
Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt, Notruf 112
Polizei, Notruf 110
Alleshausen
Grüngutsammelstelle (ehem. Wertstoffhof), Ödenahlen, Sa, 10-12 Uhr
Bad Buchau
Recyclingzentrum, Unterbachstr./ Franz-Kessler-Str., Sa, 10-16 Uhr
Unlingen
Recyclingzentrum,
9-12 Uhr
Göffinger Str. 15, Sa,
RIEDLINGEN - Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr saß ein 47-jähriger Angeklagter wegen des gleichen Delikts im Riedlinger Amtsgericht vor Richter Wilfred Waitzinger: Erneut hatte er auf seinem polnischen Führerschein den Sperrvermerk entfernt und war ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs gewesen. Beim ersten Mal war er noch mit einer Geldstrafe davongekommen. Diesmal gab es eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Drei Jahre lang sollte er sich aber möglichst vor keinem Richter mehr blicken lassen.
Anfang Mai wurde auf der B 311 bei Unlingen das Kennzeichen eines Autos gefunden, das auf den 47-Jährigen zugelassen war. Er habe nachts einen Wildunfall gehabt, gab er damals bei der Polizei an. Dabei sei das Kennzeichen verloren gegangen. Weil der Schaden am Auto nicht gravierend gewesen sei, habe er auf die Meldung bei der Polizei verzichtet. Vor Gericht präsentierte der arbeitslose Berufskraftfahrer jetzt eine ganz andere Version: Er sei gar nicht gefahren, sondern seine Frau. Die wohne und arbeite derzeit „irgendwo bei Rom“und sei seinerzeit bei ihm zu Besuch gewesen. „Damit sie keine Probleme bekommt“, habe er ihre Anwesenheit in Deutschland gegenüber der Polizei verheimlicht: „Sie ist nicht anerkannt. Sie wird sofort verhaftet. Sie wurde schon mal ausgewiesen.“ Eine Erklärung hatte der Angeklagte auch für das Fehlen des Sperrvermerks parat, den er der Polizei gezeigt hatte: Dieser sei in der Waschmaschine abgegangen. Das durchgestrichene „D“war vom Landratsamt angebracht worden und signalisierte, dass der polnische Führerschein in Deutschland nicht gültig ist.
Dem Polizisten, der das gefundene Kennzeichen überbrachte, ist an dem Führerschein zunächst nichts Verdächtiges aufgefallen, wie der Beamte vor Gericht als Zeuge aussagte. Es habe sich um einen „informatorischen“Besuch gehandelt: „Es bestand kein Tatverdacht. Es ging nur um das Kennzeichen.“Auf mehrfache Nachfrage habe der 47-Jährige bestätigt, selbst und allein gefahren zu sein. Der Polizist machte allerdings Fotos vom Führerschein und auch vom angeblich leicht beschädigten Auto: „Das war ein immenser Frontschaden, mindestens 1000 Euro.“Das sei ihm merkwürdig vorgekommen, berichtete der Beamte, weshalb er die Daten abgefragt habe. Dabei kam ans Licht, dass der Sperrvermerk fehlte. Bei einem weiteren Besuch sei der Führerschein dann angeblich nicht auffindbar gewesen. Auf eine Hausdurchsuchung wurde aber verzichtet, weil man sich davon keinen Erfolg versprochen habe.
„Ich glaube Ihnen kein Wort“, versicherte Richter Waitzinger dem Angeklagten. Nicht nachvollziehbar sei, wie der Führerschein, der in Deutschland ohnehin ungültig ist, in die Waschmaschine gelangt sein soll. Zudem löse sich der Aufkleber des Landratsamts, der noch zusätzlich mit Spezialfolie gesichert war, nicht rückstandsfrei. Beim ersten Mal habe sich der Angeklagte noch einsichtig und geständig gezeigt, nachdem er bei einer Polizeikontrolle auf der B 311 bei Ertingen mit dem ungültigen Führerschein ohne Sperrvermerk erwischt worden war. Diesmal stelle er sich „total auf stur“. Nach einigen lautstarken Unmutsäußerungen im Verlauf der Sitzung hatte Waitzinger bereits mit einem Saalverweis gedroht.
„Es tut mir leid, ich bin ein Opfer. Ich habe nichts Schlimmes gemacht“, äußerte sich der Angeklagte in seinem Schlusswort. Richter Waitzinger folgte dennoch dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte wegen „Veränderung von amtlichen Ausweisen“und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage muss der 47-Jährige 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Frühestens in 18 Monaten kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Außerdem gilt ein sechsmonatiges Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge. Sein Auto, das nachweislich längere Zeit nicht bewegt wurde, will der Angeklagte jetzt verkaufen.