Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bürgermeister- und Bundestagswahl fallen zusammen
Oggelshausen wählt am 26. September neues Gemeindeoberhaupt – Ende der Bewerbungsfrist am 31. August
(grü/sz) - Der Termin für die Oggelshauser Bürgermeisterwahl steht fest: Am 26. September soll der erste Wahlgang stattfinden. Damit fällt die Bürgermeisterwahl auf den vorgesehenen Termin für die Bundestagswahl.
Kaum ist die Landtagswahl vorbei, schaut man in Oggelshausen schon auf den nächsten anstehenden Urnengang: Am Montagabend hatte sich der Gemeinderat mit der Festsetzung des Wahltags, der Ausschreibungsart und des Ausschreibungsbeginns für die kommende Bürgermeisterwahl beschäftigt.
Ralf Kriz hatte zu Beginn des Jahres angekündigt, nach seiner zweiten Amtszeit nicht erneut als hauptamtlicher Bürgermeister für die Federseegemeinde zu kandidieren. Er habe fast 42 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und wolle sich zur Ruhe setzen, begründete der 60-Jährige gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“seine Entscheidung. Dies wird Ende des Jahres der Fall sein. Die Stelle wird zum 1. Dezember 2021 neu besetzt.
Daraus ergibt sich der Zeitablauf für die Wahl. Denn nach den Vorgaben der Gemeindeordnung sei ein bestimmter Zeitkorridor für die Durchführung, Vorbereitung und Organisation der Wahl vorgegeben, erläutert Kriz. Die Wahl muss damit spätestens auf den 1. Oktober festgesetzt werden. In der Gemeinderatssitzung sprach sich der Bürgermeister jedoch dafür aus, die Wahl seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin auf den 26. September zu legen, dem Termin, an dem nach derzeitigem Kenntnisstand auch die Bundestagswahl stattfinden soll. „Der Bürger braucht dann nur an einem Tag zum Wahlgang antreten“, argumentiert Kriz. Eine gleichzeitige Wahl für den Bundestag und den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin sei gesetzlich zulässig. Als Termin für eine mögliche Zweitwahl schlug Kriz den 10. Oktober vor.
Die weiteren Termine ergeben sich nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes von Baden-württemberg. Spätestens am 34. Tag vor der Wahl – in diesem Fall also am 23. August – muss die Gemeinde die Wahl öffentlich bekannt machen. Wegen der Ferienzeit schlug Kriz jedoch die Bekanntmachung in den Ausgaben der „Schwäbischen Zeitung“bereits am 1. Juni vor. Gleichzeitig soll die Ausschreibung auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.
Für das Ende der Einreichungsfrist darf die Gemeinde frühestens der 27. Tag vor dem Wahltag festsetzen. Kriz schlug als Ende der Bewerbungsfrist den 31. August vor und für die öffentliche Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge und Zulassung den 1. September um 18 Uhr.
Der Gemeinderat bewilligte die Vorschläge der Verwaltung mit einstimmigem Beschluss.