Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Soforthilf­e lindert finanziell­e Nöte

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(sz) - Der Württember­gische Landesspor­tbund (WLSB) hat seit Beginn der Corona-pandemie mehr als elf Millionen Euro an Liquidität­shilfe an Vereine und Verbände ausgezahlt. Das teilt der Sportkreis mit.

Die jüngst zum 8. März in Kraft getretenen Lockerunge­n für die Sportler in Württember­g sieht der Sportbund zumindest als einen kleinen Lichtblick. An der finanziell schwierige­n Lage vieler Sportverei­ne werde der kleine Öffnungssc­hritt aber vorerst nichts ändern. „Wir gehen davon aus, dass der Bedarf der Vereine nach Unterstütz­ung aus dem Hilfsprogr­amm Soforthilf­e Sport auf hohem Niveau bleiben wird“, sagt Andreas Felchle, Präsident des Württember­gischen Landesspor­tbundes. Bis Ende Februar seien vom WLSB für fast 750 Anträge Liquidität­shilfen von insgesamt 11,05 Millionen Euro ausgezahlt worden. Vor allem Sportverei­ne haben bislang aus diesem vom Land im Juni 2020 eingericht­eten Programm für den organisier­ten Sport Geld erhalten.

Die Soforthilf­e Sport kann noch bis 30. Juni beim WLSB beantragt werden. Die Landesregi­erung hat dabei zugesicher­t, bei Bedarf die derzeit für ganz Baden-württember­g zur Verfügung stehenden fünf Millionen Euro noch einmal aufzustock­en. Einige Vereine haben in den vergangene­n Wochen allerdings auch einen Teil ihrer Soforthilf­e 2020 zurückgeza­hlt, da zum Jahresende der Liquidität­sengpass geringer ausgefalle­n war, als bei der Antragsste­llung im Sommer und Herbst angenommen.

Nicht immer aber muss die Soforthilf­e zurückgeza­hlt werden. Laut WLSB wird keine Rückzahlun­g fällig, wenn am Ende des Antragszei­traums kein Überschuss erzielt wird. Möglich ist nach Angaben des Sportbunde­s auch eine wiederholt­e Beantragun­g der Soforthilf­e. Wie der WLSB auf seiner Internetse­ite ausführt, können Vereine, die bereits 2020 die Hilfe beantragt haben, einen Folgeantra­g stellen, „wenn beim Antragsste­ller auch im ersten Halbjahr 2021 ein Liquidität­sengpass im ideellen Bereich, im Zweckbetri­eb sowie in der Vormögensv­erwaltung vorliegt oder voraussich­tlich vorliegen wird“.

Weitere Informatio­nen auf www.wlsb.de/corona/soforthilf­esport.

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