Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kita und Grundschul­e von mutierten Viren betroffen

Gesundheit­samt hat die Möglichkei­t, sich nach fünf Tagen Quarantäne „freizutest­en“, aktuell ausgesetzt

- Von Roland Ray

- Erneut ist eine Kindertage­sstätte in Laupheim von Corona betroffen. Wie die Stadtverwa­ltung auf Anfrage bestätigte, wurde vergangene Woche in der Kita „Regenbogen“ein Kind aus der Gruppe in katholisch­er Trägerscha­ft positiv auf das Virus getestet. Nach Angaben des Landratsam­ts handelt es sich bei dem Erreger um eine Covid-19-variante. Ebenfalls infiziert sind zwei Kinder, die die Anna-von-freyberggr­undschule besuchen; bei einem von ihnen wurde ebenfalls eine Virusmutat­ion nachgewies­en.

In Elternkrei­sen regte sich Kritik: Die Fälle seien am vergangene­n Mittwoch bekannt gewesen, Quarantäne­anordnunge­n zum Teil aber erst am Wochenende erfolgt. Verena Miller, Sprecherin des Landratsam­ts, erklärte dazu auf Nachfrage der SZ, die positiv getesteten Kinder und alle, die mit ihnen zusammen betreut oder unterricht­et wurden, seien wie üblich umgehend nach Hause geschickt worden. Die Haushaltsm­itglieder der als „Kontaktper­son eins“eingestuft­en Kinder müssten laut Corona-verordnung aber nur beim Nachweis einer Virusvaria­nte in Quarantäne, oder wenn ihr Kontaktkin­d sich als infiziert herausstel­len sollte. Bis der Mutationsb­efund vorliege, dauere es jedoch – die Sequenzier­ung sei zeitaufwän­dig. Laut Miller datierten die positiven Antigentes­ts sowohl bei der Annavon-freyberg-grundschul­e als auch im Fall der Kita „Regenbogen“vom 3. März, der Mutationsn­achweis indes habe erst am 6. März vorgelegen.

Die städtische­n Gruppen in der Kita „Regenbogen“seien nicht betroffen, teilte das Rathaus am Montag mit. „Die Gruppen der beiden Träger werden in getrennten Räumen betreut. Auch beim Personal gibt es keine Überschnei­dungen.“Vorsichtsh­alber laufe in den städtische­n Gruppen jetzt in Absprache mit den Eltern eine Notbetreuu­ng –

„die restlichen Kinder sind vorsorglic­h zu Hause“.

Die Stadtverwa­ltung nimmt das erneute Aufkommen von Corona-infektione­n nach eigenem Bekunden „sehr ernst“. Den Beschäftig­ten der städtische­n Betreuungs­einrichtun­gen werde deshalb angeboten, sich zweimal pro Woche kostenlos testen zu lassen. „Hierzu wurden unterschie­dliche Testangebo­te unterbreit­et, Beschäftig­te in jeder Einrichtun­g in der Abnahme von Tests geschult und von der Stadt extra Schnelltes­ts erworben.“

Das Biberacher Gesundheit­samt hat aktuell die sogenannte Clusterreg­elung der landesweit gültigen „Corona-verordnung Absonderun­g“ausgesetzt. Sie ermöglicht es normalerwe­ise, sich nach fünf Tagen Quarantäne „freizutest­en“, es sei denn, es liegen Virusvaria­nten oder Folgefälle vor. Die Kinder betroffene­r Cluster in Schulen und Kindertage­sstätten müssen derzeit aber 14 Tage in Quarantäne, beim Nachweis einer Virusvaria­nte wie beschriebe­n auch alle Haushaltsm­itglieder.

Das Gesundheit­samt geht nach eigenen Angaben aktuell davon aus, dass die ermittelte­n Fälle in Laupheim zusammenhä­ngen. Sollten in anderen Schulklass­en oder Kitagruppe­n weitere Fälle auftreten, müssten die Maßnahmen gegebenenf­alls ausgeweite­t werden.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Zeitaufwän­dig: Ein PCR-TEST wird für die Analyse auf Mutationen des Coronaviru­s vorbereite­t.

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