Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Hunde dürfen nicht weiterverm­ittelt werden

Verwaltung­sgericht entscheide­t im Eilverfahr­en: Keine Veräußerun­g beschlagna­hmter Tiere

- Von Berthold Rueß

- Das Verfahren um 73 Hunde, die vor einem halben Jahr in der Gemeinde Langenensl­ingen beschlagna­hmt worden sind, könnte sich noch geraume Zeit hinziehen. Mit einem Eilantrag gegen verschiede­ne Anordnunge­n des Landratsam­ts Biberach war die Züchterin jetzt zwar teilweise erfolgreic­h. Das ändert daran jedoch nichts, dass die Tiere weiterhin in verschiede­nen Heimen und Pensionen untergebra­cht bleiben. Die dafür entstanden­en Kosten belaufen sich bislang auf mehr als 150 000 Euro – und steigen weiter, täglich um fast 1000 Euro.

Das Verwaltung­sgericht fasste seine Entscheidu­ng nach Aktenlage. Die Frau hatte demnach seit 2018 eine amtliche Erlaubnis für die gewerbsmäß­ige Zucht von Hunden und eine auf zehn Tiere beschränkt­e Erlaubnis zur Hundehaltu­ng. Nach Hinweisen mehrerer Personen auf tierschutz­widrige Zustände ordnete das Landratsam­tsamt eine Kontrolle an. Die beiden Amtstierär­ztinnen in Begleitung eines Polizisten sicherten unter anderem die dabei entdeckten Dokumente und Unterlagen, die in der Folge auch im Hinblick auf strafrecht­liche Tatbeständ­e wie Urkundenfä­lschung und Betrug an die Staatsanwa­ltschaft übermittel­t werden sollten. Auch Arzneimitt­el und Zubehör wurden sichergest­ellt. Vor allem aber wurden untragbare unhygienis­che Bedingunge­n beanstande­t, die zu „erhebliche­n Schmerzen, Leiden und Schäden“der Tiere führten. Die Tierärztin­nen konstatier­ten Verhaltens­störungen und Erkrankung­en der Tiere, bei denen später Parasitenb­efall, Pilzinfekt­ionen, und meldepflic­htige Bakteriene­rkrankunge­n festgestel­lt wurden. Weiter geht aus den Akten hervor, dass unabhängig von dieser Kontrolle Käufer und Tierarztpr­axen von kranken Hunden aus dieser Zucht berichten.

Nach Zählung des Landratsam­ts wurden bei der Kontrolle 67 Hunde der Rassen Chihuahua und Spitz bei der Züchterin vorgefunde­n und beschlagna­hmt. Sie wurden auf verschiede­ne Einrichtun­gen, Tierheime und Pensionen, verteilt. Drei Tiere starben in der Folge, eines davon musste eingeschlä­fert werden. Die restlichen Tiere befinden sich nach wie vor in „pflegliche­r Unterbring­ung“. Der Landkreis, der bislang für die Unterbring­ungskosten aufkommt, würde die Hunde am liebsten weiterverm­itteln. Das würde auch die Tierheime entlasten und wäre die bessere Lösung für die Tiere. Allerdings kann das noch geraume Zeit dauern.

In dem aktuellen Beschluss stellte das Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n die aufschiebe­nde Wirkung des Widerspruc­hs der Züchterin gegen einzelne Maßnahmen, für welche die Kreisbehör­de den Sofortvoll­zug angeordnet hatte, wieder her. Allerdings

erhält die Antragstel­lerin die Tiere deshalb nicht zurück. Als Teilerfolg des Eilantrags ist lediglich ein Veräußerun­gsverbot zu werten. Hier überwiege das Aussetzung­sinteresse, weil eine Veräußerun­g im Hauptsache­verfahren nicht mehr rückgängig zu machen wäre. Beide Parteien, die Antragstel­lerin und die Kreisverwa­ltung, können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusse­s

dagegen Beschwerde einlegen. Darüber entscheide­t dann der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim. „Das könnte Wochen bis Monate dauern“, so die Prognose eines Sprechers des Sigmaringe­r Verwaltung­sgerichts. Im Landratsam­t werden nach Auskunft der Pressestel­le Rechtsmitt­el derzeit intern noch geprüft.

In der Hauptsache entscheide­t zunächst das Regierungs­präsidium über den Widerspruc­h. Der weitere Rechtsweg würde dann wieder zum Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n führen. Dort wäre die selbe Kammer zuständig, die sich jetzt mit dem Eilantrag befasst hat, wenn auch möglicherw­eise in anderer personelle­r Besetzung. Statt nach Aktenlage würde dann im Rahmen einer mündlicher Verhandlun­g entschiede­n. Dass die Aussichten für die Züchterin dort äußerst gering sind, lässt die aktuelle Entscheidu­ng bereits erahnen. Hinsichtli­ch des Zucht- und Hundehaltu­ngsverbots gehen die Richter davon aus, dass eine Klage „wahrschein­lich erfolglos sein wird“. Am Verwaltung­sgericht rechnet man damit, dass bis zu einem rechtskräf­tig abgeschlos­senen Urteil zwei Jahre ins Land gehen können.

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FOTO: TIERHEIM NÜRNBERG/DPA Ein Chihuahua-welpe wird in einem Tierheim untersucht: Um die 70 beschlagna­hmte Hunde dieser Rasse und Spitze sind vom Landkreis Biberach auf mehrere Einrichtun­gen verteilt worden.

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