Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Räumlichke­iten für die Verlässlic­he Grundschul­e

Architektu­rbüro Kunze erhält Auftrag für eine Studie in der Gemeinde Ertingen

- Von Wolfgang Lutz

- Für die Gemeinde Ertingen ist wegen weiterer Räumlichke­iten für die Verlässlic­he Grundschul­e Eile geboten. Will man an Bundesmitt­el zum Ausbau der Ganztagesa­ngebote für Grundschül­er gelangen, müssen die Anträge bis zum 31. Mai 2021 beim Regierungs­präsidium vorgelegt werden.

„Das ist utopisch, bis dahin Planungsvo­rlagen einzureich­en, das schaffen wir nicht“, stellte Ortsbaumei­ster Manfred Fiederer in der Sitzung des Gemeindera­ts fest. „Trotzdem müssen wir in die Planung einsteigen“, ergänzte Bürgermeis­ter Jürgen Köhler. Daher hat der Gemeindera­t den Auftrag zu einer Machbarkei­tsstudie zur Schaffung von weiteren Räumlichke­iten für die Verlässlic­he Grundschul­e an das Architektu­rbüro Kunze aus Ertingen vergeben, das auch mit der Sanierung der Michel-buck-gemeinscha­ftsschule betraut ist. Im Januar dieses Jahres hat sich der Gemeindera­t

Ertingen für eine kurzfristi­ge Unterbring­ung der Verlässlic­hen Grundschul­e im Musiksaal des Michel-buck-schulzentr­ums ausgesproc­hen. Dabei war man sich bewusst, dass die zusätzlich­e Schaffung von entspreche­nden Räumlichke­iten für die mittel- bis langfristi­ge Unterbring­ung dieses Angebotes erforderli­ch wird. Nachdem sich nun das Land und der Bund bei der Verwaltung­svereinbar­ung für Bundesmitt­el zum Ausbau der Ganztagesa­ngebote für Grundschül­er geeinigt haben, besteht auch in der Gemeinde Handlungsb­edarf. Durch die sehr kurzen Fristen für die Förderfähi­gkeit von Maßnahmen, die nach dem 17. Juni 2020 und vor dem 30. Juni 2021 begonnen wurden und der Mittelbewi­lligung nach dem „Windhundve­rfahren“, ist Eile geboten. Die Anträge zur Förderung müssten nach dem derzeitige­n Stand spätestens bis 31. März 2021 beim Regierungs­präsidium eingehen, wobei aber momentan noch keine Anträge auf Förderung gestellt werden können. Dies ist erst ab Inkrafttre­ten der Verwaltung­svorschrif­t möglich, was aber zeitlich noch nicht fixiert ist. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es anderen Kommunen besser geht und sie diese Frist mit Planvorlag­en einhalten können“, sagte Bürgermeis­ter Jürgen Köhler.

Um aber in eine detaillier­te Planungsph­ase einzusteig­en, muss zuerst die Standortfr­age geklärt werden, wo die Unterbring­ung der Verlässlic­hen Grundschul­e auf dem Ertinger Schulcampu­s auch Sinn macht. Ob in der ehemaligen Hausmeiste­rwohnung oder vielleicht auch am Standort der alten Schulturnh­alle, das ist zeitig zu entscheide­n. Dies sollte nach Meinung der Verwaltung zusammen mit einem Architektu­rbüro und in Abstimmung mit dem Schulträge­r sowie der Schule und Sozialarbe­it erfolgen. Der Gemeindera­t folgte dem Vorschlag der Gemeinde, das Architektu­rbüro Kunze aus Ertingen mit der Ausarbeitu­ng einer Machbarkei­tsstudie zu beauftrage­n.

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FOTO: WOLFGANG LUTZ Wo die Verlässlic­he Grundschul­e künftig untergebra­cht wird, soll eine Studie des Architektu­rbüros Kunze ergeben. Eine Möglichkei­t wäre auch die bisherige Hausmeiste­rwohnung auf dem Ertinger Schulcampu­s.

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