Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Hoher Inzidenzwe­rt: „Notbremse“droht

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(sz) - Die Sieben-tage-inzidenz für den Landkreis Reutlingen ist laut Landesgesu­ndheitsamt Baden-württember­g am Freitag auf 101,4 gestiegen. Bleibe die Inzidenz an drei Tage in Folge bei über 100, könnten die Regelungen der sogenannte­n Notbremse in Kraft treten, teilt das Landratsam­t Reutlingen mit. In diesem Fall müsste die Allgemeinv­erfügung am Sonntagabe­nd bekannt gegeben werden. Die Regelungen würden dann automatisc­h am zweiten Werktag in Folge in Kraft treten, also am Dienstag.

Das würde bedeuten:

Erweiterte Kontaktbes­chränkunge­n: ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Schließung von Museen, Galerien, zoologisch­en und botanische­n Gärten sowie Gedenkstät­ten für den Publikumsv­erkehr.

Schließung von Außensport­anlagen für den Amateur- und individuel­len Freizeitsp­ort. Individual­sport ist nur mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufig­e Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlage­n oder auch Tennisplat­zanlagen dürfen auch von mehreren individual­sportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsre­geln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthalt­sräume und andere Gemeinscha­ftseinrich­tungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

Der Einzelhand­el darf kein Click & Meet anbieten.

Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernahe­r Dienstleis­tungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingst­udios, sowie kosmetisch­e Fußpflegee­inrichtung­en und ähnliche Einrichtun­gen), mit Ausnahme von medizinisc­h notwendige­n Behandlung­en, insbesonde­re Physio- und Ergotherap­ie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

Das Landratsam­t Reutlingen wird das Infektions­geschehen genau beobachten und auswerten.

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