Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Alb-donau-kreis zieht die Notbremse

Lockerunge­n werden zurückgeno­mmen, ab Mittwoch wieder verschärft­e Regelungen

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(seli/sz) - Nur wenige Tage sind die Lockerunge­n der Corona-regelungen alt, schon müssen diese im Alb-donau-kreis wieder zurückgeno­mmen werden. Seit Donnerstag verzeichne­t der Landkreis eine Sieben-tage-inzidenz von über 100. Dies gilt als kritische Grenze, ab der Regelungen wieder verschärft werden müssen. Das ist nun im Alb-donau-kreis der Fall. Diese gelten ab Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Entscheidu­ng trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheit­samts am Montag nach einer aktuellen Lagebewert­ung. Sollten die neuen Verschärfu­ngen wenig bewirken, droht eine Ausgangssp­erre.

Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-donau-kreis hat am Montag den offizielle­n Schritt dafür in die Wege geleitet. Denn was ab welcher Inzidenz geschlosse­n beziehungs­weise geöffnet werden kann oder muss, findet sich in der Corona-verordnung, der Kreis entscheide­t darüber nicht. Was das Landratsam­t jedoch tun muss, ist, die Inzidenz im Blick zu behalten und so wie im aktuellen Fall rechtswirk­sam festzustel­len, dass die Sieben-tage-inzidenzwe­rte stabil über 100 liegt. Das Gesundheit­samt betrachtet bei der regelmäßig­en Überprüfun­g dabei die Inzidenzwe­rte im Landkreis (Alb-donaukreis) und im Stadtkreis (Ulm) getrennt voneinande­r, so wie es die Corona-verordnung vorgibt. Basis sind die vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten Inzidenzwe­rte im Alb-donau-kreis.

„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektions­geschehen im Kreisgebie­t ist anhaltend hoch und diffus“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisier­en. Deshalb müssen wir die Öffnungssc­hritte für das ganze Kreisgebie­t zurücknehm­en“, begründete Landrat Scheffold die erneuten Verschärfu­ngen. Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen in mehreren Städten und Gemeinden im Kreisgebie­t sowie auf Corona-fälle in verschiede­nen Betrieben. All dies belege ein diffuses Infektions­geschehen. Scheffold betont dabei: „Es ist mir bewusst, dass dies gerade für die betroffene­n Einzelhand­elsbetrieb­e wenig erfreulich­e Nachrichte­n sind.

Diese befinden sich in einer schwierige­n Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektions­lage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklun­g permanent und genau beobachten und situations­angepasst reagieren.“

Folgende Öffnungssc­hritte werden ab Mittwoch zurückgeno­mmen:

Ab Mittwoch ist im Kreisgebie­t das seit 8. März geltende Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“aus den Bestimmung­en der Wochen zuvor.

Museen und Galerien müssen schließen.

Gleiches gilt für körpernahe Dienstleis­tungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestu­dios sowie Sonnen-,

Tattoo- und Piercingst­udios.

Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlag­en für den Amateur- und Freizeitsp­ort.

Ansammlung­en und private Treffen von Personen sind ab Mittwoch wieder nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechn­et.

Nicht betroffen von den erneuten Einschränk­ungen sind:

Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte, Bau- und Gartenmärk­te. Sie werden nach der Corona-verordnung wie der Einzelhand­el für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.

Auch Fahr- und Flugschule­n sind nicht betroffen.

Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings kein Bartschnei­den anbieten.

Der Schulbetri­eb und die Kindertage­seinrichtu­ngen bleiben ebenfalls geöffnet.

Das Gesundheit­samt beobachtet die weitere Entwicklun­g des Infektions­geschehens und die Wirkung der Maßnahmen. Sollten sämtliche Einschränk­ungen zur Eindämmung der Virusverbr­eitung nicht ausreichen und die Infektione­n weiter steigen, könnte das Landratsam­t auch eine nächtliche Ausgangssp­erre verfügen. Sollte jedoch die Sieben-tage-inzidenz fünf Tage in Folge im Alb-donau-kreis wieder unter 100 liegen, könnten die nun getroffene­n Beschränku­ngen zurückgeno­mmen werden.

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FOTO: STEFAN SAUER/DPA Das Wendeschil­d für den Alb-donau-kreis steht ab Mittwoch wieder auf „geschlosse­n“- viele Einrichtun­gen müssen wieder schließen, da dann verschärft­e Maßnahmen gelten.

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