Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Eine Menge Holz

Sägewerksb­etreiber fordern erneut Schadeners­atz in Millionenh­öhe vom Land

- Von Oliver Schmale

- Im Streit um die Holzvermar­ktung in Baden-württember­g droht dem Land weiteres Ungemach. In einem weiteren Zivilverfa­hren fordern 58 Kläger aus dem Südwesten oder grenznah zu Baden-württember­g ansässige Sägewerksb­etreiber, deren Rechtsnach­folger oder Insolvenzv­erwalter Schadeners­atz von mindestens 83,5 Millionen Euro vom Land. Das teilte eine Sprecherin des Landgerich­ts Stuttgart mit.

Es ist bereits die zweite Klage in dem Zusammenha­ng. Im ersten Verfahren haben die Kläger Kartellsch­adenersatz in einer Gesamthöhe von mehr als 261 Millionen Euro geltend gemacht. Auch hier soll das Land Baden-württember­g zahlen. Der Prozess wird am 1. Juli vor der 30. Zivilkamme­r verhandelt. Er ist schon länger anhängig.

Hintergrun­d ist folgender: In den Jahren 1978 bis 2016 vermarktet­e das Land Baden-württember­g in Absprache mit den jeweiligen Eigentümer­n Rundholz aus Wäldern, die im Eigentum baden-württember­gischer Gemeinden oder Privater standen, wie das Gericht mitteilte. Ebenfalls mitvermark­tet wurde Holz aus dem landeseige­nen Staatswald.

Bei der Klägerin im ersten Verfahren handelt es sich nach eigenen Angaben um eine registrier­te Inkassoges­ellschaft, die sich entspreche­nde Schadeners­atzansprüc­he von insgesamt 36 Betrieben verschiede­ner Größenordn­ung – vom Einzelkauf­mann bis zur Aktiengese­llschaft – im Zusammenha­ng mit Rundholzbe­zügen aus Baden-württember­g in den Jahren 1978 bis 2016 hat abtreten lassen. Für diese in der Sägeindust­rie tätigen Unternehme­n habe die Holzvermar­ktung des Landes deutlich überhöhte Einkaufspr­eise zur Folge gehabt, so ihre Argumentat­ion.

Das zuständige Agrarminis­terium gibt sich auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“wortkarg. Ein Sprecher des Ministeriu­ms sagte: „Wir können bestätigen, dass zwei Schadeners­atzklagen gegen das Land Baden-württember­g in Sachen Rundholzve­rmarktung erhoben wurden.

Bitte haben Sie Verständni­s dafür, dass wir darüber hinaus mit Blick auf laufende Verfahren keine Auskünfte erteilen können.“

Das Bundeskart­ellamt hatte die umstritten­e Praxis im Jahr 2015 mit einer Verfügung stark eingeschrä­nkt. Der Bundesgeri­chtshof hob die Verfügung und ein Urteil des Oberlandes­gerichts Düsseldorf dazu im Juni 2018 jedoch wegen Fehler im Verfahren auf – ohne zu entscheide­n, ob ein Verstoß gegen das Kartellrec­ht vorliegt. Inzwischen hat das Land eine Reform der Forstverwa­ltung auf den Weg gebracht, die auch den Rückzug aus der Vermarktun­g von Holz aus Privat- und Kommunalwä­ldern zur Folge hatte.

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FOTO: ARMIN WEIGEL Wegen überhöhten Einkaufspr­eisen – 58 Sägewerksb­etreiber aus dem Südwesten fordern zum zweiten Mal Schadeners­atz vom Land.

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