Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kita und Grundschule von mutierten Viren betroffen
Gesundheitsamt hat die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen Quarantäne „freizutesten“, aktuell ausgesetzt
- Erneut ist eine Kindertagesstätte in Laupheim von Corona betroffen. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage bestätigte, wurde vergangene Woche in der Kita „Regenbogen“ein Kind aus der Gruppe in katholischer Trägerschaft positiv auf das Virus getestet. Nach Angaben des Landratsamts handelt es sich bei dem Erreger um eine Covid-19-variante. Ebenfalls infiziert sind zwei Kinder, die die Anna-von-freyberggrundschule besuchen; bei einem von ihnen wurde ebenfalls eine Virusmutation nachgewiesen.
In Elternkreisen regte sich Kritik: Die Fälle seien am vergangenen Mittwoch bekannt gewesen, Quarantäneanordnungen zum Teil aber erst am Wochenende erfolgt. Verena Miller, Sprecherin des Landratsamts, erklärte dazu auf Nachfrage der SZ, die positiv getesteten Kinder und alle, die mit ihnen zusammen betreut oder unterrichtet wurden, seien wie üblich umgehend nach Hause geschickt worden. Die Haushaltsmitglieder der als „Kontaktperson eins“eingestuften Kinder müssten laut Corona-verordnung aber nur beim Nachweis einer Virusvariante in Quarantäne, oder wenn ihr Kontaktkind sich als infiziert herausstellen sollte. Bis der Mutationsbefund vorliege, dauere es jedoch – die Sequenzierung sei zeitaufwändig. Laut Miller datierten die positiven Antigentests sowohl bei der Annavon-freyberg-grundschule als auch im Fall der Kita „Regenbogen“vom 3. März, der Mutationsnachweis indes habe erst am 6. März vorgelegen.
Die städtischen Gruppen in der Kita „Regenbogen“seien nicht betroffen, teilte das Rathaus am Montag mit. „Die Gruppen der beiden Träger werden in getrennten Räumen betreut. Auch beim Personal gibt es keine Überschneidungen.“Vorsichtshalber laufe in den städtischen Gruppen jetzt in Absprache mit den Eltern eine Notbetreuung –
„die restlichen Kinder sind vorsorglich zu Hause“.
Die Stadtverwaltung nimmt das erneute Aufkommen von Corona-infektionen nach eigenem Bekunden „sehr ernst“. Den Beschäftigten der städtischen Betreuungseinrichtungen werde deshalb angeboten, sich zweimal pro Woche kostenlos testen zu lassen. „Hierzu wurden unterschiedliche Testangebote unterbreitet, Beschäftigte in jeder Einrichtung in der Abnahme von Tests geschult und von der Stadt extra Schnelltests erworben.“
Das Biberacher Gesundheitsamt hat aktuell die sogenannte Clusterregelung der landesweit gültigen „Corona-verordnung Absonderung“ausgesetzt. Sie ermöglicht es normalerweise, sich nach fünf Tagen Quarantäne „freizutesten“, es sei denn, es liegen Virusvarianten oder Folgefälle vor. Die Kinder betroffener Cluster in Schulen und Kindertagesstätten müssen derzeit aber 14 Tage in Quarantäne, beim Nachweis einer Virusvariante wie beschrieben auch alle Haushaltsmitglieder.
Das Gesundheitsamt geht nach eigenen Angaben aktuell davon aus, dass die ermittelten Fälle in Laupheim zusammenhängen. Sollten in anderen Schulklassen oder Kitagruppen weitere Fälle auftreten, müssten die Maßnahmen gegebenenfalls ausgeweitet werden.