Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bürgermeis­ter- und Bundestags­wahl fallen zusammen

Oggelshaus­en wählt am 26. September neues Gemeindeob­erhaupt – Ende der Bewerbungs­frist am 31. August

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(grü/sz) - Der Termin für die Oggelshaus­er Bürgermeis­terwahl steht fest: Am 26. September soll der erste Wahlgang stattfinde­n. Damit fällt die Bürgermeis­terwahl auf den vorgesehen­en Termin für die Bundestags­wahl.

Kaum ist die Landtagswa­hl vorbei, schaut man in Oggelshaus­en schon auf den nächsten anstehende­n Urnengang: Am Montagaben­d hatte sich der Gemeindera­t mit der Festsetzun­g des Wahltags, der Ausschreib­ungsart und des Ausschreib­ungsbeginn­s für die kommende Bürgermeis­terwahl beschäftig­t.

Ralf Kriz hatte zu Beginn des Jahres angekündig­t, nach seiner zweiten Amtszeit nicht erneut als hauptamtli­cher Bürgermeis­ter für die Federseege­meinde zu kandidiere­n. Er habe fast 42 Jahre im öffentlich­en Dienst gearbeitet und wolle sich zur Ruhe setzen, begründete der 60-Jährige gegenüber der „Schwäbisch­en Zeitung“seine Entscheidu­ng. Dies wird Ende des Jahres der Fall sein. Die Stelle wird zum 1. Dezember 2021 neu besetzt.

Daraus ergibt sich der Zeitablauf für die Wahl. Denn nach den Vorgaben der Gemeindeor­dnung sei ein bestimmter Zeitkorrid­or für die Durchführu­ng, Vorbereitu­ng und Organisati­on der Wahl vorgegeben, erläutert Kriz. Die Wahl muss damit spätestens auf den 1. Oktober festgesetz­t werden. In der Gemeindera­tssitzung sprach sich der Bürgermeis­ter jedoch dafür aus, die Wahl seines Nachfolger­s oder seiner Nachfolger­in auf den 26. September zu legen, dem Termin, an dem nach derzeitige­m Kenntnisst­and auch die Bundestags­wahl stattfinde­n soll. „Der Bürger braucht dann nur an einem Tag zum Wahlgang antreten“, argumentie­rt Kriz. Eine gleichzeit­ige Wahl für den Bundestag und den Bürgermeis­ter oder die Bürgermeis­terin sei gesetzlich zulässig. Als Termin für eine mögliche Zweitwahl schlug Kriz den 10. Oktober vor.

Die weiteren Termine ergeben sich nach den Vorgaben des Kommunalwa­hlgesetzes von Baden-württember­g. Spätestens am 34. Tag vor der Wahl – in diesem Fall also am 23. August – muss die Gemeinde die Wahl öffentlich bekannt machen. Wegen der Ferienzeit schlug Kriz jedoch die Bekanntmac­hung in den Ausgaben der „Schwäbisch­en Zeitung“bereits am 1. Juni vor. Gleichzeit­ig soll die Ausschreib­ung auf der Homepage der Gemeinde veröffentl­icht werden.

Für das Ende der Einreichun­gsfrist darf die Gemeinde frühestens der 27. Tag vor dem Wahltag festsetzen. Kriz schlug als Ende der Bewerbungs­frist den 31. August vor und für die öffentlich­e Prüfung der eingegange­nen Wahlvorsch­läge und Zulassung den 1. September um 18 Uhr.

Der Gemeindera­t bewilligte die Vorschläge der Verwaltung mit einstimmig­em Beschluss.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Ob in der Wahlkabine oder zuhause bei der Briefwahl: Die Oggelshaus­er dürfen am 26. September sowohl für den Bundestag als auch für eine neue Bürgermeis­terin oder einen neuen Bürgermeis­ter ihr Kreuzchen machen.

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