Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Maurer-Electronic entwickelt sich weiter
Uttenweiler Räte unterstützen Erweiterung und stimmen Bebauungsplanentwurf zu
UTTENWEILER - Die Firma MaurerElectronic GmbH möchte sich an ihrem Standort in Uttenweiler weiterentwickeln. Dafür ist jedoch ein Bebauungsplan erforderlich, dessen Entwurf der Uttenweiler Gemeinderat nun mit einstimmigem Beschluss gebilligt hat.
Die Maurer-Electronic GmbH befindet sich am nördlichen Rand Uttenweilers. Als Erweiterungsfläche kommt ein insgesamt 2,5 Hektar großer Bereich in Frage, der nordöstlich an bereits bestehende Gewerbeflächen, im Norden an eine landwirtschaftliche Nutzfläche und eine Obstbaumwiese und auch zum Osten hin an eine Obstbaumwiese angrenzt. Die Planfläche selbst besteht derzeit noch aus einer intensiv genutzten Ackerfläche. 1,71 Hektar davon sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im Südwesten sind 0,68 Hektar als landwirtschaftliche Fläche vorgesehen, da hier ein Grundstückskauf nicht gelungen sei, so Bürgermeister Werner Binder.
Schon im Juli 2019 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans
beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig im Verfahren beteiligt, wobei die Bürger selbst keine Stellungnahmen abgeben haben. Die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange machten keine wesentlichen Änderungen der Pläne erforderlich. Das Straßenbauamt hat in diesem Zuge jedoch einer weiteren Ausfahrt über den nördlich angrenzenden Feldweg auf die Kreisstraße zugestimmt.
Inzwischen liegt auch der Umweltbericht mit der artenschutzrechtlichen Prüfung vor. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass das Plangebiet verschiedenen Vogelarten als Nahrungshabitat dient. Durch die geplante Erschließung werde nachhaltig in Natur und Landschaft eingegriffen, was einen Ausgleich erforderlich mache, so der Umweltbericht. Neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sei hier eine Kompensation über rund 160 780 Ökopunkten denkbar.
Mit einstimmigem Beschluss billigte der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf und beschloss damit auch die öffentliche Auslegung der Pläne.