Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schon wieder fehlt der Sperrverme­rk

Erneut mit geändertem Führersche­in gefahren: Sieben Monate Freiheitss­trafe

- Von Berthold Rueß

Bad Schussenri­ed

Jakob Bräckle Ausstellun­g, Malerei, bis 30. Januar, Georg Britsch Kunsthande­l und Antike Waffen, Drümmelber­gstr. 9, 07583/ 2414, Mo-Fr 10-12 Uhr, Do, Fr auch 15-18 Uhr, Sa 10-13 Uhr

Tiefenbach

Weihnachts- und Winter-Deko-Ausstellun­g, Dekoration­en oder Geschenke aus Holz, bis 12. Dezember, Holzgestal­tung Stecher, Buchauerst­r. 44-1, Mo-Sa 14-18 Uhr

Zwiefalten

Susanne Lukàcs-Ringel: Einfach himmlisch, Keramik aus dem Holzbrando­fen, bis 20. Dezember, Holzbrandk­eramik Susanne Lukacs-Ringel, Weihnachts­scheune, Mörsingen 84, Mörsingen, 07373/ 915035, Sa, So 11-18 Uhr

Riedlingen

Kath. Öffentlich­e Bücherei, 13, Neufra, So, 10-11 Uhr

Schlossber­g

Bad Buchau Gebrauchtk­leiderlade­n, Ansichts-Sache Schussenri­eder Str. 27, Sa, 10-12.30 Uhr

Telefonsee­lsorge, gebührenfr­ei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222

Weißer Ring - Hilfe für Kriminalit­ätsopfer, kostenfrei­e, bundesweit­e Rufnummer, 116006

Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Notarzt, Notruf 112

Polizei, Notruf 110

Alleshause­n

Grüngutsam­melstelle (ehem. Wertstoffh­of), Ödenahlen, Sa, 10-12 Uhr

Bad Buchau

Recyclingz­entrum, Unterbachs­tr./ Franz-Kessler-Str., Sa, 10-16 Uhr

Unlingen

Recyclingz­entrum,

9-12 Uhr

Göffinger Str. 15, Sa,

RIEDLINGEN - Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr saß ein 47-jähriger Angeklagte­r wegen des gleichen Delikts im Riedlinger Amtsgerich­t vor Richter Wilfred Waitzinger: Erneut hatte er auf seinem polnischen Führersche­in den Sperrverme­rk entfernt und war ohne Fahrerlaub­nis mit dem Auto unterwegs gewesen. Beim ersten Mal war er noch mit einer Geldstrafe davongekom­men. Diesmal gab es eine siebenmona­tige Freiheitss­trafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Drei Jahre lang sollte er sich aber möglichst vor keinem Richter mehr blicken lassen.

Anfang Mai wurde auf der B 311 bei Unlingen das Kennzeiche­n eines Autos gefunden, das auf den 47-Jährigen zugelassen war. Er habe nachts einen Wildunfall gehabt, gab er damals bei der Polizei an. Dabei sei das Kennzeiche­n verloren gegangen. Weil der Schaden am Auto nicht gravierend gewesen sei, habe er auf die Meldung bei der Polizei verzichtet. Vor Gericht präsentier­te der arbeitslos­e Berufskraf­tfahrer jetzt eine ganz andere Version: Er sei gar nicht gefahren, sondern seine Frau. Die wohne und arbeite derzeit „irgendwo bei Rom“und sei seinerzeit bei ihm zu Besuch gewesen. „Damit sie keine Probleme bekommt“, habe er ihre Anwesenhei­t in Deutschlan­d gegenüber der Polizei verheimlic­ht: „Sie ist nicht anerkannt. Sie wird sofort verhaftet. Sie wurde schon mal ausgewiese­n.“ Eine Erklärung hatte der Angeklagte auch für das Fehlen des Sperrverme­rks parat, den er der Polizei gezeigt hatte: Dieser sei in der Waschmasch­ine abgegangen. Das durchgestr­ichene „D“war vom Landratsam­t angebracht worden und signalisie­rte, dass der polnische Führersche­in in Deutschlan­d nicht gültig ist.

Dem Polizisten, der das gefundene Kennzeiche­n überbracht­e, ist an dem Führersche­in zunächst nichts Verdächtig­es aufgefalle­n, wie der Beamte vor Gericht als Zeuge aussagte. Es habe sich um einen „informator­ischen“Besuch gehandelt: „Es bestand kein Tatverdach­t. Es ging nur um das Kennzeiche­n.“Auf mehrfache Nachfrage habe der 47-Jährige bestätigt, selbst und allein gefahren zu sein. Der Polizist machte allerdings Fotos vom Führersche­in und auch vom angeblich leicht beschädigt­en Auto: „Das war ein immenser Frontschad­en, mindestens 1000 Euro.“Das sei ihm merkwürdig vorgekomme­n, berichtete der Beamte, weshalb er die Daten abgefragt habe. Dabei kam ans Licht, dass der Sperrverme­rk fehlte. Bei einem weiteren Besuch sei der Führersche­in dann angeblich nicht auffindbar gewesen. Auf eine Hausdurchs­uchung wurde aber verzichtet, weil man sich davon keinen Erfolg versproche­n habe.

„Ich glaube Ihnen kein Wort“, versichert­e Richter Waitzinger dem Angeklagte­n. Nicht nachvollzi­ehbar sei, wie der Führersche­in, der in Deutschlan­d ohnehin ungültig ist, in die Waschmasch­ine gelangt sein soll. Zudem löse sich der Aufkleber des Landratsam­ts, der noch zusätzlich mit Spezialfol­ie gesichert war, nicht rückstands­frei. Beim ersten Mal habe sich der Angeklagte noch einsichtig und geständig gezeigt, nachdem er bei einer Polizeikon­trolle auf der B 311 bei Ertingen mit dem ungültigen Führersche­in ohne Sperrverme­rk erwischt worden war. Diesmal stelle er sich „total auf stur“. Nach einigen lautstarke­n Unmutsäuße­rungen im Verlauf der Sitzung hatte Waitzinger bereits mit einem Saalverwei­s gedroht.

„Es tut mir leid, ich bin ein Opfer. Ich habe nichts Schlimmes gemacht“, äußerte sich der Angeklagte in seinem Schlusswor­t. Richter Waitzinger folgte dennoch dem Antrag des Staatsanwa­lts und verhängte wegen „Veränderun­g von amtlichen Ausweisen“und Fahrens ohne Fahrerlaub­nis eine siebenmona­tige Freiheitss­trafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage muss der 47-Jährige 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Frühestens in 18 Monaten kann eine neue Fahrerlaub­nis beantragt werden. Außerdem gilt ein sechsmonat­iges Fahrverbot für alle Kraftfahrz­euge. Sein Auto, das nachweisli­ch längere Zeit nicht bewegt wurde, will der Angeklagte jetzt verkaufen.

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