Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bauland für Sauggart und Dietershau­sen

Der nächste Schritt in den Bebauungsp­lanverfahr­en ist gemacht

- Von Annette Schwarz

UTTENWEILE­R - Auch in den Teilorten der Gemeinde Uttenweile­r besteht Bedarf nach Bauland. In absehbarer Zeiten sollen deshalb neun Bauplätze im Laubental in Sauggart und fünf im künftigen Baugebiet „Zur Schmiede“in Dietershau­sen entstehen. Im komplexen Bebauungsp­lanverfahr­en hat der Gemeindera­t nun die nächste Etappe geschafft: Für den Bebauungsp­lan „Zur Schmiede“fassten die Gemeinde- und Ortschafts­räte jeweils einstimmig den Satzungsbe­schluss, für das Projekt im Laubental den Entwurfsbe­schluss.

Für beide Bebauungsp­läne wendet die Gemeinde bei der Aufstellun­g das beschleuni­gte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzb­uchs an. Die Hürden sind bei diesem Verfahren geringer, es spart Zeit, weil einige formelle Vorgaben wie die vorgezogen­e Bürgerbete­iligung oder eine Umweltprüf­ung mit Umweltberi­cht entfallen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Belange von Natur- und Umweltschu­tz außer Acht gelassen werden. Für das künftige Baugebiet Laubental, das sich über rund einen Hektar am nördlichen Ortsrand von

Sauggart erstreckt, hat die Gemeinde eine Artenschut­zrechtlich­e Einschätzu­ng in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Im Plangebiet, bislang überwiegen­d landwirtsc­haftliche Nutzfläche, konnten keine Brutvögel nachgewies­en werden. Aus Sicht des Artenschut­zes gilt eine Bebauung als unbedenkli­ch. Nach einstimmig­em Beschluss des Gemeindera­ts soll der Entwurf nun öffentlich ausgelegt und die Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange eingeholt werden. Künftig könnten dann in Sauggart neun Bauplätze entstehen.

Der Bebauungsp­lan „Zur Schmiede“

ist schon einen Schritt weiter. Hier ist die öffentlich­e Auslegung bereits abgeschlos­sen und die Verwaltung hat die eingegange­nen Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange, darunter abgewogen. Größere Bedenken, die in die Planung eingearbei­tet werden müssten, wurden hier nicht vorgebrach­t. Damit ist eine erneute Auslegung des Entwurfs nicht erforderli­ch. Der Gemeindera­t konnte mit einstimmig­em Beschluss die Bebauungsp­lansatzung für das 0,5 Hektar große Gebiet am südwestlic­hen Ortsrand von Dietershau­sen beschließe­n.

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