Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Hoher Inzidenzwert: „Notbremse“droht
(sz) - Die Sieben-tage-inzidenz für den Landkreis Reutlingen ist laut Landesgesundheitsamt Baden-württemberg am Freitag auf 101,4 gestiegen. Bleibe die Inzidenz an drei Tage in Folge bei über 100, könnten die Regelungen der sogenannten Notbremse in Kraft treten, teilt das Landratsamt Reutlingen mit. In diesem Fall müsste die Allgemeinverfügung am Sonntagabend bekannt gegeben werden. Die Regelungen würden dann automatisch am zweiten Werktag in Folge in Kraft treten, also am Dienstag.
Das würde bedeuten:
Erweiterte Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
Schließung von Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
Das Landratsamt Reutlingen wird das Infektionsgeschehen genau beobachten und auswerten.