Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Aufruf zu verantwortlichem Handeln
Wer Kontakt zu einer engen Kontaktperson eines mit einer Coronavariante-infizierten hatte, muss nach neuem Gerichtsbeschluss nicht mehr in Quarantäne
- Wer Kontakt hatte mit einer Kontaktperson eines mit einer Coronavariante-infizierten, musste in Baden-württemberg bislang ebenfalls in Quarantäne. Diese Regelung hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun einkassiert. Das wirkt sich auch auf den Landkreis Biberach aus.
Wie Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, schriftlich auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung erklärt, bestand die Quarantänepflicht für die Betroffenen auch im Landkreis unmittelbar nach der Veröffentlichung des Gerichtsurteils nicht mehr. Die Gemeinden seien gebeten worden, die betroffenen Personen zu informieren.
Wie viele Menschen das sind, kann Spannenkrebs allerdings nicht definieren. „Derzeit befinden sind rund 250 Personen als enge Kontaktperson zu einem Infektionsfall mit Virusvariante in Quarantäne“, sagte sie am Donnerstag. Allerdings sei dem Gesundheitsamt nicht bekannt, wie viele Haushaltskontakte diese hätten. Denn die Quarantäne der Haushaltskontakte sei zwar den engen Kontaktpersonen oder deren Sorgeberechtigten mitgeteilt worden, die Haushaltskontakte erhielten laut Spannenkrebs aber von den Ortspolizeibehörden gemäß der vor Ort vorliegenden Meldedaten die Quarantänebescheinigungen.
Die Aufhebung der Regel könnte sich nun auf die Kontaktnachverfolgung der Corona-fälle im Landkreis auswirken. Eine Binnenisolierung, also eine weitgehende Trennung der infizierten Person vom restlichen Haushalt, ist laut Spannenkrebs in Familien unrealistisch, vor allem wenn Kinder betroffen sind. „Gerade bei Virusvarianten lassen sich Folgefälle in den Familien beobachten“, sagt sie.
Das Gesundheitsamt bittet Familienmitglieder einer engen Kontaktperson bei Vorliegen einer Virusvariante darum, sich wie weniger enge Kontaktpersonen zu verhalten und
Kontakte zu minimieren. Geschwisterkinder sollen wenn möglich freiwillig zu Hause bleiben, bei der Arbeit möglichst auf Homeoffice oder ein Einzelzimmer am Arbeitsplatz gesetzt werden, sowie vulnerable Gruppen gemieden werden. „Die enge Kontaktperson selber sollte getestet werden, wenn der Test positiv ausfällt, unterliegen die Familienmitglieder wiederum als enge Kontaktperson der Quarantänepflicht“, erläutert Spannenkrebs.
Zwar ist die Quarantäneregelung für Kontaktpersonen enger Coronakontaktpersonen von mit Virusvariante-infizierten nun aufgehoben, dennoch macht Spannenkrebs deutlich: „Grundsätzlich sollte sich jeder selbst isolieren ab dem Moment wo er Symptome bemerkt, die auf eine Infektion mit Sars-cov-2 hindeuten und zügig beim Arzt einen Abstrich machen lassen.“
Mit Blick auf den Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen sei nun noch mehr Eigenverantwortung bei den Familien gefragt, damit eine Infektion, die bei Kindern öfter symptomfrei verlaufe, nicht über Geschwisterkinder in andere Klassen, andere Schulen, Kindergärten oder Arbeitsstellen getragen werde. „Der umgekehrte Weg ist auch denkbar, dass von der Arbeitsstelle die Infektion in die Familien kommt und sich so in Schulen und Kindergärten weiterverteilt“, erklärt Spannenkrebs. Beim nicht mutierten Virus sei noch nie eine Quarantäne der Haushaltskontakte ausgesprochen worden, so dass sich solche Infektionsketten beobachten lassen. „Bei der ansteckenderen Virusvariante ist eher noch verstärkt damit zu rechnen“, verdeutlicht sie.
Spannenkrebs appelliert an betroffene Familien, eigenverantwortlich ihre Kontakte zu reduzieren. Zudem solle ein Abstrich bei dem Familienmitglied gemacht werden, das enge Kontaktperson ist. „Gleichzeitig appelliere ich an alle Eltern, den Tests für die Kinder in der Schule zuzustimmen, wenn Schulen ein Testangebot haben, um Fälle frühzeitig zu finden.“